…auch EAS 1668). Wichtigste Voraussetzung für die Steuerfreistellung im Fall eines durch Art. 3 Abs. 2 DBA verursachten Qualifikationskonfliktes ist allerdings, dass innerstaatliches Recht nicht in einer dem DBA zuwiderlaufenden Art angewendet wird. Die vorgenannten EAS stammen durchwegs aus Zeitperioden vor dem OECD-Update 2008…
Gewinne, die in Deutschland ansässige Personen aus österreichischen Betriebstätten erzielen, unterliegen der ausschließlichen österreichischen Besteuerung und sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen (Art. 7 iVm Art. 23 DBA-Deutschland). Nach übereinstimmender deutscher und österreichischer Rechtsauffassung bilden die Betriebstätten von Personengesellschaften Betriebstätten der Gesellschafter, sodass…
…zum einen die Vermietungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte umtransformiert und zum zweiten die Anteile an der Betriebs-AG zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG erklärt, dann wird durch solche Wirkungen des deutschen Steuerrechtes mit dem Zuzug nach Österreich zumindest teilweise ein zur Doppelbesteuerung führender Qualifikationskonflikt erzeugt…
…nicht von Kapitalerträgen, sondern von Arbeitslöhnen erhoben wird. Denn die Anrechnungsverpflichtung des Artikels 23 wirkt absolut und besteht unabhängig von der innerstaatlichen Einkünftequalifizierung. Der befürchtete Qualifikationskonflikt kann demnach nur unechter Natur sein und kann keine abkommensrechtlich unbehebbare Doppelbesteuerung bewirken. Bundesministerium für Finanzen, 21. April 2008
Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…
…anschließend vermietet und schließlich veräußert, dann kann in Bezug auf den in der Folge vom österreichischen Kommanditisten beim Verkauf seines Kommanditanteiles erzielten Gewinn ein "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten. Dies dann, wenn auf österreichischer Seite die bei Personengesellschaften anzuwendende "Transparenzmethode" das Sachverhaltsbild einer Veräußerung einer polnischen Personengesellschaftsbetriebstätte…
…sind. Der Qualifikationskonflikt ist anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 31. Juli bis 4. August 1989 in Wien behandelt worden. Eine generelle Regelung ist damals jedoch nicht in Aussicht genommen worden, da nach der damaligen Rechtslage in reziproken Fällen Keinmalbesteuerungsprobleme aufgetreten wären. Der Qualifikationskonflikt besteht…
Im Rahmen einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland (1954) enthaltenen "Künstler- und Sportlerklausel" jenes Verständnis beigemessen, das sich aus einem österreichischen Verwaltungsgerichtshoferkenntnis herleitet, das zum DBA-Liechtenstein ergangen ist (VwGH v. 10.5.1972, 1637/70…
…innerstaatliche Recht nicht zulässt, auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zivilrechtlich als Mietverträge abgeschlossene Vereinbarungen für steuerliche Zwecke als Kaufverträge zu werten. Ist der Qualifikationskonflikt sonach wegen Unterschiedlichkeiten im nationalen Recht der beiden DBA-Partnerstaaten unbehebbar, dann liegt es üblicherweise am Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall…
…EAS 2571, EAS 2185, EAS 2646 zur Lösung derartiger Qualifikationskonflikte). Diese in EAS 2900 in Bezug auf die Einbringung einer deutschen Kapitalbeteiligung angestellten Überlegungen müssen zwangsläufig in gleicher Weise gelten, wenn in die deutsche KG eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft eingebracht wurde. Wohl liegt…
…Abkommen die Besteuerungsrechte an dem Veräußerungsvorgang entzogen werden. Der durch die Unterschiedlichkeit der nationalen Rechte (Transparenz der Personengesellschaften nach österreichischem Recht, Intransparenz nach ungarischem Recht) ausgelöste "negative Qualifikationskonflikt" wird sonach durch den Methodenartikel des Abkommens (Art. 22) beseitigt. Diese Rechtsbeurteilung deckt sich mit der im…
…auf Grund von Art. 4 DBA-1954 bzw. Art. 7 DBA-2000 das Besteuerungsrecht an einer allfälligen Veräußerung der GmbH-Beteiligung in Anspruch nimmt (siehe die Lösung von Qualifikationskonflikten, die durch Unterschiede im innerstaatlichen Recht verursacht worden sind, in EAS 1441). Unter diesen Gegebenheiten könnte…
…2 des Abkommens beiden DBA-Partnerstaaten den Rückgriff auf ihr nationales Recht aufträgt, kann bei unterschiedlichem nationalem Recht ein Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung eintreten, der aber sodann auf der Grundlage von Artikel 23 des Abkommens auf Seiten des Ansässigkeitsstaates zu beseitigen ist (vorletzter…
…Artikel 14, sondern Artikel 15 DBA-Frankreich angewendet wird, bewirkt dieser Qualifikationskonflikt, dass einerseits Frankreich auf Grund von Artikel 15 die auf die Auslandsreisen entfallenden Einkünfte von der Besteuerung freistellen muss und dass andererseits korrespondierend dazu für Österreich insoweit die Verpflichtung zur Steuerfreistellung entfällt. Unter…
…Tätigkeit und folglich als "Arbeitslohn" im Sinn von Artikel 7 gewertet werden, vermag die aus Art. 18 herrührende Steuerberechtigung Österreichs nicht zu beeinträchtigen und ist im gegebenen Zusammenhang daher unerheblich. Ein zur Doppelnichtbesteuerung führender Qualifikationskonflikt kann daher nicht eintreten. Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember 2007
…auf den Veräußerungsgewinn, der bei einer österreichischen Gesellschaft anfällt, steuerlich zuzugreifen und dass daher durch das Abkommen gar keine ungarischen Besteuerungsrechte verloren gehen. Dies ist aber in einem Qualifikationskonflikt für das Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches nach Art. 22 Abs. 1 nicht entscheidend. Entscheidend ist einzig…
Artikel 11 Abs. 4 DBA-Großbritannien sieht vor: "Gesetzliche Vorschriften, die in einem Vertragstaat bestehen und die sich nur auf die Zahlung von Zinsen - mit oder ohne weitere Voraussetzungen - an nicht ansässige Gesellschaften oder zwischen verbundenen Gesellschaften beziehen, dürfen nicht bewirken, dass solche Zinsen, wenn…
Veräußert der in Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der…
…mit zwei Fünftel auf die slowakische Betriebstätte (in den Räumen der Pressburger GmbH) zugeordnet werden können. In diesem Fall sind keine weiteren Probleme aus dem zwischen Österreich und der Slowakei bestehenden Qualifikationskonflikt (Österreich wendet Artikel 14, die Slowakei wendet Artikel 15 an) zu erwarten. 25…
…solcherart in Übereinstimmung mit dem Abkommen ein Besteuerungsrecht in Anspruch, dann verpflichtet dies Österreich gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung (siehe auch EAS 1441, EAS 2062, EAS 2571, EAS 2185, EAS 2646 zur Lösung derartiger Qualifikationskonflikte). Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2007