…österreichischen Besteuerungszugriff erhalten. Der Umgründungsvorgang ist daher nicht so zu werten, dass ein "KG-Anteil" als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut auf den Rechtsnachfolger übergeht, was zur Anwendung von Artikel 13 Abs. 3 Anlass geben würde und die darin verfangenen stillen Reserven dem österreichischen Besteuerungszugriff entzöge. § 9…
…Betroffenen als eine Form der Doppelbesteuerung empfunden werden, sie ist es aber nicht; denn sie macht - angesichts der Gewinnerzielung im Veräußerungsjahr - lediglich die in der Vergangenheit gewährte deutsche Steuerermäßigung auf den nicht-österreichischen Einkünften der deutschen Gesellschafter rückgängig; dies wird durch das DBA nicht behindert…
…Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1. 9. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wenn diese Beteiligungserträge nach deutschem Recht durch den kraft Rechtsform bestehenden Gewerbebetrieb der GmbH als gewerbliche Einkünfte geprägt werden; die Räumlichkeiten der deutschen GmbH stellen für sie damit aus österreichischer Sicht gesehen keine Betriebstätten im Sinn von Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland (DBA-D-1954…
…der zum Ansatz des gemeinen Wertes des hingegebenen Mitunternehmeranteiles als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen GmbH Anteiles führt. Da der gemeine Wert des Mitunternehmeranteiles - bedingt durch die Verluste der Vergangenheit - 0 S beträgt, stellt dies gleichzeitig die Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung dar. Der in diesem Fall erzielte…
…DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens nicht…
…VerwaltungsgesmbH abgetreten, und wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass diese Transaktion einem Fremdvergleich nicht standhält und folglich eine gemäß § 31 EStG und § 98 EStG in Österreich steuerpflichtige Wertzuwachsrealisierung stattgefunden hat, so steht der steuerlichen Erfassung dieser Veräußerungsgewinne die Bestimmung des Artikels 14 Abs. 4…
…1 ausscheiden und der Zuteilungsregel des Artikels 8 zu unterstellen sind. Am Besteuerungsrecht Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist…
…erklärungsgemäßer Veranlagung in Österreich der Veräußerungserlös insgesamt (ohne Abzug von Anschaffungskosten) als Veräußerungsgewinn (mit dem Hälftesteuersatz) versteuert wurde, dann dürfte auf österreichischer Seite ein Besteuerungsfehler unterlaufen sein. Zunächst ist allgemein festzuhalten, dass im Fall der Veräußerung einer unentgeltlich erworbenen Beteiligung die abzugsfähigen Anschaffungskosten nicht mit…
…Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen…
…geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der Schweiz negativ ausfällt und durch Geltendmachung des negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerfreistellung des österreichischen GmbH-Gewinnes erzielt würde. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Veräußerer zudem die (6 Monate später erfolgende) Gewinnausschüttung in Höhe von S 10 Mio. vorbehält, in Wahrheit eine Veräußerung um S 110 Mio. darstellt, wobei die Zahlung der ATS 10 Mio. im abgekürzten Zahlungsweg unmittelbar durch die (dann ehemalige) österreichische Tochtergesellschaft erfolgt. Ist der…
…dass diese Gegebenheiten aus der Sicht des ungarischen nationalen Steuerrechts vorliegen. Aus der Sicht des österreichischen nationalen Steuerrechts ist der Veräußerungsgewinn aber nicht einer in Ungarn ansässigen Person zuzurechnen, sondern den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern. Da die Frage der Einkünftezurechnung durch DBA-Recht nicht berührt…
…300, gestützte österreichische Rechtsauffassung) oder dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft (so die deutsche innerstaatliche Rechtslage) zuzuordnen ist. Artikel 3 Abs. 2 DBA berechtigt daher Deutschland, zur Lösung dieser Frage auf sein innerstaatliches Recht zurückzugreifen. Da sonach die deutsche Besteuerung auf der Grundlage von Art. 3 Abs…
…Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung lediglich Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen, steht Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht am Vermögenszuwachs zu, wenn Deutschland in Anwendung der …
Wurde der Betrieb eines aus Österreich wegziehenden Einzelunternehmers vor dem Jahr 2006 gegen Gewährung von Substanzgenussrechten in eine von dem Einzelunternehmer neu gegründete GmbH eingebracht und wurde hierbei durch rückbezogene Barentnahmen ein negativer Sacheinlagewert und dementsprechend gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 UmgrStG ein negativer…
…Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der Beteiligung nicht verloren, sodass der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988) nicht erfüllt ist. Denn nach Artikel 13 Abs. 4 DBA-Thailand bleibt im Fall des Verkaufes von Aktien die Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft…
…Progressionsvorbehalt zu gewähren ist. Eine anderslautende Auslegung des Abkommens hätte einen internationalen Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung zur Folge und wäre demzufolge mit Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens nicht vereinbar. 05. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Grund eines österreichischen Verhandlungsvorschlages in den Vertrag aufgenommen worden und sollte lediglich verhindern, dass eine österreichische Muttergesellschaft, die ihre Anteile an ihrer deutschen Tochtergesellschaft verkauft, das Risiko eingeht, dass in einer erst Jahre nach der Transaktion stattfindenden deutschen Betriebsprüfung durch eine bloße Erhöhung der steuerlichen…
…Wert der Gesellschaftsanteile liegt, so kann dies keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich auslösen. Denn unentgeltliche Übertragungen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der beschränkten Schenkungssteuerpflicht. Abgesehen davon, bildet eine Einbringung von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter keinen unentgeltlichen Vorgang, da dem Gesellschafter als Gegenleistung die Wertsteigerung…