…Orchesterkünstler), sondern an Dritte (an die Trägerorganisation des Orchesters) gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit (der Orchesterkünstler) und keine "Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen" vorliegen. Diese Regelung gilt nicht nur für Tätigkeiten freiberuflicher Künstler…
…erfolgen; die Zurechnung nach dem Recht der Insel Man ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich. Nach österreichischem Recht sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erwirtschaftet hat, sonach den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Sollte sich daher hinter der Aussage, der…
…dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichsthofes (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) Einkünfte stets dem "tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen sind. Sollte es daher so sein, dass die "auf dem Papier" in eine maltesische Briefkastengesellschaft fließenden Einkünfte in der wirtschaftlichen Realität nicht von der…
…bei Gastspielen im DBA-Partnerstaat jedoch einer Besteuerung unterzogen werden. Die Steuerbefreiung sollte hierbei nicht nur der Trägerkörperschaft des Orchesters oder Theaters (der nicht auf Gewinn gerichteten "Organisation") zu Gute kommen, sondern auch den Musikern des Orchesters und den Schauspielern des Theaters hinsichtlich ihrer für…
…Einkünfte zugerechnet werden. Denn in einem solchen Fall wird der vom Verwaltungsgerichtshof bestätigte Grundsatz gelten: "die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit sind nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen" (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Es ist wohl richtig, dass dieses Sachverhaltsbild…
… siehe VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) sind die Einkünfte auch bei DBA-Anwendung den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen. Ergeben sich im Zuge der amtlichen Ermittlungen ernstliche Zweifel, dass eine steuerliche Zurechnung der Lizenzgebührenzahlungen an die "Tantengesellschaft" zu erfolgen hat (weil ein eingeholtes…
Ist die Trägereinrichtung eines in Österreich gastierenden deutschen Orchesters als Gesellschaft bürgerlichen Rechts konstituiert, wobei die Mitglieder des Orchesters zum Großteil Dienstnehmer der Gesellschaft sind, dann ist entscheidend, ob bei diesen Gastspielen auch die Gesellschafter in Österreich als Künstler mitwirken. Denn wenn die Gesellschafter Vergütungen…
Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene…
…dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern als "Mitwirkende" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 anzusehen (VwGH 11…
…24.11.1987, 87/14/0001) sind dazu folgende Überlegungen maßgeblich: Eine gewerbliche Erfahrung kann als "veräußert" gelten, wenn sich ihr Träger (Inhaber) entgeltlich der ihr eigentümlichen Nutzungsmöglichkeiten begeben hat. Dies wieder trifft zu, wenn dem Inhaber nach Bezahlung eines Kaufpreises oder kaufpreisähnlichen Entgelts keine…
…der österreichischen Besteuerung freizustellen sind, weil der Empfänger nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Es ist wohl richtig, dass die Träger der Sozialversicherung nicht unter den Begriff "öffentliche Kassen" fallen, da dieser Begriff nur die Kassen der Gebietskörperschaften erfasst (VwGH 20.09.1983, 83/14/0002)…
…ÖStZB 1988, 327, Hinweise: "Eine gewerbliche Erfahrung kann als "veräußert" gelten, wenn sich ihr Träger (Inhaber) entgeltlich der ihr eigentümlichen Nutzungsmöglichkeiten begeben hat. Dies wieder trifft zu, wenn dem Inhaber nach Bezahlung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes keine weitere Verfügungsmöglichkeit über die gewerbliche Erfahrung mehr zusteht, er…
…hat, sondern demjenigen, der als tatsächlicher Träger der Erwerbstätigkeit in Erscheinung getreten ist (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Sind die den Ausschüttungen zugrunde liegenden Gewinne der Hongkong-Gesellschaft zuzurechnen und erfolgt eine Gewinnausschüttung in die Hände einer in Österreich ansässigen natürlichen Person, dann…
…13/0076) und andererseits weil Einkünfte "den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen sind (VwGH 10.12.1997, 83/13/1085). Bei jemandem, der keine Leistungen erbringen kann, spricht daher die Vermutung dafür, dass er nicht als Träger einer Erwerbstätigkeit in Betracht kommen kann. Müssen die…
…der inländischen Kapitalgesellschaft erbracht wurden, ob sonach bei Erzielung dieser Einkünfte gegebenenfalls nicht die Bahamas-Gesellschaft, sondern die österreichische Gesellschaft als Träger der diesbezüglichen Erwerbstätigkeit anzusehen ist, kann ohne nähere Durchleuchtung der Sachverhaltsgegebenheiten nicht auf ministerieller Ebene festgestellt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister…
…Kontaktaufnahme und der Kontaktpflege zu europäischen Universitäten und akademischen Forschungseinrichtungen, selbständig tätigen Wissenschaftlern und Forschern und sonstigen Know-How-Trägern und werden potentielle Autoren hierbei zur Publikationstätigkeit eingeladen, aktuelle Forschungsergebnisse bei den Know-How-Trägern abgefragt, wird an Symposien teilgenommen und auch der wissenschaftliche Review…
…Mai 1996 in Wien unterzeichneten neuen Doppelbesteuerungsabkommens beibehalten (EAS 1027, EAS 1913). Auch Filme, die auf anderem Trägermaterial wie DVD oder Blu-ray Disc (BD) übermittelt werden, fallen daher nicht unter den Begriff "kinematographische Filme". Diese zum DBA-USA entwickelte Auslegung wird auch im Verhältnis…
…Weise teilnimmt oder nicht zwischengeschaltet sinnvolle Funktionen erfüllt, sind die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen." Dies wäre in diesem Fall die britische Gesellschafterin gewesen. Auch in den VwGH-Erkenntnissen vom 26.07.2000, 97/14/0070…
…04.04.2007, I R 110/05). Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Einkünfte nicht einer zwischengeschalteten Gesellschaft, die keine sinnvollen Funktionen erfüllt, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Es ist daher auch zulässig, bei einer ausländischen…
…sondern auch dann, wenn diese "Unterstützung" durch die gemeinnützige Trägerorganisation der Sportler selbst erfolgt (zB durch den betreffenden Sportverein). Werden daher die Kosten der Teilnahme an einem Sportturnier in Deutschland im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem österreichischen gemeinnützigen Sportverein getragen (auch unter Inanspruchnahme der…