…inländischen Theaters tätig, steht das Besteuerungsrecht nicht nur in den Fällen der Schauspieler, sondern gemäß Art. 15 des Abkommens auch in den Fällen der Kostümbildner und Regisseure Österreich zu, sodass in diesen Fällen keine Steuerfreistellung erfolgen kann. 30. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Arbeitsraum) ein (EAS 1). Diese Rechtslage gilt ab 1. Jänner 2003 auch im Verhältnis zu Deutschland. Die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 kann bei diesem von Art. 17 OECD-MA nicht erfassten Personenkreis (zu dem auch Kostümbildner, Maskenbildner, Lichtdesigner usw. zählen), sonach unterbleiben…
…Antragsveranlagung den tatsächlich erzielten Gewinn der inländischen Besteuerung zugrundezulegen; dies allerdings dann mit dem Normalsteuersatz von 34%. Unter diesen Gegebenheiten unterliegen die in Österreich abkommensgemäß von der Besteuerung freizustellenden Honorare der "hinter der Bühne" arbeitenden Personen (Regisseur, Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreograph, Bühnentechniker) nicht der inländischen Besteuerung…
…auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird zB in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erlass des BMF vom 11. Februar 1974, AÖF Nr…
…die darstellenden Künstler. Diese Übung wird z.B. in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erl. des BMF vom 11. Feber 1974, AÖFV. Nr…
Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich…
Beschäftigt ein österreichisches Theater im Rahmen von Dienstverträgen Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Lichtdesigner, Choreographen und Musiker aus der Schweiz, aus Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70…
…darstellenden Künstler. Diese Übung wird zB in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erlass des BMF vom 11. Februar 1974, AÖF Nr. 105/1974…
…nicht aber andere Künstler, wie etwa Regisseure, Choreographen oder Bühnen- und Kostümbildner erfasst werden (siehe EAS 669 und Z 3 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 17 OECD-MA). Der Umstand, dass Bühnenbildner unter den Begriff "Mitwirkende" im Sinn des "Künstler-Sportler-Erlasses" (BMF…
…erzielten Einkünfte erfasst, ist der Abzug von Kosten auch dann unzulässig, wenn diese gegenüber mitwirkenden Personen anfallen, die auf Grund des DBA-Frankreich in Österreich nicht besteuert werden dürfen (Beleuchter, Kostümbildner, Personal der Verwaltung und des Requisitenlagers. Denn mit dem auf Grund des § 99 Abs…
…die auftretenden Chor-, Orchester- und Ballettmitglieder sowie die Statisten, nicht hingegen die Techniker, Inspizienten, Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Schminkmeister usw.). Dieser Besteuerungsnachweis kann gemäß Ziffer 4 der EAS 738 in Verbindung mit Ziffer 3.2 lit. b AÖFV. Nr. 111/1999 entfallen, wenn es seitens…
…in Deutschland steuerfrei zu stellen. Sollte die den Vergütungen zugrunde liegende Tätigkeit in beiden Staaten ausgeübt werden, müsste nach Maßgabe der mit Deutschland im Fall von Kostümbildnern vereinbarten Vorgangsweise eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden (AÖF Nr. 105/1974). 16. Dezember 1994 Für den Bundesminister…
…Ballettmeisters, des Bühnen- und Kostümbildners oder auch des Inspizienten von dieser Bestimmung nicht erfasst sind (Hinweis auf Ziffer 72 und 73 des OECD-Berichtes "L'imposition des artistes du spectacle et des sportifs" veröffentlicht von der OECD in der Reihe "Questions de fiscalité internationale", Paris…
…105/1974 und die korrespondierende deutsche Regelung im Schreiben des Finanzministeriums Bayern v. 5.6.1975, 38-S1301-4/31-33168, betreffend die gleiche Problematik bei international tätigen Bühnen- und Kostümbildnern). 23. März 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: