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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1714

Mitwirkung einer deutschen Konzertagentur an einem inländischen Konzert unter Teilnahme eines britischen Künstlers

geltende FassungEAS-AuskunftM 630/1-IV/4/00vom 28.08.2000

Wortlaut laut Findok

Einkünfte aus Leistungen, die ein deutscher Gewerbebetrieb (eine deutsche Konzertagentur) ohne inländischer Betriebstätte in Österreich erbringt, sind gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen (Hinweis auf BFH v. 20.6.1984, BStBl. II 1984, 828). Wurde in der vertraglichen Abmachung zwischen der deutschen Konzertagentur und dem inländischen Konzertveranstalter vereinbart, dass die deutsche Agentur (im Namen und für Rechnung des britischen Künstlers) auch jene Vergütungen entgegennimmt, die auf die Mitwirkung des in Großbritannien ansässigen Künstlers entfallen, umfasst sonach der an die deutsche Konzertagentur geleistete Zahlungsbetrag Entgelte, die vom österreichischen Veranstalter im Wege der deutschen Agentur an den britischen Künstler ausgezahlt werden, dann unterliegen diese Betragsteile nach Maßgabe des österreichischen Rechts der österreichischen Abzugsbesteuerung. Das Recht zur Vornahme dieser Abzugsbesteuerung wird durch Art. 17 Abs. 1 DBA-Großbritannien bestätigt. 28. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 630/1-IV/4/00
Stammnummer
2379
Gültig
28.08.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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