…Veranstalter übernommenen Reise-, Hotel- und Cateringkosten hinzugerechnet werden müssen. Norwegische Künstlerin: Im Fall der in Norwegen ansässigen Künstlerin ist gemäß Artikel 17 Abs. 1 des DBA-Norwegen der 20%ige Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 in Österreich vorzunehmen, wobei ebenfalls die vom Veranstalter übernommenen Reise-…
…der von ihren Honoraren einbehaltenen österreichischen Steuer zu beantragen. Im Rückerstattungsverfahren kann von Seiten des Finanzamtes die Beibringung von amtlichen Ansässigkeitsbescheinigungen verlangt werden und es könnte der Frage der steuerlichen Erfassung der Honorare in den ausländischen Staaten nachgegangen werden. Hinsichtlich der deutschen Fachkräfte wäre eine…
…von Reise- und Unterkunftskosten; siehe Abschn. 106 Abs. 4 ESt-RL 1984) den 20%igen Steuerabzug vorzunehmen. Allerdings hat der tschechische Theaterbetreiber die Möglichkeit, im Wege eines auf § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG gestützten Antrages eine Besteuerung seines Nettoeinkommens zu erwirken und solcherart - im…
…Allerdings liegt es im Wesen einer Bruttoabzugsbesteuerung, dass hiebei auch Vergütungsteile in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden, die sich nicht erhöhend auf die steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (z.B. Ersatz der Reise- und Unterkunftskosten). Da im gegenständlichen Fall die schweizerische Abzugsbesteuerung seitens der österreichischen Konzertdirektion offensichtlich als…
…sondern wenn ihnen lediglich die Reise- und Nächtigungskosten von der GmbH ersetzt werden. Allerdings wird auch bedenken sein, dass die Gastvortragenden gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG berechtigt sind, im Wege einer Antragsveranlagung eine Besteuerung auf Nettobasis zu verlangen. Sollte hiebei das österreichische Jahreseinkommen…
Übernehmen österreichische Veranstalter aus Anlass des Engagements ausländischer Künstler deren inländische Reise- und Aufenthaltskosten, dann sind diese Aufenthaltskosten in die Bemessungsgrundlage für den nach § 99 EStG vorzunehmenden Steuerabzug einzubeziehen (Abschn. 106 Abs. 4 ESt-RL 1984). Veranstalter, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden nur den Nettobetrag…
…nur Auswärtsfahrten die von diesem aus angetreten werden. Obgleich die vom inländischen Arbeitgeber im Zusammenhang mit den laufenden Entsendungen nach Prag gezahlten Reisediäten lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitslohn darstellen, kann doch auf Grund des Kaufkraftunterschiedes bei solchen Auslandsaufenthalten auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen…
…weil Gewerblichkeit der Betätigung angenommen wird, dann wäre eine solche Vorgangsweise jedenfalls nicht abkommenskonform. Durch (allenfalls auch nachträgliche) Besteuerungsnachweise im Ausland könnte das Problem beseitigt oder doch zumindest wesentlich entschärft werden. 7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…solche Vorgangsweise jedenfalls nicht abkommenskonform. Durch (allenfalls auch nachträgliche) Besteuerungsnachweise im Ausland könnte das Problem beseitigt oder doch zumindest wesentlich entschärft werden. Die vorstehend vertretene Auffassung liegt bereits der EAS 1101 zugrunde und wird weiterhin aufrechterhalten. Aber auch die Frage, ob die unter dem Titel…
…erfüllt ist. Denn der in Österreich ansässige Steuerpflichtige erhält das Stipendium für eine im Ausland auszuübende Tätigkeit (LStR 2002 Rz 37 zweiter Satz), wobei hier der reine Aufwandabgeltungscharakter des Stipendiums nicht mehr gesetzliche Steuerbefreiungsvoraussetzung ist. Da nach österreichischem innerstaatlichem Recht jedenfalls Steuerfreiheit zusteht, erübrigt es…
…gegründeten (steuerfreien) "non-resident-company" wäre dann nach § 10 KStG 1988 im Grunde als steuerfreie Schachteldividende begünstigungsfähig. Nach den bisherigen Erfahrungen handelt es sich bei den sogenannten "non-resident-companies" idR um reine Briefkastengesellschaften, die nach der Judikatur des VwGH keine Leistungen erbringen können (VwGH…
…ist die Frage, ob für die ausländische Patentverwertungs- und Handelsgesellschaft in Österreich eine Betriebstätte begründet wird, eine reine Sachverhaltsfrage, die nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS entschieden werden kann. Bei der erforderlichen näheren Durchleuchtung des Sachverhaltes wird eine Rolle spielen, ob der betreffende…
…eine reine Formsache ist) eine Abschlussvollmacht erblickt; als "unabhängiger Vertreter" anzusehen ist, der über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinaus Geschäftsbeziehungen für die deutsche Schwestergesellschaft in Österreich unterhält. In allen drei Fällen würde für die deutsche Schwestergesellschaft eine inländische Betriebstätte begründet; wobei allerdings im Geltungsbereich…
…GMBH als reine Sitz-GMBH errichtet, deren Betriebstätten und Geschäftsleitung sich ausschließlich in Kroatien befinden, dann trifft diese GMBH weder eine Lohnsteuerabzugspflicht noch eine Verpflichtung zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe, wenn die Dienstnehmer und die auf Werkvertragsbasis beschäftigten Konsulenten ausschließlich in Kroatien oder im Drittausland ihren…
…Fall, wenn das ausländische Unternehmen selbst eine Produktion unter dem Markennamen aufnimmt, oder wenn es von fremden Produzenten Ware zukauft und sodann berechtigt ist, sie unter dem Konzernmarkennamen weiterzuverkaufen. Die reine Handelstätigkeit stellt aber keine lizenzpflichtige Nutzung des Warenzeichens dar (BFH 27.7.1988, I…
…Berufung auf das DBA den Steuerabzug zu unterlassen. Denn wenn der ausländische Arbeitskräftegesteller nicht von der Optionsmöglichkeit nach § 5 Abs. 3 DBA-EVO Gebrauch macht und dem österreichischen Gestellungsnehmer ein entsprechender Freistellungsbescheid vorliegt, kann ein eventuell bestehender DBA-Entlastungsanspruch nur im Rückerstattungsverfahren erfolgen. Auf Abs…
Ein österreichischer Buchverlag, der jährlich an eine Reihe von ausländischen Autoren so genannte "Autorenhonorare" auszahlt, gilt damit deren Urheberrechte an den literarischen Werken ab und hat folglich nach § 99 EStG einen Steuerabzug von 20% vorzunehmen. Jene Doppelbesteuerungsabkommen, die dem OECD-Musterabkommen folgen, sehen aber…
…Darbietungen begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind. Wirken an solchen Veranstaltungen ausländische Models auf Werkvertragsbasis mit…
…Fonds und andererseits seitens des im Drittstaat ansässigen Anteilsinhabers. Eine solche doppelte Abkommensberechtigung bei hybriden Gesellschaften ergibt sich auch aus Beispiel 9 des OECD-Partnership Reports ("The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships", No. 6 in der Reihe Issues in International Taxation…
…begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind. Wirken an solchen Veranstaltungen ausländische Models auf Werkvertragsbasis mit, dann…