…GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft zwar keinen Aufsichtsrat, wohl aber einen Beirat, dessen Aufgaben lt. Gesellschaftsvertrag bestehen in: Überwachung der Geschäftsführung; unbeschränktes Recht auf Einholung von Auskünften seitens der Geschäftsführung; Mitwirkung an der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; Wahl der Abschlussprüfer; dann handelt es sich hierbei…
…unterliegen die aus Irland bezogenen Gewinnausschüttungen der inländischen Körperschaftsteuerpflicht. Aus Artikel 8 Abs. 4 DBA-Irland kann kein Anspruch auf Steuerfreistellung abgeleitet werden. Denn nach dieser Bestimmung sind irische Dividenden nur dann von der österreichischen Steuer befreit, wenn diese Dividenden nach österreichischem Recht steuerbefreit wären…
…dass auf deutscher Seite entweder Rechtsmissbrauch für gegeben angenommen wird oder der Bestand einer deutschen Geschäftsleitung der österreichischen Gesellschaft festgestellt wird; in beiden Fällen würde das Abkommen nicht wirklich davor schützen, dass die deutsche Besteuerung nach deutschem inländischen Recht auf die aus Slowenien stammenden Gewinnausschüttungen…
…wobei auch hier eine nach liechtensteinischem Recht in Höhe von 4% erhobene Quellensteuer in Österreich anzurechnen ist. Die Anwendung des Hälftesteuersatzes ist gemäß § 37 Abs. 4 Z 1 lit. a auf Gewinnausschüttungen ausländischer Gesellschaften nicht anzuwenden. Sollte die Beteiligung an der liechtensteinischen Gesellschaft in eine…
…maßgeblich, dass das "wirtschaftliche Eigentum" an der Kft-Beteiligung und somit das Recht auf die Dividende und das potentielle Risiko iZm der Beteiligungshaltung (zB Verlust aufgrund einer Beteiligungsabschreibung) tatsächlich der Betriebsstätte und nicht dem Stammhaus zuzurechnen ist. Mit der Zurechnung der Beteiligung zur Betriebsstätte in…
…internationalen Schachtelbefreiung nicht als aus systematischen Gründen verfehlt, sondern ist gerechtfertigt, weil andernfalls eine Anrechnung der nach finnischem Recht von den Betriebstättengewinnen erhobenen Steuer auf die für diese Gewinne nach österreichischem Recht vorzuschreibende Steuer zu einer Anrechnungsverzerrung führen könnte. Bundesministerium für Finanzen, 11. Mai 2011
…weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote der EG-Grundfreiheiten (zB unter Berufung auf EuGH 8.11.07, C-379/05, Rechtssache Amurta) ist nicht gerechtfertigt. Denn es wird übersehen, dass Gewinnausschüttungen an liechtensteinische Kapitalgesellschaften nicht mit…
…Herabsetzung der Quellenbesteuerung auf Dividenden sowie zur Steuerfreistellung allfälliger Veräußerungsgewinne verpflichtet. Sowohl die aus Ungarn an die österreichische Betriebstätte fließenden Gewinnausschüttungen als auch ein allfälliger künftiger ungarischer Veräußerungsgewinn sind gemäß Artikel 4 DBA-Ö/D in Deutschland und gemäß dem österreichischen inländischen Recht auch in…
…10 Abs. 5 DBA F enthaltene OECD-konforme Dividendendefinition vom französischen Höchstgericht (Conseil d'Etat) neuerlich fehlinterpretiert und nicht auf verdeckte Gewinnausschüttungen angewendet wird. Die Protokollbestimmung macht sichtbar, dass sie nur klarstellender Natur ist und keine Ausweitung der Dividendendefinition auf Gewinnzuweisungen an Nichtgesellschafter anstrebt, denn…
…im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung grundsätzlich die im österreichischen inländischen Recht vorgesehenen steuerlichen Folgen aus, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass die ungarische KG im Geltungsbereich der ungarischen Steuerrechtsordnung als Körperschaft besteuert wird. Nimmt demzufolge die ungarische KG eine Gewinnausschüttung an den österreichischen Kommanditisten vor…
…T-GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Sitz im Sinn des § 27 Abs. 1 BAO sich in Österreich befindet) ihre Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft, die M-GmbH, aus, dann ist diese Gewinnausschüttung auf Grund der in § 10…
…deutsche Gewinnausschüttung in der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei der 25-prozentigen österreichischen KESt unterworfen, dann würde hinsichtlich dieses in der Ausschüttung enthaltenen deutschen Kapitalertrages eine Doppelbesteuerung eintreten, falls die deutsche KESt nicht mit 15% auf die…
…auf die Gewinnausschüttungen unter jene des Artikels 10a und in Bezug auf die Beteiligungsveräußerung unter jene des Artikels 7 bzw. alternativ Art. 13 Abs. 1 des Abkommens. In beiden Fällen wird Österreich als Ansässigkeitsstaat des Einkünfteempfängers das Besteuerungsrecht zugewiesen. Der Umstand, dass nach deutschem Recht…
…durch Bestellung und Abberufung der Direktoren sowie durch die Entscheidung über die Gewinnausschüttungen auf die Willensbildung des FZE Einfluss nehmen kann (Z 28, Z 53 und Z 55 der Durchführungsbestimmungen). Dem Umstand, dass nach dem Recht Dubais das FZE nur einen einzigen Gesellschafter haben darf…
…Slowakei weiter anwendbaren DBA-CSSR in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - steuerfrei zu stellen; in der Slowakei als steuerfrei behandelte Gewinnausschüttungen stellen auf österreichischer Seite steuerlich nicht erfassbare Gewinnentnahmen aus der Personengesellschaft dar. Wird ein Gestaltungsmodell entwickelt, bei dem der Inhaber einer inländischen Restaurantkette…
…der im deutschen innerstaatlichen Recht verwurzelten "Geprägetheorie" die deutsche GmbH der KG ein gewerbliches Gepräge gibt und damit das Entstehen einer die Beteiligung haltenden deutschen Betriebstätte für den KG-Gesellschafter verbunden ist, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf der Grundlage von Artikel…
…60% als Gesellschafterin einer österreichischem GmbH auf und wird dieses Treuhandschaftsverhältnis sowohl gegenüber den österreichischen wie auch gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden offengelegt, dann ist die formal an die spanische Gesellschaft fließende Gewinnausschüttung der österreichischen GmbH steuerlich als der US-Gesellschaft zugeflossen zu werten. Bei Gewinnausschüttungen…
…99% beteiligte und auf der Isle of Man errichtete Muttergesellschaft aus, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung der 25%igen Kapitalertragsteuer. Mit diesem Steuerabzug ist die von diesen Einkünften zu erhebende österreichische Körperschaftsteuer abgegolten. Der territoriale Anwendungsbereich des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens erstreckt sich nicht auf die Kanalinseln…
…innerstaatlich geregelte Steuerbefreiung auf Beteiligungen ab 10% aus. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass auf Ausschüttungen, die deutsche Kapitalgesellschaften auf Substanzgenussrechte vornehmen, Artikel 10 DBA-Deutschland anzuwenden ist, weil diese Ausschüttungen nach deutschem Recht einer Dividendenausschüttung gleichgestellt werden; auch wird die auf Österreich ausstrahlende…
…dar. Die Gewinnermittlung dieser Betriebstätte hat nach österreichischem Recht zu erfolgen. Hiebei ist durch Vergleich mit den in Österreich bestehenden Gesellschaftstypen festzustellen, ob die ausländische Gesellschaft oder die Gesellschafter als Steuerpflichtige anzusehen sind; es kommt nicht auf die steuerliche Behandlung im ausländischen Staat an. Die…