…führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an der eine deutsche GmbH (D-GmbH) beteiligt war, und wird diese GmbH errichtend zum 31. Dezember 2002 in eine GmbH&Co KG umgewandelt, dann bilden die Betriebstätten der umgewandelten GmbH ab diesem Zeitpunkt…
…im Rahmen der internationalen Schachtelbefreiung verzichtet hat. Ein nach inländischem Recht ohnedies nicht bestehendes Besteuerungsrecht kann nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden. Daher kann aber auch nicht unter Berufung auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) ein Schadensfall (Verlust des…
…der bloß beschränkt steuerpflichtigen M-GmbH. Hat die Tochter-GmbH seit 1991 Verluste in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro angesammelt, dann sichert § 10 Z 1 lit. b UmgrStG iVm § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988 der…
…Verluste, dann können diese Auslandsverluste gemäß Artikel 4 in Verbindung mit Art. 15 DBA-Deutschland in Österreich nicht ausgeglichen werden. Wird dieser KG-Anteil hingegen als Sacheinlage gemäß Art. III UmgrStG steuerneutral in die deutsche Komplementär-GMBH eingebracht und werden in der Folge die Verluste…
…eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM…
…des Jahres 3 der nichtverwertbare Verlust (1000 + 500 - 100) vortragsfähig. Allerdings wird darauf hingewiesen, daß auf Grund des derzeit noch in Verhandlung stehenden neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland vorgesehen ist, die ab 1998 in Österreich anfallenden Betriebstättenverluste ohne Rücksicht auf die Welteinkünfte der deutschen Unternehmen in…
…Verluste erlitten, dann ist mit Deutschland vereinbart, dass die Verwertung des Verlustes 1997 noch von deutscher Seite und die Verwertung des Verlustes 1998 von österreichischer Seite übernommen wird (lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des DBA-Deutschland vom 24. August 2000). Besteht zwischen der…
…GmbH lediglich der erwähnten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Daraus folgt, dass Verluste, die die deutsche GmbH in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland erlitten hat, keinen Einfluss auf die Betriebstättenbesteuerung haben können. Doch selbst wenn - was nach dem zu Grunde gelegten Sachverhaltsbild nicht der Fall…
…Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen (vgl. auch EStR 2000 Rz 8059). Das Diskriminierungsverbot kann allerdings nicht so ausgelegt werden, dass es eine Diskriminierung österreichischer Unternehmen zur Folge hätte. Ein Verlustvortrag ist deshalb nur unter der…
…dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von…
…dessen Anwendung auf Verluste ab 1998 mit Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 herbeigeführt wurde, verpflichtet Österreich, Inlandsbetriebstätten eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche Tätigkeit ausüben. Erleidet daher ein deutsches Unternehmen in der österreichischen Bau-Betriebstätte…
Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…
…leg. cit. Ist der Hauptgesellschafter ein EU-Angehöriger, ist nicht einmal die sonst erforderliche Führung eines Betriebes als Anwendungsvoraussetzung notwendig. Fällt die grenzüberschreitende Umwandlung unter Art. II UmgrStG, geht auch ein vortragsfähiger Verlust der untergehenden Kapitalgesellschaft auf den Rechtsnachfolger über; dies ist dann steuerwirksam, wenn…
…AG umgewandelt und können nach österreichischem Recht die von der GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen AG vorgetragen werden, dann steht angesichts der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) das DBA-Deutschland der Geltendmachung dieses Verlustvortrages nicht entgegen. Voraussetzung ist allerdings…
…dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Denn gemäß Artikel 4 i.V. mit Art. 15 des DBA-Deutschland sind die Ergebnisse deutscher Betriebstätten aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen…
…Unbeachtlichkeit rückwirkender Gestaltungen keine steuerliche Relevanz zukommen. Mithin werden nur jene aliquoten Verluste Berücksichtigung finden können, die im Jahr nach dem Anteilserwerb angefallen sind, sonach frühestens ein aliquoter Verlustanteil des Jahres 2002. 06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland. Verluste, die in der deutschen Betriebstätte anfallen, sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich lediglich im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" verwertbar. Wird in den Bilanzen des österreichischen Unternehmens zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Gewinnabgrenzung eine "Verrechnungspreisforderung" gegenüber der…
…dann haben sich damit die deutschen Verluste in Höhe von 70.000 S sowohl in Deutschland als auch in Österreich bemessungsgrundlagenmindernd ausgewirkt. 70.000 S sind damit doppelt verwertet worden, sodass auf der Grundlage der genannten VwGH-Judikatur der deutsche Betriebstättengewinn im Jahr 2001 gemäß…
…Eine Doppelverwertung von Verlusten der inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft scheidet wohl im Allgemeinen aus; sie könnte aber dadurch zustande kommen, dass diese Verluste zum Anlass für eine steuerwirksame Beteiligungsabwertung in Deutschland genommen worden sind, wobei auch im Zuge der Anteilsveräußerung an die nunmehrige…
…EStG nicht, den im Jahr 3 in Deutschland nachversteuerten Verlust aus dem Jahr 1 in Österreich im Jahr 3 im Verlustvortragsweg zu berücksichtigen; und zwar auch dann nicht, wenn die deutschen Steuerbehörden über die Nichtverwertung der Verluste in Deutschland eine schriftliche Bestätigung erteilen. Eine solche…