…wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. In diesen Fällen hat das US-Unternehmen gem. § 27 Abs. 7 UStG 1994 grundsätzlich einen Fiskalvertreter zu bestellen. Die Frage des Vorliegens einer Betriebsstätte in Österreich ist in den genannten Fällen für die Beurteilung des Ortes…
…Vertrages zwischen dem österreichischen Vertriebsunternehmen und der deutschen Kapitalgesellschaft nach Österreich entsandt werden. Allerdings trifft in diesem letztgenannten Fall die Steuerabzugspflicht nicht das österreichische Vertriebsunternehmen, sondern die deutsche Kapitalgesellschaft. In umsatzsteuerlicher Hinsicht ist die Vortragstätigkeit einer "unterrichtenden Leistung" im Sinn von § 3a Abs. 8 lit…
…dass auch im Sinn des Art. 5 DBA-Großbritannien eine inländische Betriebstätte gegeben ist. Es deutet Vieles darauf hin, dass die erbrachten Leistungen als Katalogleistungen im Sinn des § 3a Abs. 10 UStG einzustufen sind; allerdings kann diese Frage wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht allein im EAS…
…oder in Frankreich auf Grund des maßgeblichen innerstaatlichen Rechts der Steuerabzug auf den bloßen Künstleranteil, also auf die Zahlungen, die den Künstlern zufließen, beschränkt wird und daher die österreichische Produktionsgesellschaft nicht als steuerpflichtig im Sinne des Art. 17 Abs. 2 des jeweils anzuwendenden DBA angesehen…
…DBA-Polen zu qualifizieren. Unter Einkünfte im Sinne des Art. 15 fällt nämlich jeder steuerpflichtige Vorteil aus dem Dienstverhältnis (vgl zB EAS 2678 zu einem Signing Bonus und Entgelt für die Einhaltung eines Konkurrenzverbotes; EAS 1305 zur Einstiegsprämie aus Anlass des Dienstantritts). Unter einen solchen…
…Ausrüstungen" im Sinne von Art. 12 Abs. 3 DBA-China fällt oder aber eine Dienstleistung darstellt. Zwar wird die Infrastruktur idR als "Ausrüstung" zu qualifizieren sein. Jedoch muss für Zwecke des Art. 12 Abs. 3 DBA-China - wie bereits oben dargelegt - auch eine Verfügungsmacht des…
…15 Abs. 2 OECD-MA im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist, nur für Passivleistungen, nicht hingegen für "Aktivleistungen" (so zB Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen; vgl. den Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI…
…Kunde allerdings ein Entgelt dafür, dass er über eine Hotline während der Öffnungszeiten des österreichischen Unternehmens zusätzlich beratende Auskunft und Support bekommt, dann stellen sich diese Entgelte als Vergütung für die Erbringung einer technischen Leistung im Sinn des Artikels 12 Abs. 4 DBA-Indien dar…
…Hilfsfunktion (im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland) hinausgehende Aufgaben zukommen und ob sonach nicht nur nach inländischem Recht, sondern auch nach Abkommensrecht eine Betriebstätte gegeben ist. Unabhängig davon, ob der Betriebstättencharakter bejaht wird oder nicht, tritt für jene Mitarbeiter des deutschen Hauptsitzes…
…Nachweis einer Ansässigkeit im DBA-Partnerstaat in Österreich Steuerentlastung (Freistellung oder Steuerrückerstattung) in Anspruch genommen werden. Ein von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellter Ansässigkeitsnachweis ist in Fällen dieser Art unverzichtbar, da im Fall von Expatriates der andere Staat oft keine Ansässigkeit im Sinn des DBA als…
…Leistung der Innengesellschaft demgegenüber nur im Aufbau von Vermögen und in seiner ertragbringenden Nutzung, dann wäre - wie im Fall einer bloßen Besitzgesellschaft - einerseits keine "Mitunternehmerschaft" gegeben und andererseits wäre das inländische Vermögen nicht geeignet, als Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO oder im Sinn des…
…da das diesbezüglich für Dienstnehmer außerhalb Österreichs erforderliche Merkmal der Auslandsentsendung bei einer (ständigen) Ansässigkeit des Dienstnehmers im Beschäftigungsstaat - soferne nicht besondere Umstände zu beachten sind - grundsätzlich nicht erfüllt ist. Der Umstand, dass für Belange des innerstaatlichen Rechts (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) eine Betriebstätte im Sinn des …
…Zahlungen geleistet, falls sie unabhängige Unternehmen wären" (Z 7.9 OECD-VPG). Ein "Bedarf" im Sinn dieser Regelung wird für eine österreichische Tochtergesellschaft eines US-Konzerns in dem Maße anzunehmen sein, in dem sie Vorteile aus diesem neu etablierten Softwaresystem zieht. Der bloße Umstand, dass…
…als "Lizenzgebühr" im Sinn von Artikel 12 des DBA-Spanien qualifiziert und demzufolge einer 5%igen spanischen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Vielmehr handelt es sich hiebei um die Erfüllung eines Dienstleistungsvertrages, aus dem sich nur dann eine spanische Steuerpflicht ergäbe, wenn seine Erfüllung im Rahmen einer…
…unschädlich), sondern es wird über den Server die eigentliche Leistung, nämlich der Sex-Hotline-Dienst, erbracht. Dies aber stellt einen wesentlichen und signifikanten Bestandteil der gewerblichen Tätigkeit im Sinn von Absatz 42.8 dar und bewirkt die Betriebstättenbegründung. Wird der Server in einem Gebäuderaum aufgestellt…
…2 des Abkommens unter Rückgriff auf innerstaatliches Recht der Standpunkt vertreten werden, dass nur Kaufpreisrenten, nicht aber Renten, die nur kraft Rentenform steuerpflichtig werden, zu "Gewinnen aus der Veräußerung" im Sinn von Art. 13 DBA Schweiz führen. Mit Deutschland ist in Ziffer 5 des Schlussprotokolls…
…Lizenzgebühren" im Sinn der jeweils anzuwendenden DBAs anzusehen sein. Dabei wird es sehr darauf ankommen, ob der ausländische Vertragspartner tatsächlich bloß als Vermittler des Technologietransfers auftritt. Zutreffendenfalls wird zu untersuchen sein, in welcher Weise dem eigentlichen Technologiegeber (der ja dann ein weiterer Vertragspartner des österreichischen…
…unternehmerische Tätigkeit des in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen nicht auf die Leitung des Schifffahrtunternehmens (insb. Beförderung von Personen oder Gütern im Sinne von Abs. 4 des Kommentars zu Art 8 OECD MA) bezieht, sondern lediglich auf den Betrieb des einzelnen Schiffes im Auftrag des deutschen Schifffahrtunternehmens…
…Z 1 EStG im Steuerabzugsweg von der niederländischen Gesellschaft wahrzunehmen. Diese Abzugspflicht hängt nicht davon ab, dass der Schuldner der Einkünfte (die niederländische Gesellschaft) in Österreich eine Betriebstätte unterhält. Das DBA-Niederlande steht der Geltendmachung der österreichischen Besteuerungsansprüche nicht entgegen. Artikel 18 des Abkommens teilt…
…Recht den Bestand von Betriebstätten als gegeben annimmt; und da die Vermarktung der Produkte der österreichischen Gesellschaft die gegenständlichen Fernsehgeräte geradezu als Voraussetzung bedingt, wird - falls deren Betriebstätteneigenschaft nach tschechischem Recht zutreffend gegeben ist - nicht von einer bloßen Hilfsfunktion im Sinn von Art. 5 Abs…