…vor Ablauf der Abrechnungsperiode ausgeschüttet würden und das Ergebnis noch nicht bekannt sein könne. Die ausgeschütteten Beträge wichen beträchtlich von der vertraglich vereinbarten Höhe ab. Laut Vertragspunkt VII bestehe ein Recht auf Gewinnauszahlung insoweit nicht, als die Einlage des stillen Gesellschafters nicht vollständig einbezahlt sei…
…Umso mehr drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage auf, warum sie diese Ersparnisse dann nicht in das Unternehmen einbezahlt hat, wenn sie dadurch Anspruch auf 40% des ordnungsgemäß ermittelten Jahreserfolges erworben und damit einen Vertrag für eine stille Gesellschaft - wie unter Familienfremden üblich - abgeschlossen…
…Art des Genussrechtes abhängig: Bei Substanzgenussrechten gemäß § 8 Abs. 3 Z. 1 KStG 1988 (mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn des Steuerpflichtigen verbunden sei) wären allfällige Unterschiedsbeträge gemäß § 3 Abs. 2 UmgrStG steuerneutral, während Nominalgenussrechte (obligationenähnliche Genussrechte) unter den Confusiotatbestand…
…ergebenden Bilanzgewinn, soweit dieser nicht aus dem Gesellschaftsvertrag oder durch einen Beschluss der Gesellschafter von der Verteilung ausgeschlossen ist. Jeder Gesellschafter hat sohin grundsätzlich das Recht auf Ausschüttung des Gewinnes (vgl. Kastner/Doralt/Nowotny, Grundriss des österreichischen Gesellschaftsrechts5, 433). Gewinnausschüttungen von Körperschaften beeinflussen gemäß § 8…
…bezüglich der geplanten Gewinnausschüttung 1993/1994 ist handelsrechtlich irrelevant, da sie noch vor Erstellung des Jahresabschlusses bzw. Gewinnfeststellung und nicht im Beisein aller an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter erfolgte. - Das Recht auf Gewinnentnahmen auf bereits aufgelaufene oder spätere Gewinne war als höchstpersönliches Recht der J…
…durch den VwGH, wonach der § 9 BAO einem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch nachgebildet sei, ist unrichtig und stellt eine Verletzung des Einschreiters in seinem Recht auf einen gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 83 Abs. 2 B-VG dar. Dies bedeutet für den gegenständlichen Fall, dass aufgrund…
…getroffen, die dem Käufer die wesentlichen Rechte über den 30% igen Geschäftsanteil der Minderheitsgesellschafter einräumen. ***34*** konnte alle Mitglieder der operativen Geschäftsführung bei der eigentlichen Zielgesellschaft ***14*** (***30***, ***32***) bestellen und hatte Zugriff auf den Free Cash Flow und die Dividendenzahlungen. Ad 3) Weiteres musste…
…diese iSd VO zu § 94a EStG 1988 das Vorliegen verdeckter Ausschüttungen hätte erkennen müssen. Da es sich aber bei Einkommensminderungen ohne ausreichenden geschäftlichen Rechtsgrund um eine der grundlegenden Erscheinungsformen der verdeckten Ausschüttung handelt (Verweis auf Wiesner, Verdeckte Gewinnausschüttungen im Steuerrecht, SWK 1984, A I 167)…
…2013/14 die Ausschüttung beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war die Beschwerdeführerin nicht mehr Anteilsinhaber bei dieser Gesellschaft. Aufgrund des Ausschüttungsbeschlusses erwächst allerdings dem Anteilsinhaber das Recht auf Ausschüttung - ausschließlich dem Anteilsinhaber. Auch Vorausverfügungen sind dem Anspruchsberechtigten - dem Anteilsinhaber im Zeitpunkt der Ausschüttung bzw. des Ausschüttungsbeschlusses -…
…Abs. 1 Z 8 AktG: Derartige über einen funktionierenden Wertpapiermarkt erfolgende Ankäufe eigener Aktien sind zu aktivieren und im Umlaufvermögen bzw. Anlagevermögen getrennt auszuweisen. Aus eigenen Aktien stehen der AG keine Rechte, insbesondere auf Gewinnausschüttung, zu, es gelten für sie die allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Regeln. Eine…
…müsse, die noch nicht oder vielleicht auch niemals eintreten würde. Die Bw wäre im übrigen zur Zahlung der anteiligen Schenkungssteuer nach Maßgabe der tatsächlich geschenkten und ausbezahlten Beträge bereit. Da das Forderungsrecht durch Gewinnerzielung und Beschlussfassung auf Gewinnausschüttung aufschiebend bedingt sei, sei dieses Forderungsrecht gemäß …
…müsse, die noch nicht oder vielleicht auch niemals eintreten würde. Der Bw wäre im übrigen zur Zahlung der anteiligen Schenkungssteuer nach Maßgabe der tatsächlich geschenkten und ausbezahlten Beträge bereit. Da das Forderungsrecht durch Gewinnerzielung und Beschlussfassung auf Gewinnausschüttung aufschiebend bedingt sei, sei dieses Forderungsrecht gemäß …
…müsse, die noch nicht oder vielleicht auch niemals eintreten würde. Der Bw wäre im übrigen zur Zahlung der anteiligen Schenkungssteuer nach Maßgabe der tatsächlich geschenkten und ausbezahlten Beträge bereit. Da das Forderungsrecht durch Gewinnerzielung und Beschlussfassung auf Gewinnausschüttung aufschiebend bedingt sei, sei dieses Forderungsrecht gemäß …
…zu übernehmen. Wenn eine derartige Vereinbarung auch mit Kontrolle über das Tagesgeschäft bzw. dem Treffen wesentlicher geschäftlicher Entscheidungen (zB im Hinblick auf Gewinnausschüttungen) einhergeht, ist auch der ehemalige Eigentümer aufgrund seiner Kontrolle wirtschaftlicher Eigentümer. Die oberste Führungsebene des meldepflichtigen Rechtsträger wird regelmäßig selbst wissen, ob…
…Überganges aller mit dem Geschäftsanteil verbundenen Rechte und Verbindlichkeiten auf die übernehmende Gesellschafterin wird der 1.1.2005 vereinbart. Gemäß Punkt Sechstens des gegenständlichen Abtretungspreises steht der Ertragsanteil des laufenden Geschäftsjahres 2005 bereits der Übernehmerin zu. Zum Nichtansatz der anteiligen Gewinnausschüttung als Passivpost ist auszuführen:…
…dem Fruchtnießer eine Stimmrechtsvollmacht zur Abstimmung über Gewinnausschüttungen und Gewinnverwendung über dessen Verlangen zu erteilen". Unter Pkt. Fünftens ist festgehalten, dass als Stichtag für den Übergang aller mit dem vertragsgegenständlichen Geschäftsanteil verbundenen Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten auf den Übernehmer der Tag der allseitigen Unterfertigung dieses…
…Satzungen der Bw. mit Rechten und Pflichten der Mitglieder der Bw., von der ABB mit Bescheid vom 2.2.1995 genehmigt: a.) Rechte der Mitglieder der Bw. auf Grund der Satzungen: Die Mitglieder nehmen an der Verwaltung der Bw. mittelbar durch ihre Organe (Vollversammlung, Vorstand…
…Satzungen der Bw. mit Rechten und Pflichten der Mitglieder der Bw., von der ABB mit Bescheid vom 2.2.1995 genehmigt: a.) Rechte der Mitglieder der Bw. auf Grund der Satzungen: Die Mitglieder nehmen an der Verwaltung der Bw. mittelbar durch ihre Organe (Vollversammlung, Vorstand…
…a DBA Österreich-Großbritannien ermäßige sich der Steuersatz bei Nachweis der Ansässigkeit des nutzungsberechtigten Empfängers im Vereinigten Königreich für diese Gewinnausschüttung auf 5 Prozent. | Bemessungsgrundlage | Kapitalertragsteuer | 5% KESt von 4,167.339,98 € | 208.367,00 € Das Finanzamt erließ…
…Anteilsinhaber führt]. Der unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass die verdeckte Gewinnausschüttung erst im Jahr 1994 vollendet und den Anteilsinhabern zugeflossen ist. Die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer im Jahr 1994 ist daher zu Recht erfolgt. C. Verjährung Die Betriebsprüfung wurde mit 31.Oktober 2001 (Datum…