…auf freiberuflicher Basis an der Gestaltung inländischer Kunstausstellungen mit, so wird in der Regel der österreichische Veranstalter als Vertragspartner der ausländischen Experten gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zur Vornahme des Steuerabzuges verpflichtet sein, denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BM für…
…keiner Steuerabzugsverpflichtung getroffen wird, wird nachstehend nur zum erstgenannten Fall (Mitwirkung an der Kunstausstellung) Stellung genommen. Auf Grund der mit Kanada und Großbritannien geltenden Doppelbesteuerungsabkommen besteht in solchen Fällen für die in diesen Staaten ansässigen Künstler Anspruch auf Entlastung von der Abzugsbesteuerung. Denn Österreich wird…
…den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung (EAS 983). Im zweiten Fall (Nutzungsüberlassung) würden die Entgelte für die Überlassung der Skulpturen nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn eine Kunstsammlung ("Sachinbegriff" nach § 28 Abs…
…Preisgelds unter Art. 17 DBA-USA ("Künstler und Sportler") zu subsumieren ist und somit den USA ein Besteuerungsrecht zukommen kann. Ungeachtet der Frage, ob auch ein E-Sportler den abkommensrechtlichen Sportlerbegriff erfüllt, wäre der Steuerpflichtige jedenfalls vom Begriff des Künstlers iSd Art. 17 DBA-USA…
…der Aufführung zukommt, was im vorliegenden Fall auf Grund der getroffenen Sachverhaltsannahmen wohl eher nicht zutreffen wird. Sollte die Besteuerung des künstlerischen Leiters in Österreich eine Doppelbesteuerung seiner Einkünfte im Verhältnis zu Deutschland auslösen, stünde zur Lösung dieses Besteuerungskonflikts das Verständigungsverfahren nach Art. 25 DBA…
Beabsichtigt ein in Frankreich ansässiger Maler sein künstlerisches Schaffen teilweise auch in Österreich auszuüben und wird ihm hierzu in Österreich ein Atelier zur Verfügung gestellt, so wird dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO begründet. Führt der weniger als 70 Tage pro…
…zufließen) fallen nach der Konsultationsvereinbarung nicht unter Artikel 17, sodass das Besteuerungsrecht daran ausschließlich bei Österreich liegt. Werden Zahlungen für Aufzeichnungsrechte an Tonaufnahmen (zB Studioaufnahmen auf Bild- und Tonträgern) oder sonst an künstlerischen Darbietungen (zB Konzerte) geleistet, dann wird dies idR eine Vergütung für die…
…14 im OECD-Musterabkommen-2000). Es wird daher - wie bereits in EAS 1817 in Bezug auf einen österreichischen Künstler mit spanischer "fester Einrichtung" ausgeführt wurde - die in der ausländischen festen Einrichtung geleistete Arbeit gedanklich in gleicher Weise abzugelten sein, wie wenn diese von einem fremden…
Engagiert ein österreichischer Veranstaltungsbetrieb über eine deutsche Künstleragentur eine australische Musikgruppe für eine Auftrittsveranstaltung, ist für die Beurteilung der ertragsteuerlichen Folgen vorweg zu klären, ob die deutsche Agentur als bloßer Vermittler handelt und daher Leistungsbeziehungen zwischen den Mitgliedern der australischen Musikgruppe und dem österreichischen Veranstalter…
…und ist damit "verloren". Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien bietet keine Rechtsgrundlage dafür, dass im Höchstbetrag eines Steuerpflichtigen (hier: Agentur-GmbH) nicht Deckung findende Auslandssteuern von anderen Steuerpflichtigen (hier: der engagierte Künstler) verwertet werden. Lässt Italien es aber nicht zu, dass die österreichische Agentur eine Herabsetzung…
…Partnerstaat nicht entgegengetreten werden, wenn er die Gemäldeverkaufstätigkeit eines Friseurs oder Juweliers als Verkaufstätigkeit eines Vertreters ansieht, der hiermit den Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit überschreitet und der daher für den Künstler ebenfalls DBA-Betriebstättenwirkung auslöst. 17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Wird ein deutscher Bühnenbildner für einen österreichischen Festivalveranstalter in Österreich tätig, dann unterliegen die hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Abzugsbesteuerung (Hinweis auf den mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten und nach wie vor in Geltung stehenden Erlass vom 11.02.1974, AÖF Nr. 105/1974). Jenes…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einer in Großbritannien ansässigen Produktionsgesellschaft einen Vertrag über ein Künstlergastspiel in Österreich ab, dann wirkt die Produktionsgesellschaft an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung mit und es unterliegen daher die hierfür gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Solange sich kein…
Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem Begriff des "Künstlers" in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens der im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebene Begriffsinhalt zuzuschreiben und nicht jener, der dem Begriff in Artikel…
Für die Beurteilung, ob die Jahresfreigrenze gemäß Art. 17 DBA-USA von US-$ 20.000,- in Österreich überschritten ist, sind die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Es bedarf keiner Prüfung, ob möglicherweise nach US-Recht eine Besteuerung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt…
Erwirbt ein in Brasilien ansässiger brasilianischer Staatsbürger, der in Brasilien eine Künstleragentur betreibt, in Österreich eine Wohnung, die etwa 3 Monate jährlich benutzt wird, dann löst dies wohl nach innerstaatlichem Steuerrecht den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht aus, doch steht das DBA-Brasilien einer steuerlichen Erfassung…
…Bis zum Wirksamwerden dieser Verordnung wird daher die geltende Rechtslage weiterhin anzuwenden sein, derzufolge Entgelte an Künstleragenturen (die im eigenen Namen auftreten und durch eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgewiesen sind) in Österreich nicht zu besteuern sind, wenn das Abkommen mit dem Ansässigkeitsstaat keine dem Artikel 17 Abs…
In jenen Fällen, in denen Vergütungen an ausländische Unternehmen gezahlt und von diesen an Künstler weitergereicht werden, beschränkt sich die Abzugssteuerpflicht des Vergütungsschuldners bereits nach inländischem Recht auf den "Künstleranteil" und bildet daher keinen Anwendungsfall der DBA-Entlastungsverordnung (dies allerdings unter der Voraussetzung, dass das…
…in Absatz 5 des Erlasses angesprochene Ansässigkeitsnachweis. Kommt im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung hervor, dass bei einer österreichischen Großveranstaltung eine belgische Künstleragentur als Empfänger eines Pauschalhonorars in Millionenhöhe genannt wird, die jedoch gar nicht existiert und wurde vom österreichischen Veranstalter die Honorarauszahlung ohne Steuerabzug vorgenommen…
…Künstleragenturen nicht unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung", sodass von den an die Künstleragentur gezahlten Vergütungen nur mehr der "Künstleranteil" der inländischen Abzugsbesteuerung unterliegt. Damit ist der Steuerpflichtige, dessen Einkünfte der Abzugsbesteuerung unterzogen werden, nicht mehr die ausländische Künstleragentur, sondern der ausländische Künstler…