Innerstaatliche Rechtslage: In Deutschland ansässige Personen, die in Österreich auf Grund von freien Dienstverträgen oder von Werkverträgen Vorträge halten und in Österreich mangels inländischem steuerlichen Wohnsitzes nur "beschränkt steuerpflichtig" (Steuerausländer) sind, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. einer 20%igen Abzugsteuer. Der in…
Die Rechtslage, die bei Gastspielen eines tschechischen Nationaltheaters zu beachten ist, wurde bereits in EAS 953 beschrieben. EAS 738 enthält weiterführende Hinweise bezüglich der praktischen Durchführung einer Antragsveranlagung. Daraus lässt sich keine Notwendigkeit erkennen, dass von den 300 Mitwirkenden Einzelanträge gestellt und 300 Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht…
Nach der geltenden Rechtslage unterliegen Vergütungen an russische Theater für die Durchführung von Inlandsgastspielen ab 1. Jänner 2003 der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG 1988 (EAS 2302). Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die Bruttoeinnahmen des Theaters; eine Kürzung um Kosten des Theaters ist nicht möglich…
Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage dürfen schweizerische Grenzgänger, die bei österreichischen Firmen tätig sind, mit 3% ihrer Bruttobezüge im Abzugsweg besteuert werden. Da aber für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer kein österreichisches Steuerabzugsverfahren vorgesehen ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung…
…sein Inkrafttreten noch des Austausches der Ratifikationsurkunden. Es wird erwartet, dass dieser Urkundenaustausch jedenfalls bis September 1995 erfolgen wird, so dass ab 1996 mit dem Wirksamwerden der neue Rechtslage zur rechnen ist. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Mit den steuerlichen Fragen, die nach der geltenden Rechtslage im Fall des Gastspieles eines ausländischen Theaters zu beachten sind, haben sich insbesondere EAS 731, 738, 783, 953 und 1520 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass der österreichische Veranstalter die Gastspielvergütung dem 20%igen Steuerabzug zu…
…Jänner 1995 wirksam werdende neuen DBA-Frankreich ergeben sich gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Zahlung von Beamtenpensionen durch das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren…
Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung…
Mit den steuerlichen Fragen, die nach der geltenden Rechtslage im Fall des Gastspieles eines ausländischen Theaters zu beachten sind, haben sich insbesondere EAS 731, 738, 783, 953, 1520 und 1578 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass der österreichische Veranstalter die Gastspielvergütung dem 20%igen…
…den Finanzbedarf seiner im Inland errichteten und mit inländischer Immobilienakquisition befassten Kapitalgesellschaft durch ein verzinsliches Finanzdarlehen ab, unterliegen die Zinsen nach der vor dem AbgÄG 2014 geltenden Rechtslage der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Darlehensforderung durch inländischen Grundbesitz unmittelbar oder mittelbar besichert ist. In Bezug auf…
…Arbeitgebergesellschaft an den Schifffahrtsbetreiber vor, dann ist für steuerliche Belange nach österreichischer Rechtslage grundsätzlich der Arbeitskräfteüberlasser und nicht der maltesische Schifffahrtsbetreiber als Arbeitgeber zu werten (LStR 2002 Rz 923). Demzufolge erzielt der österreichische Dienstnehmer zypriotische Einkünfte für eine nichtselbständige Arbeit, die vornehmlich in den von…
…und Schauspieler engagiert, dann gilt ab 1. Jänner 2003 gemäß dem DBA-Deutschland-2000 folgende Rechtslage: Gagen an selbständig tätige deutsche Kostümbildner und Regisseure sind gemäß Art. 14 DBA-Deutschland-2000 in Österreich ab 1. Jänner 2003 von der Abzugsbesteuerung zu entlasten. Sie können anlässlich…
…die im Ausland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren…
…die in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren…
…nunmehr dahin, dass Änderungen im innerstaatlichen Recht auch Rückwirkungen auf die Abkommensanwendung entfalten können. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist in diesem Sinn eine geänderte innerstaatliche Rechtslage für die Abkommensanwendung insoweit maßgebend, als hiedurch der Inhalt der Abkommensbestimmungen nicht derart gravierend verändert wird, dass…
…muss die Steuerentlastung von den einzelnen Gesellschaftern geltend gemacht werden. Durch die DBA-Entlastungsverordnung hat sich insoweit nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen Abfuhrpflichtigen allerdings nunmehr die Verpflichtung auferlegt, einerseits Firmennamen und Anschrift der Personengesellschaft sowie zusätzlich Namen…
…steht das Besteuerungsrecht an den Aufsichtsratsvergütungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-UdSSR Österreich zu; eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn die Tätigkeit eine 183 Tage übersteigende Aufenthaltsdauer in Russland erfordert. 15. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Werden von deutschen Banken Darlehen an österreichische Kreditnehmer gewährt, die auf inländischen Grundstücken sichergestellt werden, so unterliegen die von den deutschen Banken bezogenen Hypothekarzinsen nach der derzeit geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung. Durch das am 8. Juli 1992 in Bonn unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland…
…einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667). Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf österreichischer Seite an keine Änderung dieser Rechtslage gedacht…
…Beratungstätigkeit in Ungarn (technische Beratung, Promotion und Produktverkauf in Ungarn), dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach der geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung : Unternehmensberatung ist den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen, die bei Steuerausländern auch dann zu beschränkter Steuerpflicht führt, wenn sie im Inland verwertet…