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3 228 Treffer233 msnur geltende Fassungen
EAS 2260183-Tage-Klausel und "Tragung der Vergütung von der Betriebstätte"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 90/1-IV/4/0324.03.2003

…Personalstand der Zweigniederlassung zuzurechnen wäre; nur dann würde die Zweigniederlassung die Vergütungen nicht als Leistungsentgelt gegenüber der deutschen Betriebstätte, sondern als Lohnaufwand gegenüber dem Dienstnehmer tragen. Nur in diesem zweiten Fall wäre damit die zur inländischen Steuerpflicht führende Voraussetzung des Artikels 15 Abs. 2 lit…

EAS 1214Weiterbelastung deutscher GmbH-Geschäftsführerbezüge an die österreichische GmbH-Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/6-IV/4/9719.01.1998

…nbsp; Unterhält eine im Bereich der Immobilien- und Hausverwaltung tätige deutsche GmbH in Österreich eine Niederlassung, dann ist es sachgerecht, daß Lohnaufwandsteile des deutschen handelsrechtlichen Geschäftsführers insoweit an diese österreichische Niederlassung weiterbelastet werden, als sie dem Anteil seiner für diese Niederlassung erbrachten Aktivitäten entsprechen. Ist…

EAS 876Fallweise Dienstnehmerentsendung zur österreichischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/3-IV/4/9630.04.1996

…seiner Arbeitszeit) und übernimmt die österreichische Gesellschaft folgende Kosten Kosten der Hotelaufenthalte; Zahlung einer monatlichen Kaufkraftausgleichszulage von S 9.100,- ("difference in cost of living"); Übernahme des Lohnaufwandes der britischen Gesellschaft, soweit dieser auf die Österreich-Tätigkeit des Angestellten entfällt; dann ist vorweg zu klären…

EAS 2171Internationale Konzernversetzungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft21 0204/3-IV/4/0227.11.2002

…berichtet Vorgesetzten in Deutschland er bezieht sein Gehalt von der österreichischen Konzerngesellschaft, wobei der Lohnaufwand an die deutsche Gesellschaft weiterverrechnet wird Flüge für Dienstreisen werden in Deutschland gebucht und gezahlt bewohnt in Deutschland ein Appartement, das die deutsche Konzerngesellschaft bezahlt, Wochenend-Heimflüge werden von der…

EAS 2228Interdependenz von Körperschafts- und Lohnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/2-IV/4/0311.02.2003

…liegt aber ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz (Artikel 9 DBA-Schweiz) vor, wenn es die österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war…

EAS 197Verlagerung ausländischer Anlauf- und Markterschließungsverluste auf die inländische Konzernspitze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/120-IV/4/9219.11.1992

…ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird ein Zeitraum von drei Jahren jedenfalls noch als "kürzerer Zeitraum" zu verstehen sein. Wenn angesichts solcher Gegebenheiten derartige Verluste in der Anlaufphase dadurch auf die österreichische Muttergesellschaft verlagert werden, dass diese Kosten der Vertriebstochtergesellschaft (Lohnaufwand, Vertriebskosten, Personalfindungskosten…

EAS 195Arbeitnehmerentsendung zur deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/3/1-IV/4/9217.11.1992

…begründet. Der Umstand, dass hierbei im Rahmen der konzerninternen Dienstleistungsverrechnung das dominierende Kalkulationselement "Lohnaufwand" in den Verrechnungspreis eingeht, hat - für sich allein betrachtet - nicht zur Folge, dass dadurch der Lohnaufwand für den Arbeitnehmer als nicht mehr von seinem österreichischen Arbeitgeber getragen angesehen würde. Für die…

EAS 318Dienstnehmer deutscher Konzerngesellschaften als Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 657/2/1-IV/4/9320.10.1993

…der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) ein (zweites) Dienstverhältnis der beiden Geschäftsführer gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft als gegeben anzunehmen ist; diesfalls hätte die österreichische Tochtergesellschaft den von ihr zu tragenden Lohnaufwand dem österreichischen Lohnsteuerabzug zu unterwerfen; und zwar hinsichtlich jener Bezugsteile, die auf die auf österreichischem…

EAS 477Dienstnehmerbeschäftigung in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/28/1-IV/4/9419.07.1994

…wenn der Dienstnehmer sich beruflich auch in Österreich aufzuhalten hat und diese Österreich-Aufenthalte 183 Tage übersteigen. Vorsorglich wird angemerkt, dass der von der österreichischen GesmbH getragene Lohnaufwand im Rahmen der internationalen Gewinnabgrenzung dem Betriebstättenergebnis der Repräsentanz in Moskau anzulasten ist; dies ungeachtet des Umstandes…

EAS 1016Belgische Koordinationszentren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1382/1-IV/4/9726.02.1997

…diese Koordinationszentren zwar keine Steuerfreiheit in Belgien, doch wird nicht ihr tatsächliches, sondern nur ein geschätztes Einkommen der Besteuerung zugrunde gelegt (8 bis 10 Prozent der neben Lohnaufwand und Finanzierungsaufwand anfallenden übrigen Betriebsausgaben); zufolge eines im BULLETIN des IBFD im Jänner 1997 erschienenen Artikels vom…

EAS 1558Manager einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft als Zweitgeschäftsführer einer deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/3-IV/4/9917.11.1999

…sein. Ob der Manager länger oder weniger lang als 183 Tage auf deutschem Staatsgebiet tätig geworden ist, wäre diesfalls unerheblich. Sollte hingegen nach den Fremdüblichkeitskriterien der gesamte Lohnaufwand von der österreichischen Muttergesellschaft zu tragen sein (weil die Gesamttätigkeit des Managers in ihrem Interesse gelegen ist)…

EAS 3398Kurzfristige Tätigkeiten von ausländischen Arbeitskräften im Stammhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0010-IV/8/201817.01.2018

…muss diese Konsequenz auch dann eintreten, wenn die Bezüge von einer im Ausland gelegenen Betriebstätte, an die der Lohnaufwand der Ö-AG auf Grund der Zugehörigkeit der dort beschäftigten italienischen Dienstnehmer zur italienischen Betriebstätte weiter verrechnet wird, getragen werden. Daran vermag auch die in der…

EAS 3255Steuerliche Behandlung von dänischen Pensionsbeiträgen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1561-IV/4/201123.12.2011

…in wessen Interesse die Beitragszahlungen geleistet werden. Der Umstand, dass die dänische Konzerngesellschaft den betreffenden Aufwand nicht an die österreichische Konzerngesellschaft weiterbelastet und solcherart kein Lohnaufwand die österreichische Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindert, könnte als gewichtiges Indiz dafür gewertet werden, dass es im Interesse der dänischen Konzerngesellschaft gelegen…

EAS 3094Stillliegende inländische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2807-IV/4/200928.10.2009

…entsandten Arbeitskräfte in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Personalstand der inländischen Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers zuzurechnen wären; denn nur dann würde die Betriebstätte die Vergütungen als Lohnaufwand gegenüber den Dienstnehmern tragen und es wäre dann die zur inländischen Steuerpflicht führende Voraussetzung des Artikels 15 Abs. 2 lit…

EAS 2545Entsandte Dienstnehmer-Aufsichtsräte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0306-IV/4/200402.02.2005

…wurden, bei der österreichischen Besteuerung des Dienstnehmers als steuerfreie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (unter Progressionsvorbehalt) behandelt werden können. Auf der Ebene der Körperschaftsbesteuerung würde sich der deutsche Kostenersatz und der daraus finanzierte Lohnaufwand im Ergebnis steuerneutral saldieren. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 377Lohnauszahlungen durch die österr. Firmenzentrale an Ortskräfte einer ukrainischen Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/15/1-IV/4/9428.01.1994

…wird zu beachten sein, dass der die Auslandsbetriebstätte betreffende Lohnaufwand bei der Ermittlung des der ukrainischen Repräsentanz zuzuweisenden Gewinnanteiles dem ukrainischen Betriebsstättenergebnis und nicht dem Ergebnis der österreichischen Zentrale anzulasten sein wird. 28. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2500Österreichisch-schweizerisch-italienische Arbeitsgemeinschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 510/1-IV/4/0405.08.2004

…sogenannten "183-Tage-Klauseln" kommen nicht zur Anwendung, weil der Lohnaufwand von der inländischen Betriebstätte getragen wird. Ob die Zurverfügungstellung der Techniker an die ARGE umsatzsteuerlich als nichtsteuerbare Leistungsvereinigung oder als steuerpflichtige Gesellschafterleistung anzusehen ist, müsste wegen der Sachverhaltsabhängigkeit mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt abgeklärt…

EAS 1424Betrauung eines Mitarbeiters mit der Geschäftsführung einer deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/9901.03.1999

…auch auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts in den beiden Staaten. Es wird in diesem Fall jede der beiden Kapitalgesellschaften in einem der Verwendung des Mitarbeiters entsprechenden Verhältnis den Lohnaufwand zu tragen und nach den Vorschriften des jeweils anzuwendenden Steuerrechts dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen haben…

EAS 2005Personalentsendung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/15-IV/4/0204.03.2002

…ausländischen Muttergesellschaft auch dann gegeben, wenn diese Mitarbeiter weniger als 183 Tage in dieser Betriebstätte tätig sind; denn in derartigen Fällen muss davon ausgegangen werden, dass diese Betriebstätte auch den Lohnaufwand für die bei ihr tätigen Mitarbeiter trägt, sodass hierdurch (Art. 15 Abs. 2 lit…

EAS 1838Entsendung irischer Bankbediensteter in die österreichische Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/0123.04.2001

…Entsendung wegen Erkrankung eines Mitarbeiters die Rede. Es kann dies aber auch Fälle vorübergehender Bedarfsentsendungen betreffen. Die Vergütungen müssen jedenfalls funktional als Lohnaufwand von der Betriebstätte getragen werden; dies ist nach Auffassung des BMF auch dann der Fall, wenn vom Hauptsitz Personal in die eigene…