…einer Betriebsprüfung bei zwei inländischen Gesellschaften eines US-Konzerns aufgedeckt, dass einerseits hohe Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Auslandsumsätzen lukriert, andererseits aber hohe Verluste erklärt wurden, und zwar ungeachtet einer Dienstleistungsvereinbarung mit der US-Konzernspitze, derzufolge eine Funktionsabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode hätte erfolgen sollen…
…auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) müssen die nach deutschem Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben (EAS 524); dies allerdings unter der weiteren Einschränkung, dass keine Verlustdoppelverwertung herbeigeführt wird …
…der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein…
Verluste, die in Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur…
…Ungarn - unter Progressionsvorbehalt - auszuscheiden sind. Dies gilt sinngemäß auch für Verlustanteile; eine Verlustverwertung kann sonach im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" in Österreich erfolgen. Der Umstand, dass eine ungarische KG in Ungarn der Körperschaftsbesteuerung unterliegt und zum Verlustvortrag berechtigt ist, hat keinen Einfluss auf die steuerrechtliche…
…in Österreich nicht nur unbeschränkt steuerpflichtig, sondern auch "ansässig" im Sinn des DBA-USA, dann erlangen hierdurch die in seinem US-Hotel erlittenen Verluste die Ausgleichsfähigkeit mit seinen Beratungs- und Geschäftsführereinkünften, die er von einer ihm zu 50% gehörenden inländischen GmbH erzielt. Die US-Hotelverluste…
Ein in Frankreich ansässiger französischer Staatsbürger, der in Österreich (positive) Einkünfte aus Geschäftsführertätigkeit erzielt und gleichzeitig Verluste aus einer österreichischen Kommanditgesellschaft erleidet, unterliegt mit dem hierbei nach Vornahme des vertikalen Verlustausgleiches verbleibenden Verlustüberhang den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz…
…GmbH seit 1991 Verluste in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro angesammelt, dann sichert § 10 Z 1 lit. b UmgrStG iVm § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988 der deutschen M-GmbH die Vortragsfähigkeit der Verluste der T…
…99/14/0217) ausländische Verluste aus Immobilienvermietung in einer Steuererklärung für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes geltend gemacht, dann erscheint es nicht sachgerecht, von Amts wegen und ungeprüft die Auslandsverluste automatisch mit den übrigen inländischen Einkünften auszugleichen. Die Geltendmachung der Verluste für Belange des Progressionsvorbehaltes lässt…
…die inländische Tochtergesellschaft eines mit Gewinn arbeitenden ausländischen Weltkonzerns in völliger Eigenständigkeit die Aufgabe zu erfüllen, ein bestimmtes Nahrungsmittel am gesamteuropäischen Markt einzuführen und zu vertreiben und treten hierbei seit 1995 dauerhaft Verluste auf, die durch - auf Kapitalrücklage gebuchte - Gesellschafterzuschüsse der ausländischen Muttergesellschaft abgedeckt werden…
…dass Zuweisungen von Verlusten, die die österreichische KG ab 1998 erlitten hat, mit KG-Gewinnanteilen folgender Jahre verrechnet werden, sofern hierdurch die Verluste nicht doppelt verwertet werden. Es liegt keine Doppelverwertung vor, wenn die Österreich-Verluste im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland berücksichtigt worden…
…im Jahr 1992 verwertbare Verluste sind nach Maßgabe des § 18 EStG in den Folgejahren vortragsfähig. Dabei findet keine Eingrenzung dieses Verlustvortrages nur auf positive Einkünfte der US-Betriebstätte statt. Auch nach Aufgabe des US-Betriebes ist daher ein Vortrag des US-Verlustes auf die Inlandseinkünfte…
…ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern…
…ein wesentliches Element des hier zu Grunde gelegten Sachverhaltes, dass es auf deutscher Seite weder im Jahr 1996 noch im Jahr 1997 (wegen fehlender positiver Einkünfte) zu einer Verlustverwertung gekommen ist und dass daher keine Rückgängigmachung einer solchen Verlustverwertung durch eine Hinzurechnungsbesteuerung nach § 2a Abs…
…GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische KG ist…
…österreichischen Kapitalertragsteuer, die gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland-1954 bei der Besteuerung in Deutschland anzurechnen ist. Unterbleibt diese Anrechnung, weil nach Ausgleich mit deutschen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung keine deutsche Einkommensteuer von den Zinsen erhoben wird, dann hat dies nicht zur Folge, dass hierdurch…
…sobald sich in Deutschland eine Verlustverwertungsmöglichkeit eröffnet. Was die Frage der Berücksichtigung der deutschen Verluste aus den Jahren 1995 bis 1998 anlangt, können diese nur in jener Höhe im Jahr 1999 berücksichtigt werden, als sich dies aus der Veranlagung der jeweiligen Verlustjahre ergibt (EStR 2000…
…dies wegen der Endgültigkeit der österreichischen Verlustvortragssperre nicht zu. Eine Doppelverwertung könnte nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen eintreten, dann nämlich, wenn die Auslandseinkünfte nach österreichischem Recht niedriger als nach deutschem Recht sind : denn diesfalls könnte es sein, dass der Verlust aus österreichischer Sicht nicht voll in…
…aber keine Verpflichtung, dass jener Vertragstaat, dem die Einkunftsquelle nicht zur Besteuerung zugeteilt worden ist, die darin anfallenden Verluste berücksichtigen müsste. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung der Auslandsverluste leitet sich daher ausschließlich aus dem inländischen Steuerrecht ab. Abgabenbescheide, die Auslandsverluste nicht berücksichtigt haben, stehen daher mit…
…Abs. 8 EStG 1988 kürzen ausländische Verluste auch dann die inländische Steuerbemessungsgrundlage, wenn sie aus Quellen stammen, deren Einkünfte nach den Zuteilungsregeln eines Doppelbesteuerungsabkommens aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Verlustverwertung auch im Ausland löst aber Nachversteuerung in Österreich aus. Auslandsverluste kürzen bei Anwendung von …