Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…
…DBA-Ungarn ausschließlich Ungarn zu. Bei Vorliegen einer ungarischen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher nach den Grundsätzen des Erlasses vom 20.12.1985, AÖF Nr. 31/1986, eine Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen werden. Die Durchführungsverordnung zum DBA-Ungarn, BGBl. Nr. 101/1978, sieht zwar das Rückerstattungssystem zur…
…BGBl. II Nr. 474/2002) in dieser ausländischen Betriebstätte einen Gewinn, dann kann dieser Gewinn gemäß § 3 der Verordnung nur insoweit von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden, als dies nicht zu einer Doppelverwertung der ausländischen Verluste führt. Wird daher der vor 2002 erlittene Auslandsverlust bei…
Gemäß § 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 hängt der Verlust der Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer ausländischen Tochtergesellschaft davon ab, ob der Unternehmensschwerpunkt der ausländischen Gesellschaft in der Erzielung schädlicher Passiveinkünfte besteht. Der Verordnungswortlaut bezieht sich hierbei auf den gesamten Unternehmensbereich der ausländischen Gesellschaft…
…gehalten wird, nachweisbar eine argentinische Quellensteuer in Höhe von 12,5% in Übereinstimmung mit Artikel 11 des DBA-Argentinien einbehalten, dann ist die österreichische Bank gemäß der Verordnung BGBl II Nr. 43/1998 berechtigt, diese argentinische Quellensteuer auf die 25%ige österreichische Kapitalertragsteuer anzurechnen. Werden…
…mit Note vom 26.6.2008 per 31.12.2008 gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 80/2008). Zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung ist daher die Doppelbesteuerungsverordnung (BGBl. II Nr. 474/2002) anzuwenden. Nach dieser Verordnung wird die internationale Doppelbesteuerung ganz allgemein durch Anrechnung der ausländischen…
…dem österreichischen Markt Online-Spiele betreiben kann, dann stellen die von der B-Ltd an die A-Ltd für die Überlassung der "unkörperlichen Wirtschaftsgüter" (Software) gezahlten Vergütungen gemäß § 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 schädliche Passiveinkünfte dar, die der Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung…
…Satz enthaltene Hinweis auf § 1 Abs. 2 der Auslands-KESt VO 2003, BGBl. II Nr. 393/2003 (eine Bestimmung, die mit gleichem Ergebnis in die Auslands-KESt VO 2012, BGBl. II Nr. 92/2012, übernommen wurde) bringt lediglich zum Ausdruck, dass die DBA-Auslegung zu…
…in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO begründet. Führt der weniger als 70 Tage pro Jahr benützte inländische Zweitwohnsitz auf der Grundlage der Zweitwohnsitzverordnung (BGBl. II Nr. 528/2003) nicht zum Eintritt der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht, dann löst jedenfalls die inländische Betriebstätte hinsichtlich…
Gemäß § 10 Abs. 4 KStG 1988 und VO BGBl. II Nr. 295/2004 tritt bei ausländischen Tochtergesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften durch den "Methodenwechsel" der Verlust der internationalen Schachtelbefreiung ein, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit ist gemäß § 3 Z…
…noch wäre eine Anrechnung der rumänischen Steuer auf der Grundlage der § 48 BAO-Verordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, zulässig. Ein Abzug der rumänischen Steuer als Betriebsausgabe wäre nur dann zutreffend, wenn das Repräsentanzbüro keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn von Artikel 5 DBA-Rumänien hätte und…
…entscheiden ist. Allerdings wird hierbei zu beachten sein, dass nach § 2 Z 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und nachhaltig im schädlichen Bereich (hier: Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei…
…schädlichen Aktivitäten" gehört und da andererseits angesichts der operativen Tätigkeit der Tochtergesellschaft der maltesischen Holdinggesellschaft auch eine Konsolidierung der Unternehmensergebnisse nach § 2 Z 4 der Verordnung BGBl. II Nr. 295/2004 keinen Schädlichkeitscharakter zur Folge hat (siehe auch EAS 2501). Ein Anwendungsfall des als "Besteuerungsvorbehalt"…
…Unternehmensberater in der Türkei tätig, dann erzielen diese nach österreichischer Rechtslage dann freiberufliche Einkünfte, wenn sie ihre Befähigung zur Unternehmensberatung durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch Ablegung einer (gewerberechtlichen) Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 34/1998 bzw. BGBl. Nr. 254/1978, erworben haben…
…veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht hat, dann…
…Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht hat, dann besteht für die DBA-konforme Steuerentlastung die Möglichkeit einer Antragsveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt. Gemäß Z 4 des BMF-Erlasses vom 19.8.1998, AÖF Nr…
…die Zinsenerträge gemäß Artikel 7 iVm Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Für das Entlastungsverfahren ist die DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO, BGBl. II Nr. 92/2005), nicht anwendbar, weil diese gemäß § 1 nur für im Ausland ansässige…
…Auswirkungen auf Unternehmensberater (BGBl. II Nr. 437/2005 und VwGH 28.11.2007, 2006/14/0057) und auf sogenannte "planende Baumeister" (EAS 2916). Auch therapeutisch tätige Psychologen mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Hauptfach Psychologie) sind davon betroffen; denn sie wurden erst durch das Abgabenänderungsgesetz 1984, BGBl. Nr…
… 1 Abs. 1 der Auslands-KESt VO 2003, BGBl. II Nr. 393/2003, eine Durchführung des DBA-Argentinien durch bloße Freistellung von der KESt untersagt; zumal im Rahmen des KESt-Abzugsverfahrens auch kein Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden kann. Der österreichische Empfänger von argentinischen Anleihezinsen bleibt allerdings…
Artikel 24 Abs. 3 des am 24. August 2000 unterzeichneten DBA-Deutschland, dessen Anwendung auf Verluste ab 1998 mit Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 herbeigeführt wurde, verpflichtet Österreich, Inlandsbetriebstätten eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche…