… 100 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 für den Steuerabzug. Denn anders als im Fall des Lohnsteuerabzugsverfahrens hängt die Haftung eines ausländischen Unternehmers für den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 nicht vom Bestand einer inländischen Betriebstätte ab. Diese Auffassung wurde bereits in EAS 610 (inländische…
…auf Erfahrungen beruht, stellt es das dar, was ein Hersteller allein aus der Untersuchung eines Produkts oder der Kenntnis des Standes der Technik nicht wissen kann". Im Know-How-Vertrag verpflichtet sich sonach die eine Partei der anderen Partei ihre Erfahrungen mitzuteilen, damit diese sie…
…in der Person oder in dem Verhalten des Mitarbeiters liegenden Gründen das Beschäftigungsverhältnis nur beendet werden, wenn dies nach österreichischem Recht einen Kündigungsgrund darstellt. Es ist allerdings bekannt, dass auf deutscher Seite eine Beurteilungstendenz besteht, nach der Arbeitsgestellungsverhältnisse bei verbundenen Unternehmen steuerlich nicht anerkannt werden…
…Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Deutschland zB im Wege des deutschen Veranstalters) zur Kenntnis gebracht werden. Wird hierbei erkennbar, dass ein grenzüberschreitender Besteuerungskonflikt droht…
…sonst keine Umstände bekannt sind oder bei Erfüllung der ihn treffenden Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten, die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB Kenntnis einer bloßen "Briefkasteneigenschaft" der ausländischen Gesellschaft, die ihrerseits die Beträge in der Folge in eine Steueroase weiterleitet). Auf…
…der EAS 1405 der Fall so gelagert sein, dass der Transaktionsaufwand insgesamt sogar höher ist als die lukrierten Zinsen, sollte sonach die gesamte Transaktion in Kenntnis des zu erwartenden Verlustes eingegangen worden sein, so wird dadurch geradezu offenkundig, dass "der gewählte Weg nicht mehr sinnvoll…
…für Zahlungsströme anderer Vergütungsschuldner ist nicht vorgesehen, weil der geprüfte Einkünftefluss nach Art und Größe von den Merkmalen solcher anderen Zahlungsströme abweichen kann und eine Kenntnis des gesamten Umfanges der abfließenden Einkünfte durchaus einen Anlass für intensivere amtliche Nachprüfungen darstellen könnte. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…hätte, in ein Verhältnis zur österreichischen Steuerersparnis bei Geltendmachung des Verlustvortrages gesetzt werden. Die Beurteilung der verhältnismäßigen "Wesentlichkeit" der deutschen Steuerersparnis kann nur bei Kenntnis sämtlicher Umstände des Einzelfalles getroffen werden und müsste dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. Allgemein kann nur soviel gesagt werden, dass…
…nicht berücksichtigt werden (EStR 2000 Rz 8059 vorletzter Absatz). "Umso weniger", wenn es sich um Auslandsverluste vor Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht handelt. Unter diesen Gegebenheiten ist aus einer Bezugnahme auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH vom 25.09.2001, 99/14/0217, nichts zu gewinnen…
…keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft, ist eine Abfertigung gemäß § 67 EStG begünstigt zu versteuern. Andernfalls liegen Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 EStG vor. Auch die Zahlung der Abfertigung zu einem späteren Zeitpunkt ist steuerlich dann unschädlich, wenn dies sachlich begründet ist …
…des DBA-1954 keine Änderung ein. Es bleibt sonach das deutsche Besteuerungsrecht trotz Grenzgängereigenschaft bestehen. Nach dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen müssten diese Dienstnehmerbezüge auf der Grundlage der 1986 getroffenen Verständigungslösung dem Artikel 14 zugeordnet werden. Es könnte diesfalls ein Wechsel des…
Pensionen, die vom Bundespensionsamt an eine 1999 in Deutschland ansässig gewordene ehemalige Schulprofessorin gezahlt werden, sind gemäß Artikel 19 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, das ab 2003 wirksam geworden ist, in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn die Pensionsempfängerin…
… Es entspricht der jahrelangen Übung Österreichs und Deutschlands, dass Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 9 DBA-D, sondern unter Artikel 8 des Abkommens fallen. Daher kommt für Gesellschafterdientsnehmer nicht die Grenzgängerregelung zur Anwendung, sodass ein in der deutschen Grenzzone (Freilassing) lebender Gesellschaftergeschäftsführer einer in der österreichischen…
…ho. Kenntnis die betroffenen spanischen Staatsanleihezinsen in Spanien durchwegs bereits nach dem innerstaatlichen Recht Spaniens keiner Abzugsbesteuerung unterzogen wurden. Sollte dies in Ausnahmefällen doch der Fall gewesen sein, dann wird die ebenfalls per 1.1.1995 rückwirkend einsetzende Revision des DBA-Spanien zur Folge haben…
…im Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners eine ansonsten funktionslose Holdinggesellschaft zwischengeschaltet wird. Österreich hat diese Auffassung anlässlich österreichisch-deutscher Konsultationsgespräche im November 2006 zur Kenntnis genommen (AÖF Nr. 11/2007). Dies ist vor allem in Hinblick auf die in die gleiche Richtung weisende Judikatur des VwGH geschehen…
…in Deutschland anrechnungsfähig. Der Erlass in seiner derzeitigen Fassung hat der ausländischen GmbH die Verpflichtung zur Sicherung der steuerlichen Erfassung nur für jene Künstler aufgetragen, bei denen die GmbH stets selbst Kenntnis über das Nichtvorliegen der Steuerbefreiungsvoraussetzungen haben muss, nicht jedoch auch für jene Künstler…
…nach griechischem Recht verpflichtet sein, eine Abgabe in Höhe von 3% des Lieferforderungswertes zu Lasten ihrer ausländischen Lieferanten einzubehalten und sollte weiters diese Abgabe eine Sachvermögensteuer (und nicht zB eine im Schätzungsweg ermittelte Einkommensteuer auf Forderungszinsen oder eine Kapitalverkehrssteuer) darstellen, dann wäre ihre Erhebung gegenüber…
…entgegennehmende Wiener Kommissionärin trifft allerdings - zumindest nach inländischem Recht - die Steuerabzugsverpflichtung des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG; bei Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Produzenten (durch die die deutsche Steuerverwaltung Kenntnis von den Beratungsaktivitäten in Österreich erlangt) kann aber von der Wiener Kommissionärin auf der…
…zu unterziehen. Dass die deutschen und schweizerischen Veranstalter die an die inländische Personengesellschaft fließenden Vergütungen von der Besteuerung freigestellt haben, ist abkommenskonform und gründet sich offensichtlich auf Erwägungen, wie sie der Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes zugrundeliegen (BFH v. 20.6.1984, BStBl. II 1984, 828…
…beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Österreich sonach jenem Finanzamt, an das die Abzugssteuer nach § 99 EStG im Fall einer Steuerpflicht abzuführen wäre) zur Kenntnis gebracht werden. Wird hiebei erkennbar, dass ein grenzüberschreitender Besteuerungskonflikt droht, wird sich…