…für seinen polnischen Arbeitgeber nach Österreich entsandt worden und hier (Firma XY) tätig gewesen. Für diese Tätigkeit unterlag der Beschwerdeführer weiterhin den polnischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit, in Österreich war er weder pflicht- noch freiwillig versichert. Dieser Antrag wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom…
…dass auf ihn nicht die österreichischen sondern die polnischen Rechtsvorschriften anzuwenden seien. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde ist auszugsweise ausgeführt: „Mit den Anträgen auf Familienbeihilfe wurde der Ablehnungsbescheid von der polnischen Stelle ROPS (…) für den Leistungseitraum 2013/2014 über die Ablehnung der Zuerkennung…
…dass die Berufungswerberin nach Unionsrecht nicht den österreichischen, sondern den slowakischen Rechtsvorschriften unterlag. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt die Berufungswerberin ergänzend (auszugsweise) aus: Die beanstandete Tätigkeit in der Slowakei war nur eine einmalige Gefälligkeit, die - für das ganze Jahr 2010 - mit marginalen Einkünften…
…diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in einem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Die Verordnung gilt daher für die österreichische Beschwerdeführerin, ihren spanischen Ehemann und die beiden…
…BFG nunmehr als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die maßgeblichen hier anzuwendenden Rechtsvorschriften lauten in der anzuwendenden Fassung auszugsweise wie folgt: § 2 FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz): (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen…
…Geburts- und Adoptionsbeihilfen. Die VO gilt nach ihrem Art 2 Nr 1 uA für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Die VO gilt nach ihrem Art 3 Abs 1 lit j…
…nichtselbständiger Arbeit alle Bezüge und Vorteile aus dem Dienstverhältnis, daher auch der Ersatz von Geldstrafen, die über den Arbeitnehmer wegen Übertretung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit seiner nichtselbständigen Arbeit verhängt werden. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer solche Beträge, handelt es sich weder um durchlaufende Gelder…
…2016 getroffen worden. Während dieses Zeitraumes kämen für den Bf. daher die polnischen und nicht die österreichsichen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit zur Anwendung. Der Kinderabsetzbetrag stehe ihm somit nur für die Monate Jänner bis März 2011 zu. Da als Kinder iSd des § 106a EStG…
…ist der persönliche Geltungsbereich geregelt. Demnach gilt diese VO nach Abs. 1 für Arbeitnehmer, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, soweit sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates sind oder als Staatenlose, Flüchtlinge im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen, sowie für deren Familienangehörige und…
…für diese Dienstverhältnisse seien nicht die österreichischen sondern die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik bezüglich der Sozialversicherung anzuwenden. Mit Bescheid vom 7.3.2018 wies das Finanzamt den Antrag vom 9.11.2017 auf Gewährung der Ausgleichszahlung für die Tochter im Wesentlichen mit der Begründung ab…
…des „Artikel 11“ gilt: (1) Personen, für die diese Verordnung gilt, unterliegen den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats. Welche Rechtsvorschriften dies sind, bestimmt sich nach diesem Titel. (2) Für die Zwecke dieses Titels wird bei Personen, die aufgrund oder infolge ihrer Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit eine…
…und abwandern (in der Folge VO 1408/71), gilt nach ihrem Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit, welche Familienleistungen betreffen. Unter Familienleistungen sind nach Art. 1 Buchstabe u sublit. i der VO 1408/71 alle Sach- oder…
…Geburts- und Adoptionsbeihilfen. Die VO gilt nach ihrem Art 2 Nr 1 uA für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Die VO gilt nach ihrem Art 3 Abs 1 lit j…
…wenn wegen Anspruchs einer ausländischen Beihilfe der österreichische Familienbeihilfenanspruch ausgeschlossen ist. Dies müsse auch gelten, wenn gemäß der VO die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates anwendbar sind. Aus diesem Grund könne sich die VO nicht auf die Ausgleichszahlung beziehen. Auch der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz würde es gebieten…
…Verhältnisse ankommt (VwGH 22. September 1989, 87/17/0271). Bei Änderungen verfahrensgesetzlicher Rechtsvorschriften ist im allgemeinen das neue Recht ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens anzuwenden, und zwar auch auf solche Rechtsvorgänge, die sich vor Inkrafttretens des neuen Verfahrensrechtes ereignet haben (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar 62)…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Josef Faulend-Klauser, Dr. Christoph Klauser, Rechtsanwälte, 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 7, vom 17. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 7. Jänner 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung…
…basiert auf den rechtskräftigen Ergebnissen der Bodenschätzung, die Auswertung erfolgte durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Punkt 2 der Beschwerde: A: Lt. den zum Feststellungszeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften hat die Entfernung zum Bezirkshauptort, sofern eine Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft besteht, in der Weise ermittelt zu werden…
…14 Z 2 lit. b i der Verordnung (EWG) 1408/71 damit begründet, dass die Bw den Rechtsvorschriften desjenigen Mitgliedstaates unterliege, in dem sie wohnt, weil sie in zwei Mitgliedstaaten unselbständig erwerbstätig sei. Mit Schriftsatz vom 27.03.2009 erhob die Bw form- und fristgerecht…
…Schuldspruch der Justiz) betrügerisch erzielt, daher seien sie nicht steuerpflichtig, zielt ins Leere, da dem Steuerrecht eine Einschränkung auf eine Besteuerung entsprechend den Rechtsvorschriften erlangter Einkünfte unbekannt ist. Der Bf. hat unzweifelhaft im Jahr 1999 Einnahmen in einer Größenordnung getätigt, dass er verpflichtet gewesen wäre…
…Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki, FinStrG Bd 24 (2016) S 173 ]. Da im Anlassfall der grundrechtsrelevante Teilaspekt des angefochtenen Straferkenntnisses, weder von der Sachlage, noch von den dafür in Frage kommenden Rechtsvorschriften her, auch keinen außergewöhnlich hohen Schwierigkeits- bzw. Komplexitätsgrad erkennen lässt, das Prozessrisiko des Bf…