Wird von einer deutschen Rundfunkanstalt im Jahr 2003 in Österreich ein Open-Air-Konzert veranstaltet, für das von dem deutschen Veranstalter Stars aus Deutschland, USA und Großbritannien verpflichtet werden, unterliegen die den mitwirkenden Künstlern zufließenden Vergütungen der österreichischen Besteuerung; diese Steuer ist von der deutschen…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger im Jahr 2003 seinen Wohnsitz nach Großbritannien verlegt und unterliegt er dort nur mit den nach Großbritannien überwiesenen Einkünften der Besteuerung (Besteuerung auf Remittance Basis) dann ist zwar kraft Ansässigkeit in Großbritannien das österreichisch-britische DBA anwendbar, jedoch entzieht…
Hat eine britische Gesellschaft von einer US-Gesellschaft im Dezember 2002 eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach…
Eröffnet eine deutsche GmbH im Jahr 2002 in Österreich eine Zweigniederlassung dann tritt sie damit in die österreichische Steuerpflicht ein; diese Steuerpflicht erfasst allerdings nicht das Gesamteinkommen der deutschen GmbH, sondern beschränkt sich auf die Besteuerung der betrieblichen Ergebnisse der inländischen Betriebstätte (beschränkte Steuerpflicht). Der…
…die mit dem OECD-Update 2003 und dem dort erstmals aufscheinenden "Painter-Example" (Z 4.5 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA) eine Ausweitung des abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriffs zum Ziel hatten (EAS 2535), fanden im Jahr 2012 im Vorschlag für eine neue Z 4…
…ab April 2002 wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung nach Kroatien zu einem inländischen Zweitwohnsitz, dann sind im Jahr 2002 - anders als bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben. Wird daher die Einkommensteuerveranlagung 2002 vorgenommen…
…1. Jänner 2001 für die Dauer von drei Jahren nach Kasachstan entsandt und übt er dort im Jahr 2002 ein Aktien-Optionsrecht aus, das ihm 1997 eingeräumt worden ist, dann unterliegen die hierbei lukrierten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kraft unbeschränkter Steuerpflicht der österreichischen Besteuerung. Sind…
…II Nr. 528/2003, wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Innehabung einer österreichischen Zweitwohnung unbeschränkte Einkommensteuerpflicht und damit auch KESt-Pflicht für Zinsen zur Folge hat. Liegt der Lebensmittelpunkt für zumindest 5 Kalenderjahre im Ausland, dann löst ein inländischer Zweitwohnsitz keine unbeschränkte Steuerpflicht aus, wenn…
…Jahr) genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004, 2001…
…Verfügung gestellt, so wird dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO begründet. Führt der weniger als 70 Tage pro Jahr benützte inländische Zweitwohnsitz auf der Grundlage der Zweitwohnsitzverordnung (BGBl. II Nr. 528/2003) nicht zum Eintritt der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht, dann löst…
…insgesamt 1 Jahr (365 Tage), so steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich jener Bezugsteile, die auf tatsächliche Aufenthaltszeiten in Polen entfallen, Polen zu, wobei diese Bezugsteile aus der österreichischen Steuerpflicht auszuscheiden wären. Diese Beurteilung orientiert sich an jenen Überlegungen, die zu einer vergleichbaren Regelung im DBA-UdSSR…
…von Arbeitskräften vermag für den Arbeitskräftegesteller keine Betriebstätte zu begründen (EAS 2682). Was die Frage der allfälligen Steuerpflicht der in Österreich tätig werdenden Trainer betrifft, wird zunächst bemerkt, dass Artikel 17 DBA Deutschland nicht Anwendung finden kann, weil Trainer den Sportlerbegriff im Sinn des Art…
…der EU und Albanien abgeschlossenen Vereinbarung in Albanien Steuerfreiheit zu gewähren ist, hat keine Rückwirkung auf die Steuerpflicht in Österreich. Die Frage, welche Aufwendungen im gegebenen Zusammenhang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müsste mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. 12. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…inländischen Steuerpflicht führende Voraussetzung des Artikels 15 Abs. 2 lit. c DBA-Deutschland erfüllt, dass "die Vergütungen ... von einer Betriebstätte ... getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat unterhält". Die diesbezügliche Auffassung des deutschen Finanzverantwortlichen des US-Konzerns wird daher geteilt. 24. März 2003 Für…
…ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die Veranlagung 2002 das von März 2002 bis Jahresende erzielte Einkommen und für die Veranlagung 2003 jenes für…
…unbeschränkten Steuerpflicht; und zwar allein bereits wegen des länger als 6 Monate dauernden Inlandsaufenthaltes. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob ein inländischer Wohnsitz im Sinn des § 26 Abs. 1 BAO deshalb zu verneinen ist, weil möglicherweise bei einer Wohnungsanmietung für etwas länger als 1 Jahr…
…das nach einem im Jahr 2013 beabsichtigten Zuzug nach Österreich Mitte des Jahres 2014 vertragsgemäß zur Auszahlung gelangen soll, dann tritt nach inländischem Steuerrecht kraft unbeschränkter Steuerpflicht im Zuflussjahr 2014 für das Gesamtentgelt inländische Steuerpflicht ein (EStR 2000 Rz 19). Nach Auffassung des BM für…
…Entsendungszeit der Lebensmittelpunkt in die USA verlagert hat. Nach EStR 2000 Rz 7596 spricht die äußere Vermutung dafür, dass bei einem länger als fünf Jahre dauernden Aufenthalt im Ausland eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen stattgefunden hat, wenn auch der Ehegatte und die haushaltszugehörigen Kinder…
…der österreichischen Steuerpflicht unterlagen (siehe auch VO BGBl. II Nr. 215/2001). Das Ergebnis dieses Verständigungsverfahrens zeitigt auch Rückwirkung auf die Einstufung eines "planenden Baumeisters". Nach der Verwaltungspraxis im Jahr 1969 wurde der "planende Baumeister" noch als Gewerbetreibender eingestuft. Wie aus EStR 2000 Rz 5214…
…DBA-Schweiz (in der 2006 revidierten Fassung) vor, dass eine Besteuerung ausschließlich auf Grund des Ansässigkeitswechsels nicht stattfinden darf. Diese Regelung steht aber zufolge der Erläuterungen zur Regierungsvorlage betr. die DBA-Revision der Anwendung des in Österreich im Jahr 2005 eingeführten Systems eines Besteuerungsaufschubes nicht…