…ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Eine Beteiligung an einer ungarischen KG, die einer österreichischen KG vergleichbar ist und die ausschließlich über Betriebstätten in Ungarn verfügt, hat demnach zur Folge, dass Gewinnanteile aus einer solchen Beteiligung aus der inländischen Besteuerungsgrundlage des österreichischen Gesellschafters gemäß Artikel…
…als hiedurch nicht eine Doppelverwertung eintritt. Auslandsverluste, die (insbesondere bei Fortbestand der ausländischen Betriebstätten) nach ausländischem Recht noch steuerlich verwertet werden können, sowie Auslandsverluste, die in Vorjahren im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes bereits zu einer Kürzung der österreichischen Einkommensteuer geführt haben, dürften sich hierbei nicht…
…dass gegenüber den ausländischen Betriebstätten in dieser Höhe eine Verrechnungspreisverbindlichkeit entsteht. Der Umstand, dass sowohl im Verhältnis zu den USA wie auch zu England ein DBA mit Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt und daher die Gewinne (Verluste) der ausländischen Betriebstätten unmittelbar in der österreichischen Besteuerungsgrundlage erfasst…
…vortragsfähiger Verlust der untergehenden Kapitalgesellschaft auf den Rechtsnachfolger über; dies ist dann steuerwirksam, wenn ein inländischer Betrieb nach der Umwandlung zur Betriebsstätte des ausländischen Hauptgesellschafters wird oder bei EU-Körperschaften sonstiges Vermögen im Inland verbleibt, dessen Erträgnisse steuerlich erfasst werden (praktisch auf Einkünfte aus Vermietung…
…eines solcherart ausgleichs- bzw. vortragsfähigen Verlustes hätte jedoch unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Überlegungen ausschließlich nach österreichischem Recht zu erfolgen. Nach ausländischem Recht des Quellenstaates zu berücksichtigenden Inflationsanpassungen (Aufwertungsgewinnen) kommt daher nur für Zwecke der Betriebstättengewinnbesteuerung im Quellenstaat Bedeutung zu, nicht hingegen für österreichische Besteuerungszwecke…
…werden aber auf die damit verbundenen Verpflichtungen aufmerksam zu machen sein. Dazu gehört die Beibringung aller Unterlagen, aus denen ohne aufwendige Kontrollarbeit einwandfrei nachvollziehbar ist, dass die Ermittlung des ausländischen Verlustes nach österreichischem Recht erfolgt ist; weiters gehört dazu die Verpflichtung, Nachweise darüber zu führen…
…Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Gründen daher zwei österreichische Kapitalgesellschaften in Australien eine gewerblich tätige Personengesellschaft, die nach australischem Recht als Kapitalgesellschaft besteuert wird, dann sind sowohl Gewinne wie Verluste, die in den Betriebstätten der australischen Personengesellschaft anfallen, gemäß Art. 7 in…
…bei ausländischen Verlusten nicht der Fall. Denn aus § 2 Abs. 8 EStG 1988 ergibt sich, dass nur im Ausland unberücksichtigt gebliebene Verluste, nicht jedoch im Ausland berücksichtigte Verluste in die Bemessungsgrundlage des Welteinkommens einzubeziehen sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte…
…dass die deutschen Verluste nach österreichischem Steuerrecht (insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der Liebhabereiverordnung, AÖF Nr. 185/1990, und des Liebhabereierlasses, AÖF Nr. 187/1990) ermittelt werden. Ein darüber hinausgehender Verlustausgleich ausländischer Betriebstättenverluste für Zwecke der Ermittlung der inländischen Steuerbemessungsgrundlage bedürfte einer innerstaatlichen gesetzlichen Anordnung…
…dass nach französischem Recht bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaften das Territorialitätsprinzip angewendet wird, und dass daher - auch bei ausreichend hohem Einkommen der französischen Kapitalgesellschaft - Gewinne und Verluste ausländischer Betriebstätten bei der Besteuerung in Frankreich unberücksichtigt bleiben, gewährleistet nach dem gegenwärtigen Wissensstand des BM für Finanzen…
…Wortsinn vor; denn es wird die Wirkung dieser Bestimmung nicht vom Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich abhängig gemacht. Verlegt ein Gesellschafter einer österreichischen betrieblich tätigen Personengesellschaft seinen Wohnsitz in das Ausland, löst dies daher keine Wertzuwachsbesteuerung in den Wirtschaftsgütern der inländischen Betriebstätten aus. Umgekehrt…
…zur abschließenden Verlusttragung in Österreich führen. Siehe im Übrigen die Ausführungen des ESt-Protokolls 2002 zu Rz 7605 ff der ESt-RL 2000, das für den Fall einer ausländischen Betriebstättenpauschalierung mit gleichem Ergebnis zur gegenwärtigen Rechtslage ergangen ist. 17. Mai 2004 Für den Bundesminister…
…im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko einer Verlustdoppelverwertung besteht, die inländische Betriebstätte unter gleichen Bedingungen…
…bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs den Verlust des Status der "Ansässigkeit" gemäß Art. 4 Abs. 1 des OECD-MA. So umfasst dieser Ausdruck gemäß dem letzten Satz nicht eine Person, "die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit…
…Österreich mehrere Baubetriebstätten, von denen einige einen Verlust, andere einen Gewinn erbringen, dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der Besteuerung zugeführt werden. Um dieses…
…ihre gesamte Geschäftstätigkeit ausschließlich in einer österreichischen Betriebstätte und erleidet diese Betriebstätte Verluste, so ist zunächst zu untersuchen, ob sich nicht die tatsächliche Geschäftsleitung der US-Gesellschaft in Österreich befindet und sonach unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist, so dass aus diesem Grund bereits die Verlustvortragsmöglichkeit vorliegt…
Entfaltet eine in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige US-Kapitalgesellschaft ihre gesamte Geschäftstätigkeit ausschließlich in einer österreichischen Betriebstätte und erleidet diese Betriebstätte Verluste, so wird mangels ausländischen Einkommens die Verlustvortragsmöglichkeit gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG. im Allgemeinen gewahrt sein (EAS 623). Eine andere…
…wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756). Gründen daher zwei in Österreich ansässige natürliche Personen eine operativ tätige bulgarische Personengesellschaft (eine der österreichischen KG vergleichbare KD) dann stellen die bulgarischen Betriebstätten der Personengesellschaft bulgarische Betriebstätten der beiden österreichischen Gesellschafter dar…
…von den Betriebstättengewinnen erhebt. Wenn daher bei abgabepflichtigen Unternehmen, die im Besitz einer auf § 48 BAO gestützten Steuerfreistellungsgenehmigung für ausländische Betriebstättengewinne stehen, die im Ausland erhobene (vergleichbare) Steuer die Besteuerungsschwelle von 15% nicht überschreitet, führt dies nicht zum Verlust der zuerkannten Steuerbefreiung. Die ausländische Steuer…
…an den aus dem spanischen Immobilienbesitz erzielten (positiven und negativen, gegenwärtigen und zukünftigen) Einkünften zufällt. Die von Parteienseite vertretene Auffassung, dass in einem derartigen Fall die oben unter lit. b und c genannten Finanzierungskosten und Verwaltungskosten zu Verlusten führen, die der österreichischen Betriebstätte anzulasten sind…