In Österreich abgehaltene Modeschauen, die von Musikeinlagen und anderen Darbietungen begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind…
…an wen die Auszahlung nun vorgenommen wird) ein Zufluss von Einnahmen an eine in Österreich beschränkt steuerpflichtige Person (den internationalen Skiverband) statt, der diesen gemäß § 98 Z. 3 EStG (Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung) der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterwirft. Die Steuer ist gemäß § 99 Z…
Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG löst die "Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen" inländische Steuerpflicht aus, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (zB Techniker, Models…
…der im Deutschen mit "Künstler" übersetzt wurde, bezieht sich nämlich auf alle persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (EAS 3098), mithin auch auf die Moderatoren von im Fernsehen ausgestrahlten Quizsendungen. Engagiert daher eine österreichische Produktionsgesellschaft in der Schweiz und in Deutschland ansässige Moderatoren für mehrstündige Quizsendungen in…
Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Wirken daher ausländische Theater mit Aufführungen an inländischen Festspielveranstaltungen mit, dann sind die hierfür dem ausländischen Theater (genauer: der hinter dem Theater stehenden Rechtsperson zB…
…Dezember 2003, 2000/14/0165). Als "Mitwirkende" sind demzufolge alle Unternehmen zu werten, die an der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind und die daher auf die inhaltliche Gestaltung einer Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger…
…110/2008 und AÖF Nr. 85/2011) aus Vereinfachungsgründen von der Abzugsbesteuerung Abstand genommen werden kann. Dieser Erlass gilt auch für Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen, denen keine "Künstlereigenschaft" zukommt. Allerdings wird zu beachten sein, dass durch die von Österreich nach OECD-Standards abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die inländische…
…Rechtsträgers des Orchesters gründet sich auf den Umstand, dass er als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung anzusehen ist (EStR 2000 Rz 7942). Mit der Erhebung der Abzugssteuer von den Vergütungen des Orchesters erlischt die Steuerpflicht der Orchestermusiker. Denn wird ein Bruttosteuerabzug von der an das…
…Mitwirkende an österreichischen Unterhaltungsdarbietungen mit den hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Einkommen-(Körperschaft-)steuerpflicht. Die Steuer ist vom Zahler der Einkünfte (dem Veranstalter) im Steuerabzugsweg einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter im Ausland ansässig ist. "Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen" sind…
In Österreich gastierende ausländische Orchester unterliegen in der Regel als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Steuerabzugsweg zu erfüllen ist. An dieser beschränkten Steuerpflicht wird auch im VwGH-Erkenntnis vom…
…ordnungsgemäße Durchführung des Auf- und Abbaus des technischen Equipments bzw. der Betreuung der sonstigen technischen Anlagen verantwortlich sind, besteht infolge dieser "Mitwirkung an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" gemäß § 99 EStG Steuerabzugspflicht. Sind allerdings diese Techniker in Staaten ansässig, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen worden ist, erwächst idR…
Wirken ausländische Künstleragenturen, Produzenten oder andere Unternehmer in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber österreichischen Konzertveranstaltern verpflichten, dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von den inländischen Konzertveranstaltern an das ausländische Unternehmen…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind ausländische Künstleragenturen keine "Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" und unterliegen daher mit ihren Einkünften nicht der beschränkten Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang findet sich im Erkenntnis VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165, unter anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an…
Wirken eine ungarische und eine deutsche Agentur in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber einem österreichischen Festivalveranstalter verpflichten, dafür zu sorgen, dass eine amerikanische und eine kubanische Tanzgruppe in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von dem inländischen…
…einen deutschen Alleinunterhalter und ein deutsches Musiktrio für die Gästeunterhaltung und ist davon auszugehen, dass die in Deutschland ansässigen und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Unterhaltungskünstler nicht als Dienstnehmer, sondern als gewerblich Tätige ihre inländischen Unterhaltungsdarbietungen erbringen, trifft den Hotelier gemäß § 98 Abs…
In EAS 692 vom 17. August 1995 wurde ausgeführt, dass ausländische Discjockeys, die an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mitwirken, als beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Abzugsweg der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen. Durch Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einer in Großbritannien ansässigen Produktionsgesellschaft einen Vertrag über ein Künstlergastspiel in Österreich ab, dann wirkt die Produktionsgesellschaft an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung mit und es unterliegen daher die hierfür gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Solange sich kein…
Wird im Zuge einer Außenprüfung bei einer österreichischen Diskothek festgestellt, dass 2/3 der Ausgaben für die Gästeunterhaltung über Agenturen an ausländische Entertainer (Musiker, DJs, Tänzerinnen usw.) weiterfließen, wobei diese Entertainer der Diskothek von einer österreichischen Agentur zur Verfügung gestellt werden, dann trifft die primäre…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem schweizerischen Unternehmen (Produzent) eine Vereinbarung ab, nach der der schweizerische Produzent mit einem von ihm unter Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem…
Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich…