…darauf dass diesem Partnerunternehmen nicht die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland beigemessen werden kann. Die weitere Frage, ob eventuell ein deutsches Besteuerungsrecht an den durch die Messeveranstaltung erzielten Gewinnen auf der Grundlage von Artikel…
…wenn die Künstler ihre Tätigkeit persönlich in Österreich ausüben; eine Steuerpflicht kraft "Verwertungstatbestandes" wird durch DBA nicht zugelassen. Nach der von Österreich derzeit vertretenen Auffassung werden Entgelte, die ein Künstler für einen Auftritt bei einer Veranstaltung erhält, im Allgemeinen für eben diesen Auftritt und nicht…
…seiner Teilnahme an einer österreichischen Veranstaltung erzielt (wie zB das mit Deutschland geltende Abkommen). Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um laufend tätige Vortragende handelt, denen zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein eigener Arbeitsraum oder ein eigener Arbeitsplatz in einem Büroraum zur dauerhaften…
…auch die schweizerische Aktiengesellschaft auf Grund ihrer Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung nach § 98 i.V. mit § 99 Abs. 1 Z 1 in Österreich steuerpflichtig. Der Umstand, dass dem Publikum künstlerisch Hochwertiges dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung nicht den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" (EAS 983)…
…Zirkus zur Mitwirkung an einer inländischen Veranstaltung engagiert, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach § 99 EStG der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Australien bestätigt. Im Wege einer Antragsveranlagung kann sodann eine Herabsetzung der österreichischen Steuerbelastung…
…denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BM für Finanzen unter den weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung; der Umstand, dass dem Publikum künstlerisch Hochwertiges aus dem Bereich der bildenden Kunst dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung…
…zu qualifizieren und unterliegen daher mit den hiefür bezogenen Honoraren der Besteuerung im Veranstaltungsstaat. Hat daher bei einer in Österreich ansässigen Person, die an einer solchen Veranstaltung in Deutschland mitgewirkt hat, eine Besteuerung in Deutschland stattgefunden, wird Österreich abkommenskonform Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) gewähren." (AÖF Nr…
…ein italienisches Orchester zur Mitwirkung an einer inländischen Veranstaltung engagiert, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach § 99 EStG der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Italien bestätigt. Besondere Formerfordernisse bezüglich einer Bestätigung des vorgenommenen Steuerabzuges für…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen dieses deutsche Unternehmen dafür Sorge trägt, daß ein US-Multimediakünstler bei einer inländischen Veranstaltung gastiert und verpflichtet sich der österreichische Veranstalter in dem Vertrag mit dem deutschen Unternehmen, neben der an…
…denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BM für Finanzen unter den weiten Begriff der in der genannten Gesetzesstelle angesprochenen "Unterhaltungsdarbietung"; der Umstand, dass dem Publikum künstlerisch Hochwertiges aus dem Bereich der bildenden Kunst dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebensowenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung…
…denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BM für Finanzen unter den weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung; der Umstand, dass dem Publikum künstlerisch Hochwertiges aus dem Bereich der bildenden Kunst dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung…
…britische Gesellschaft aus der Veranstaltung zieht, gemäß Artikel 7 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), BGBl. Nr. 390/1970 idF BGBl. Nr. 585/1978, 835/1994, in Österreich nicht besteuert werden. Denn Österreich hätte ein Besteuerungsrecht daran nur, wenn die Gewinne im Rahmen einer inländischen Betriebstätte …
…der inländischen Veranstaltung gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Das niederländische Unternehmen hat allerdings gemäß Artikel 7 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens mangels inländischer Betriebstätte Anrecht auf vollständige Entlastung von dieser Abzugsbesteuerung, wenn eine Ansässigkeitsbestätigung der niederländischen Steuerverwaltung beigebracht wird. In einem derartigen Fall…
…denn dieser Sportverband hat offensichtlich dem lokalen Veranstalter gegenüber die das Skirennen erst ermöglichende Teilnahme der Skirennläufer vertraglich zugesagt und sich als Gegenleistung die vorgenannte Kostentragung ausbedungen. Sollte sodann dieser zentrale Sportverband mit einem im Ausland errichteten internationalen Skiverband eine weitere vertragliche Abmachung eingegangen sein…
Wirkt eine US-Gesellschaft an einem inländischen Pop-Konzert dadurch mit, dass sie einen britischen und einen US-Künstler vertraglich für diese österreichische Veranstaltung engagiert und optiert diese US-Gesellschaft für die Weiteranwendung des DBA-USA (alt) und teilt sie dies auch dem österreichischen Veranstalter…
…Einkünfte für das Arrangieren des Auftritts eines Künstlers außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 17 (vgl. OECD-MK zu Art. 17, Rz 7). So greift die Verteilungsnorm für "Künstler und Sportler" iSd Art. 17 DBA Deutschland nur bei im Rahmen von Veranstaltungen sichtbar wirkenden Künstlern (vgl…
…wirkt - auch im Lichte der jüngsten VwGH-Rechtsprechung - an dieser Veranstaltung mit und ist daher gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" mit der Gesamtvergütung dem inländischen Steuerabzug zu unterwerfen (EAS 2448). Sollte die als Produktionsgesellschaft bezeichnete Gesellschaft…
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
Wird von einer deutschen Rundfunkanstalt im Jahr 2003 in Österreich ein Open-Air-Konzert veranstaltet, für das von dem deutschen Veranstalter Stars aus Deutschland, USA und Großbritannien verpflichtet werden, unterliegen die den mitwirkenden Künstlern zufließenden Vergütungen der österreichischen Besteuerung; diese Steuer ist von der deutschen…
…Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr. 184/1984); als Unterrichtstätigkeit wird hiebei nicht nur die Abhaltung von Lehrveranstaltungen an Schulen, sondern auch die Veranstaltung von Vorlesungen an universitären Bildungseinrichtungen zu zählen sein. Der…