…15 Abs. 2 DBA Deutschland die Ö-GmbH als (wirtschaftliche) "Arbeitgeberin" anzusehen. Dadurch käme es letztlich auch zum Übergang des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Einkünfte der deutschen Arbeitnehmer an den Tätigkeitsstaat (vgl. auch den Erlass des BMF vom 27.10.2015, BMF-010221/0609-VI/8…
…wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Die Entgeltfortzahlungen der österreichischen Bau-GmbH an die bei dem deutschen Bauvorhaben eingesetzten Arbeitnehmer sind daher in dem Ausmaß der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung zuzuführen…
…für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach der in EAS 1674 vertretenen Auffassung wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Werden daher seitens eines österreichischen Bauunternehmens von einem liechtensteinischen Personalleasingunternehmen, das in Österreich…
…erwachsenden Aufwendungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Art. 9 DBA-Ö/Spanien nicht an die spanische Gesellschaft weiterbelastet, dann erscheint die Schlussfolgerung sachgerecht, dass durch diese Arbeitgeberzuschüsse Leistungen des Arbeitnehmers gegenüber der österreichischen Gesellschaft abgegolten werden, sodass gemäß Artikel 15 DBA-Spanien inländische Lohnsteuerabzugspflicht…
…um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe vorzititiertes BFH-Urteil). 3. Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden in Doppelbesteuerungsabkommen auf der Grundlage des Kausalitätsprinzips und nicht des Zuflussprinzips aufgeteilt (österreichisch-deutsche…
…dann würden solche Leistungen nur dann zum Entstehen einer Betriebstätte führen, wenn sie in China für einen 6 Monate übersteigenden Zeitraum erbracht werden. Der Beginnzeitpunkt für die Fristenberechnung ist nicht der Tag der Vertragsunterzeichnung, sondern der Tag an dem die Leistungserbringung tatsächlich in China begonnen…
…dass das Optionsrecht nicht gewährt wurde, um dadurch in der Vergangenheit vor Einräumung des Optionsrechtes erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe EAS 2041 und das dort zitierte deutsche BFH-Urteil). Die genannten Einkünfte beziehen sich daher auf…
…dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung betraglich unbegrenzt voll als Sonderausgabe steuerliche Berücksichtigung finden würden. Allerdings ist bei verallgemeinernder Durchschnittsbetrachtung zu erwarten, dass nach Eintritt des Pensionsfalles der österreichische Arbeitnehmer regelmäßig weiterhin in seinem Heimatstaat Österreich leben wird und dass folglich die…
…Einkünfte aus einem sog. "Phantom Share Agreement" fallen. Bei Vergütungen aus einem Phantom Share Agreement handelt es sich typischerweise um eine variable Vergütungsmethode, bei der Arbeitnehmer - je nach Leistung - mit imaginären Wertpapieren bezahlt werden. Es werden somit keine echten, sondern nur fiktive, nicht übertragbare Gesellschaftsanteile…
…ist; vielmehr tritt mit der Leistung der Ablösesumme bzw. des Rückkaufspreises der steuerliche Zufluss der seinerzeit zugeteilten Optionen und Anwartschaften ein. Da die Zuwendungen an die beiden Manager von der ausländischen Muttergesellschaft im Hinblick auf die der inländischen Tochtergesellschaft gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, liegt…
…Fall Nr. 1 als auch im Fall Nr. 2 stellen alle oben in lit. a bis c genannten Kostenelemente einheitlich eine an die britische Gesellschaft fließende Vergütung für deren Leistung (Assistenzleistung oder Arbeitnehmergestellung) dar und unterliegen daher in Österreich nach § 99 Abs. 1 Z. 5…
…Allerdings steht der Geltendmachung dieses Besteuerungsanspruches Artikel 15 Abs. 1 DBA Frankreich entgegen, der auf der Grundlage des "Kausalitätsprinzips" das Besteuerungsrecht an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit jenem Staat zuteilt, in dem die die Einkünfte generierenden Arbeitsleistungen erbracht worden sind; dies ist im vorliegenden Fall Frankreich…
Ermöglicht eine französisch beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem…
…Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugewendet wird. Nach § 26 Z 7 lit. a EStG 1988 zählen zu den nicht steuerbaren Einkünften die "Beitragsleistungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer an ... ausländische Pensionskassen auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung ...". Dieses Erfordernis einer gesetzlichen Verpflichtung ist nach Maßgabe von…
…angelasteten Vorsorgezahlungen für den Arbeitnehmer "nichtsteuerbare" Bezugsteile im Sinn des § 26 Z 7 lit. b EStG 1988 dar; dies deshalb, weil diese Bestimmung nicht auf Zahlungen an ehemalige inländische "frühere Arbeitgeber" eingeschränkt ist, sodass sie auch für die im Konzernumlageweg an die ausländische Muttergesellschaft geleisteten…
…26 Z. 7 lit. a EStG die Nichtsteuerbarkeit der Arbeitgeberbeitragsleistungen nicht an die ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit gekoppelt ist. Für die Berechnung der 10%-Grenze ist vom Lohn- und Gehaltsaufwand der inländischen Zweigniederlassung auszugehen. Sind Mitarbeiter der inländischen Zweigniederlassung auch für den deutschen Hauptsitz des Unternehmens, der…
… 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerbefreiten Arbeitslohn darstellen und damit in weiterer Folge eine Leistung des Arbeitnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft bilden. Wird die Rente durch einen Einmalbetrag abgefunden, dann geht die Eigenschaft als "wiederkehrende Bezüge" verloren. Die Einmalzahlung unterliegt daher nicht…
…nehmen ihnen nicht den Charakter von Einkünften aus unselbständiger Arbeit. Da im Übrigen für Leistungen aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem weder im DBA-CSSR noch in dem ab 2008 geltenden DBA-CZ abweichende Sonderregelungen getroffen worden sind, wird auch aus dieser Sicht eine Zuordnung des Krankengeldes…
…liegt aber ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz (Artikel 9 DBA-Schweiz) vor, wenn es die österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war…
…Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was durch die Vornahme des deutschen Lohnsteuerabzuges belegt erscheint). Allerdings wird auch vorzukehren sein, dass jene - bislang "auf Deutschland entfallenden" - Abfertigungs- und Jubiläumsgeldteile für Belange der Körperschaftsbesteuerung an die deutsche Gesellschaft weiterbelastet werden. Ob dies tatsächlich geschehen ist…