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EAS 3339Schildermontagen in Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0554-VI/8/201327.08.2013

Übernimmt ein österreichisches Unternehmen als Subauftragnehmer die Aufgabe, Verkehrsschilder und andere Schilder aller Art an verschiedenen Orten in Norwegen zu montieren, begründet diese Montagetätigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 3 des österreichisch-norwegischen Doppelbesteuerungsabkommens für das österreichische Unternehmen nur dann eine norwegische Betriebstätte, wenn die Dauer…

EAS 2309Schicksal österreichischer Verluste nach Umgründung einer inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Mutter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/78-IV/4/0330.06.2003

…nur im Verlustentstehungsjahr (zB 1991) Wirkung zeitigen, sondern muss auch für das Verlustvortragsjahr (zB 2003) gelten. Und zwar gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen. Auch Artikel 24 DBA-Deutschland, der die Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten…

EAS 2303Schicksal des österreichischen Verlustvortrages bei Mehrfachumgründung und deutscher Teilwertabschreibung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/0330.06.2003

Gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland-2000 können Verluste, die ab 1998 in der österreichischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an…

EAS 2904Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1709-IV/4/200729.10.2007

Übernimmt ein in Österreich ansässiges Unternehmen mit der gewerberechtlichen Konzession Bautischlerei als Subauftragnehmer eines österreichischen Luxus-Liner-Ausstatters Einbauten bzw. die Herstellung von Holzinnenausstattungen in Booten, Schiffen, Jachten, Luxuslinern in verschiedenen deutschen Häfen, dann liegen Bauausführungen bzw. Montagen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3…

EAS 1323Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/2-IV/4/9806.10.1998

Übernimmt ein in Österreich ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft…

EAS 2571Deutsche Schiffsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0116-IV/4/200525.02.2005

Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen…

EAS 139Schiffsbauconsulting im Rahmen deutscher Entwicklungshilfeprogramme in Indonesien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1926/1/1-IV/4/9230.06.1992

  Ein in Österreich ansässiger Schiffbauingenieur, der mit einem indonesischen Arbeitgeber einen zweijährigen Dienstvertrag abschließt, auf Grund dessen in einer indonesischen Werft ein besonderes Management aufzubauen ist, ist gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Artikel 24 Abs. 3 lit. a des österreichisch-indonesischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl…

EAS 494Schiffsüberstellungen nach Rotterdam
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3478/1/1-IV/4/9419.09.1994

…Abs. 1 DBA-CSSR die von dem bayerischen Schifffahrtsunternehmen bezogenen Einkünfte ausschließlich in Österreich als dem Wohnsitzstaat zu besteuern. Dieses österreichische Besteuerungsrecht wird durch die zwischen Österreich und den in Betracht kommenden übrigen Staaten, in denen die gewerbliche Tätigkeit des Schiffskapitäns teilweise ausgeübt wird, nicht…

EAS 2496Österreichischer Schitrainer eines schweizerischen Sportverbandes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/1-IV/4/0419.07.2004

…80 Tage pro Jahr in der Schweiz aufhält und in der übrigen Zeit des Jahres in den verschiedenen Ländern Europas und von Übersee tätig ist, dann unterliegen seine Bezüge der Besteuerung in Österreich, wobei gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Schweiz nur jene Bezugsteile - unter…

EAS 1445Italienischer Schiffsanlegeplatz als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 307/1-IV/4/9910.05.1999

…zur Vermietung bestimmtes italienisches Schiff, für das ihm in einem italienischen Hafen ein Liegeplatz zur Verfügung steht, dann ist für die Frage, ob nach österreichischem Recht dieser Schiffsanlegeplatz als Betriebstätte zu werten ist, vorweg zu klären, ob sich die Vermietungen des Schiffes für den österreichischen…

EAS 2235Beteiligung an einer deutschen Schifffahrts-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/3-IV/4/0320.02.2003

Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen KG, die ein Seeschiff betreibt, dann unterliegen die Gewinnanteile jedenfalls gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens in Deutschland befindet. In diesem Fall sind die Gewinnanteile…

EAS 3319Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0065-IV/4/201301.02.2013

…Reederei befindet. Im DBA-Norwegen gilt indessen eine Besonderheit, derzufolge bei den im Norwegischen Internationalen Schiffsregister (N.I.S., das norwegische Zweitregister) eingetragenen Seeschiffen angesichts der hier gegebenen Möglichkeit von Ausländerbeschäftigungen das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Seemannes zugewiesen wird. Begründet ein finnischer Seemann, der…

EAS 3413Betriebsstätten bei Segelbooten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0070-IV/8/201904.04.2019

…Ein fahrendes Schiff begründet in der Regel keine Betriebsstätte, da die Verbindung zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche und damit das örtliche Element fehlt (VPR 2010 Rz 163; BFH 3.7.1997, IV R 58/95), es sei denn, das Schiff wird in einem bestimmten…

EAS 1407Personalleasing über eine Kanalinsel-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 79/1-IV/4/9904.02.1999

…die Channel Islands, zu den international bekannten Steueroasengebieten zählen. Eine solche Sachverhaltsbeurteilung kann aber nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens vorgenommen werden. Falls das österreichische Personal in der wirtschaftlichen Realität unmittelbar in die Dienste des Donau-Schiffahrtsbetreibers tritt, sei es weil die…

EAS 365Kommunalsteuerbefreiung für schweizerische Unternehmensrepräsentanz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1620/1/1-IV/4/9330.12.1993

  Kommt einer inländischen Repräsentanz einer schweizerischen Schifffahrts-, Transport- und Handelsagentur die Eigenschaft eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz zu, so ergibt sich aus der DBA-Anpassungsklausel des Artikels 2 Abs. 4 für Österreich in gleicher Weise eine…

EAS 163Unbeschränkte Steuerpflicht für einen auf einem Seeschiff wohnhaften Skipper
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3244/2/1-IV/4/9222.09.1992

Ein in Österreich ansässiger Eigentümer einer in seinem Privatvermögen stehenden Segeljacht, die in einem österreichischen Schiffsregister eingetragen und somit unter österreichischer Flagge in internationalen Gewässern segelt, ist als Arbeitgeber eines (ausschließlich) auf dieser Segeljacht wohnhaften Skippers zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Auf der Grundlage des BFH-Urteils…

EAS 2528Seemannsheuer bei einer britischen Reederei auf einem Seeschiff mit der Flagge der Bahamas
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-IV/4/200430.11.2004

  Wechselt ein in Österreich ansässiger Seemann, der von einer norwegischen Reederei auf einem norwegischen Schiff angeheuert worden war, zu einer britischen Reederei, um für diese auf einem unter der Flagge der Bahamas betriebenen Schiffe Dienst zu tun, dann erlangt Großbritannien nach Maßgabe des Artikels…

EAS 3281Österreichischer Arbeitnehmer auf einem maltesischen Flusskreuzfahrtschiff mit zypriotischem Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0175-IV/4/201214.05.2012

…den Schifffahrtsbetreiber vor, dann ist für steuerliche Belange nach österreichischer Rechtslage grundsätzlich der Arbeitskräfteüberlasser und nicht der maltesische Schifffahrtsbetreiber als Arbeitgeber zu werten (LStR 2002 Rz 923). Demzufolge erzielt der österreichische Dienstnehmer zypriotische Einkünfte für eine nichtselbständige Arbeit, die vornehmlich in den von der Schiffsroute…

EAS 3272Inländische ARGE mit deutschem Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0106-IV/4/201220.04.2012

Übernimmt eine inländische Arbeitsgemeinschaft, die gemeinsam mit einem deutschen Partnerunternehmen in der Rechtsform einer GesBR errichtet wurde, von einem österreichischen Regionalbahnunternehmen den Auftrag, an dessen inländischem Schienennetz (Gleisanlagen, Weichen, Bahnhöfe, Haltestellen, Übergänge usw.) Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, wobei für die ARGE-Geschäftsleitung sowie für die…

EAS 1211Gleitschirmpilot einer deutschen Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 344/1-IV/4/9819.01.1998

  Ist ein in Österreich ansässiger Gleitschirmpilot für eine deutsche Firma als Werkspilot und Testflieger für neuentwickelte Schirme im Einsatz und nimmt er außerdem an einschlägigen Wettkämpfen teil, dann ist zunächst festzustellen, ob die deutsche Firma als steuerlicher Arbeitgeber auftritt oder ob ein Werkvertragsverhältnis vorliegt…