Bei der Auslegung von Rechtsvorschriften ist in besonderem Maße auf den Sinn des Gesetzes Bedacht zu nehmen. § 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
…wird diese durch die Unterschiedlichkeit der deutschen und österreichischen Rechtsvorschriften bewirkte wirtschaftliche Doppelbesteuerung weder durch das DBA-Deutschland beseitigt, noch erscheint ein Widerspruch mit EU-Gemeinschaftsrecht gegeben. Denn Gemeinschaftsrecht erfasst nicht "etwaige Ungleichbehandlungen, die sich [...] aus Abweichungen zwischen den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben können…
…24 zu § 10 KStG 1988): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…ist. § 9 KStG 1988 wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt und damit im Allgemeinen eine Einkünftezusammenfassung nach vergleichbaren ausländischen Rechtsvorschriften nicht zulässt (siehe auch EAS 1981 und die österreichisch-deutsche Verständigung vom 29.01.1999, AÖF Nr…
…von der deutschen Verwaltungspraxis in BStBl I 2004, 413 (betreffend den Typenvergleich bei einer ausländischen LLC) entwickelten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Gelangt daher eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis…
…sind, nach den österreichischen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu entscheiden. Das BM für Finanzen ist für die Auslegung dieser Rechtsvorschriften nicht zuständig. Die Abfertigung fällt unter Artikel 15 des österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens. Sollte die auf belgischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit für die Berechnung des Abfertigungsanspruches herangezogen werden, könnte…
…versteht sich als körperschaftsteuerliches Sonderrecht, das nur auf inländische Organschaften abstellt und damit im allgemeinen eine Einkünftezusammenfassung nach vergleichbaren ausländischen Rechtsvorschriften nicht zulässt (bei Anwendung der Verlustverwertungsbeschränkung für Steuerausländer ist allerdings auf die Einkommensentwicklung in einem ausländischen Organkreis dann zu achten, wenn sich sonst eine…
…§ 9 KStG wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt und damit im allgemeinen eine Einkünftezusammenfassung nach vergleichbaren ausländischen Rechtsvorschriften nicht zulässt. Damit wird aber im Ergebnis klargestellt, dass für die Beurteilung, ob eine in Österreich beschränkt steuerpflichtige deutsche…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…3 DBA-Schweiz nicht das Recht des erstgenannten Staates berührt, bei Anteilen an Gesellschaften nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bei der Person einen Vermögenszuwachs bis zu ihrem Ansässigkeitswechsel zu besteuern, wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes des erstgenannten…
…OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA). Es könnte daher sein, dass im Fall einer Arbeitskräfteüberlassung die britische Tochtergesellschaft in Großbritannien zu Recht auf Grund der britischen innerstaatlichen Rechtsvorschriften für steuerliche Belange als Arbeitgeber im Sinn von Art. 15 Abs. 2 lit. b DBA-Großbritannien…
…dass diese Regelung nicht nur im Fall einer Arbeitskräftegestellung aus Österreich, sondern auch im Fall vergleichbarer landesinterner Arbeitskräftegestellungen zur Anwendung gelangt. Als Rechtsvorschriften gelten im gegebenen Zusammenhang nicht nur Vorschriften im Gesetzesrang, sondern auch Durchführungsregelungen über die Gesetzesauslegung (zB in der äußeren Form vergleichbar mit…
…4 DBA-Schweiz berührt das Abkommen nicht das Recht Österreichs, bei "Anteilen an Gesellschaften" nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bei der Person einen "Vermögenszuwachs bis zu ihrem Ansässigkeitswechsel" zu besteuern, wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes Österreichs führen…
…1 DBA-Kanada auf die von diesen Einkünften in Kanada zu erhebende Steuer vom Einkommen nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften Kanadas über die Anrechnung ausländischer Steuern anzurechnen. Dies gilt sinngemäß auch für einen Vermögensrückfall an den in Kanada ansässigen Letztbegünstigten auf Grund des Widerrufs einer…
…wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften erfolgt ist. Die Nichterhebung der Kapitalertragsteuer kann im Fall einer solchen "offenkundigen" verdeckten Ausschüttung aber nicht in allen Fällen mit einer…
…1 BStBl. I 2004, 411). Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer nach dem Recht Sri Lankas errichteten "Limited Liability Company" (LLC) diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt…
…Abschn. IV Z 1 BStBl. I 2004, 411). Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer nach dem Recht Kasachstans errichteten LLP diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind…