…aus der ersichtlich ist, dass es sich bei den Gastspielen a) um einen von Polen im Sinn von Artikel 17 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens gebilligten Kulturaustausch handelt, und b) dass Polen gemäß Artikel 17 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens eine steuerliche Erfassung der erzielten Einkünfte vornimmt…
…einer Bestätigung des vorgenommenen Steuerabzuges für Zwecke der Steueranrechnung in Italien sind nicht vereinbart worden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Österreich im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern auf Reziproziätsbasis zur Steuerfreistellung bereit wäre…
…Beginn nicht die erste inländische Aufführung, sondern bereits die vorher stattfindenden inländischen Proben und sonstigen Vorbereitungstätigkeiten zu werten sind. Im Übrigen ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Österreich ist im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen…
Artikel 17 Abs. 3 des DBA-Großbritannien sieht vor, dass Einkünfte britischer Künstler, die aus einer inländischen künstlerischen Tätigkeit auf Grund eines Kulturabkommens oder Kulturübereinkommens zwischen den Vertragsstaaten herrühren, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Es wird in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass sowohl…
…hierdurch dazu genötigt wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten…
…DBA D (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen bilateraler Kulturaustauschprogramme die Steuerpflicht entfallen. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für den Fall, dass seitens des polnischen Kammerorchesters eine amtliche polnische Bescheinigung erbracht werden kann, aus der hervorgeht, dass die Gastkonzerte in Österreich im Rahmen eines von Polen gebilligten Kulturaustausches stattfinden, kann der Steuerabzug auf der Grundlage von Artikel 17 Abs. 2 DBA-Polen unterbleiben…
Werden von einem inländischen gemeinnützigen Kulturverein für eine Großveranstaltung 2 Chöre aus Südafrika und Burkina Faso sowie eine Tanzgruppe der Elfenbeinküste verpflichtet, wobei die vom Verein erbrachte Gegenleistung in der Übernahme der Reisekosten (Flug- und Vollpension für 14 Tage) von rund ATS 1,5…
…erwirkt werden, das sich bei einer Besteuerung des erzielten Nettoeinkommens ergibt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Österreich im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit wäre (EAS 1771). Es wäre…
…Die Führung eines solchen administrativ aufwendigen Verständigungsverfahrens erscheint allerdings unnötig, wenn durch einen ausländischen Steuerverzicht im Ergebnis keine kommerzielle Wettbewerbsverzerrung verursacht, sondern lediglich der internationale Kulturaustausch im Interesse beider Staaten gefördert wird. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…DBA (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z. 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen bilateraler Kulturaustauschprogramme die Steuerpflicht entfallen. 04. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…hierdurch dazu genötigt wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten…