Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1714
Mitwirkung einer deutschen Konzertagentur an einem inländischen Konzert unter Teilnahme eines britischen Künstlers
geltende FassungEAS-AuskunftM 630/1-IV/4/00vom 28.08.2000
Wortlaut laut Findok
Einkünfte aus Leistungen, die ein
deutscher Gewerbebetrieb (eine deutsche Konzertagentur) ohne inländischer
Betriebstätte in Österreich erbringt, sind gemäß Artikel 4
DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen (Hinweis
auf BFH v. 20.6.1984, BStBl. II 1984, 828). Wurde in der vertraglichen Abmachung
zwischen der deutschen Konzertagentur und dem inländischen
Konzertveranstalter vereinbart, dass die deutsche Agentur (im Namen und für
Rechnung des britischen Künstlers) auch jene Vergütungen
entgegennimmt, die auf die Mitwirkung des in Großbritannien
ansässigen Künstlers entfallen, umfasst sonach der an die deutsche
Konzertagentur geleistete Zahlungsbetrag Entgelte, die vom österreichischen
Veranstalter im Wege der deutschen Agentur an den britischen Künstler
ausgezahlt werden, dann unterliegen diese Betragsteile nach Maßgabe des
österreichischen Rechts der österreichischen Abzugsbesteuerung. Das
Recht zur Vornahme dieser Abzugsbesteuerung wird durch Art. 17 Abs. 1
DBA-Großbritannien bestätigt.
28. August
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 17 Abs. 1 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 630/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2379
- Gültig
- 28.08.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF