…hätte, in ein Verhältnis zur österreichischen Steuerersparnis bei Geltendmachung des Verlustvortrages gesetzt werden. Die Beurteilung der verhältnismäßigen "Wesentlichkeit" der deutschen Steuerersparnis kann nur bei Kenntnis sämtlicher Umstände des Einzelfalles getroffen werden und müsste dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. Allgemein kann nur soviel gesagt werden, dass…
…unmittelbar von ihm vorgenommen werden, wenn ihm auch sonst keine Umstände bekannt sind oder bei Erfüllung der ihn treffenden Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten, die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB Kenntnis einer bloßen "Briefkasteneigenschaft" der ausländischen Gesellschaft, die ihrerseits die Beträge…
…im Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners eine ansonsten funktionslose Holdinggesellschaft zwischengeschaltet wird. Österreich hat diese Auffassung anlässlich österreichisch-deutscher Konsultationsgespräche im November 2006 zur Kenntnis genommen (AÖF Nr. 11/2007). Dies ist vor allem in Hinblick auf die in die gleiche Richtung weisende Judikatur des VwGH geschehen…
…Unterbringung, Wochenendheimfahrten usw. für die beiden deutschen Mitarbeiterinnen übernimmt und zusätzlich auf Grund einer Rechnung des deutschen Produzenten diesem die Lohnkosten ersetzt, so kann aus solchen Umständen allein nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht der Schluss gezogen werden, dass im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
…daher im vorliegenden Fall so sein, dass die deutsche Steuerverwaltung in Kenntnis der vorliegenden EAS-Auskunft darauf besteht, unter Hinwegsetzung über die im Entsendungsvertrag ausdrücklich vereinbarte Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses zum österreichischen Arbeitgeber im Entsendungszeitraum einen Arbeitgeberwechsel zur deutschen GmbH anzunehmen, und gelangen die österreichischen Abgabenbehörden…
…auf Erfahrungen beruht, stellt es das dar, was ein Hersteller allein aus der Untersuchung eines Produkts oder der Kenntnis des Standes der Technik nicht wissen kann". Im Know-How-Vertrag verpflichtet sich sonach die eine Partei der anderen Partei ihre Erfahrungen mitzuteilen, damit diese sie…
…von 3% des Lieferforderungswertes zu Lasten ihrer ausländischen Lieferanten einzubehalten und sollte weiters diese Abgabe eine Sachvermögensteuer (und nicht zB eine im Schätzungsweg ermittelte Einkommensteuer auf Forderungszinsen oder eine Kapitalverkehrssteuer) darstellen, dann wäre ihre Erhebung gegenüber österreichischen Lieferanten nicht vertragskonform. Der von Ihnen mitgeteilte Umstand…
…17 Abs. 1 DBA-Schweiz in Deutschland und in der Schweiz der Besteuerung und sind - unter Progressionsvorbehalt - in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass weder die Schweiz noch Deutschland ihre Besteuerungsansprüche wahrgenommen haben, berechtigt Österreich grundsätzlich nicht, die Einkünfte an deren Stelle der…
…der EAS 1405 der Fall so gelagert sein, dass der Transaktionsaufwand insgesamt sogar höher ist als die lukrierten Zinsen, sollte sonach die gesamte Transaktion in Kenntnis des zu erwartenden Verlustes eingegangen worden sein, so wird dadurch geradezu offenkundig, dass "der gewählte Weg nicht mehr sinnvoll…
…für Zahlungsströme anderer Vergütungsschuldner ist nicht vorgesehen, weil der geprüfte Einkünftefluss nach Art und Größe von den Merkmalen solcher anderen Zahlungsströme abweichen kann und eine Kenntnis des gesamten Umfanges der abfließenden Einkünfte durchaus einen Anlass für intensivere amtliche Nachprüfungen darstellen könnte. Bundesministerium für Finanzen, 19…
Pensionen, die vom Bundespensionsamt an eine 1999 in Deutschland ansässig gewordene ehemalige Schulprofessorin gezahlt werden, sind gemäß Artikel 19 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, das ab 2003 wirksam geworden ist, in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn die Pensionsempfängerin…
…dem Steuerabzug unterliegende Beträge" im Sinn der Bestimmungen des EStG 1988 handelt, entbindet das DBA weder von der Aufzeichnungspflicht nach § 101 Abs. 2 EStG 1988 noch von der Mitteilungspflicht nach § 101 Abs. 3 EStG 1988. Das Finanzamt erlangt sonach Kenntnis von den steuerfrei behandelten Zahlungsvorgängen…
…ho. Kenntnis die betroffenen spanischen Staatsanleihezinsen in Spanien durchwegs bereits nach dem innerstaatlichen Recht Spaniens keiner Abzugsbesteuerung unterzogen wurden. Sollte dies in Ausnahmefällen doch der Fall gewesen sein, dann wird die ebenfalls per 1.1.1995 rückwirkend einsetzende Revision des DBA-Spanien zur Folge haben…
…in Deutschland anrechnungsfähig. Der Erlass in seiner derzeitigen Fassung hat der ausländischen GmbH die Verpflichtung zur Sicherung der steuerlichen Erfassung nur für jene Künstler aufgetragen, bei denen die GmbH stets selbst Kenntnis über das Nichtvorliegen der Steuerbefreiungsvoraussetzungen haben muss, nicht jedoch auch für jene Künstler…
…Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Deutschland zB im Wege des deutschen Veranstalters) zur Kenntnis gebracht werden. Wird hierbei erkennbar, dass ein grenzüberschreitender Besteuerungskonflikt droht…
…beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Österreich sonach jenem Finanzamt, an das die Abzugssteuer nach § 99 EStG im Fall einer Steuerpflicht abzuführen wäre) zur Kenntnis gebracht werden. Wird hiebei erkennbar, dass ein grenzüberschreitender Besteuerungskonflikt droht, wird sich…
…liegt aus Sicht des österreichischen Arbeitgebers ein Entgelt von dritter Seite vor, das allerdings - da die inländische Tochtergesellschaft infolge ihrer Konzernzugehörigkeit Kenntnis über die Höhe der Zuwendungen haben muss - dem inländischen Lohnsteuerabzugsverfahren zu unterziehen ist. Wird im vorliegenden Fall nicht der Weg eines Rückkaufes durch…