…Recht, sondern ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756). Eine kanadische "limited partnership" wird in diesem Zusammenhang als eine den österreichischen Mitunternehmerschaften vergleichbare Personengesellschaft anzusehen sein. Österreichisches Steuerrecht ist hierbei nicht nur für die Frage maßgebend…
…entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756). Eine kanadische "limited partnership" wird in diesem Zusammenhang als eine den österreichischen Mitunternehmerschaften vergleichbare Personengesellschaft anzusehen sein (EAS 2248). Da im DBA-Kanada eine internationale Doppelbesteuerung durch das Anrechnungsverfahren beseitigt wird, unterliegen…
Für die Beurteilung der Frage, ob ein gemeinschaftlicher Zusammenschluss von österreichischen Kapitalgesellschaften im Ausland bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft zu behandeln ist, wird an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 sowie des…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine US-Delaware Limited Partnership bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73…
…negativen Unternehmensergebnis (unternehmerisches Risiko); die Gesellschaftsanteile sind nicht einfach übertragbar. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer Jersey Limited Partnership diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens…
Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27, 73…
Beteiligt sich eine in Österreich ansässige natürliche Person an einer amerikanischen "Limited Partnership", die nach österreichischem Recht als Mitunternehmerschaft anzusehen ist, steht Österreich nach Maßgabe des Artikels III des DBA-USA das Besteuerungsrecht an den erzielten Gewinnanteilen zu. Allfällige Verlustanteile wären in Österreich ausgleichs…
Für die Beantwortung der Frage, ob eine nach maltesischem Recht errichtete Limited Company einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so dass die österreichische Gesellschaft für deren Gewinnausschüttungen nach Österreich die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG in Anspruch nehmen kann, ist eine rechtsvergleichende Untersuchung anzustellen, die im Rahmen…
…ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat (EAS 254). Der Umstand, dass eine amerikanische Limited Liability Company nach dem Recht der Mehrzahl der US-Bundesstaaten gleich einer "corporation" errichtet wird, spricht wohl für ihre Behandlung als Körperschaft auch im Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung und damit auch…
…ausländischen Partner eine Werbeagentur in Florida, an der er zu 49% beteiligt ist, und wird die Agentur in der einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbaren Rechtsform einer Limited Liability Company betrieben, dann unterliegen die Gewinnanteile des österreichischen Partners der österreichischen Einkommensbesteuerung. Die den Gewinnanteil belastende US-Einkommensteuer…
Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann derzeit im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27…
Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S…
…sondern wird dies in der Form bewerkstelligt, dass eine japanische TREUHANDBANK die Fondsmittel als Treuhänderin des Pensionsfonds einer in Delaware gegründeten Limited Partnership überträgt und nun diese amerikanische Partnership die österreichischen Aktien erwirbt, so kann hiedurch nicht die Anwendbarkeit des DBA-USA/Österreich erwirkt werden…
…sondern wird dies in der Form bewerkstelligt, dass eine japanische TREUHANDBANK die Fondsmittel als Treuhänderin des Pensionsfonds einer in Delaware gegründeten Limited Partnership überträgt und nun diese amerikanische Partnership die österreichischen Aktien erwirbt, so kann hiedurch nicht die Anwendbarkeit des DBA-USA/Österreich erwirkt werden…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine US-Delaware Limited Partnership bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73…
Mit der Frage, ob eine kasachische LLP mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, hat sich bereits EAS 2869 befasst. Nach ständiger Verwaltungspraxis wurde darin zum Ausdruck gebracht, dass neben den Vergleichbarkeitsvoraussetzungen der KStR 2001 Rz 551 auch die von der deutschen Verwaltungspraxis in BStBl I…
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Sri Lanka von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer…
…diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs (Limited Liability Companies) mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004, 411 und EAS 2607); und zwar auch dann, wenn es um die Beurteilung einer ausländischen LLP (Limited Liability Partnership) geht…
…Rückerstattungsfähig ist jener britische Steuerbetrag, der 15% der um die ACT erhöhten Dividendenausschüttung übersteigt. Ist eine österreichische KG (Gesellschafter sind zwei inländische GmbHs zu 65% und 15% und eine natürliche Person zu 20%) an einer britischen Limited Liability Company (Ltd.) beteiligt, dann erscheint die beispielhaft…
…die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Die Frage, ob eine Limited Liability Company als Personen- oder als Kapitalgesellschaft einzustufen ist, kann daher ebenfalls nur auf Grund des vorerwähnten Typenvergleiches beantwortet werden (EAS 925). Ein solcher Typenvergleich müsste im Zweifel…