… es muss daher Schriftlichkeit und geordnete Belegablage verlangt werden. Gegen eine Erklärungsabgabe in englischer Sprache bestehen keine Bedenken. Die Erklärung durch die US-Gesellschaft hat keine Bindungswirkung für die in Österreich gastierenden Künstler. Ein in Großbritannien ansässiger Künstler unterliegt mit der von der US-Gesellschaft…
…Teil dieses Wertpapierdepots für Belange der österreichischen "Erbschaftssteuerversicherung" betreffend die inländischen Betriebe des Verstorbenen reserviert war, sind Folgen der österreichischen Steuergesetzgebung, die keine Bindungswirkung auf die erbschaftssteuerliche Erfassung in Deutschland entfalten können. 29. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…vornehmen, Artikel 10 DBA-Deutschland anzuwenden ist, weil diese Ausschüttungen nach deutschem Recht einer Dividendenausschüttung gleichgestellt werden; auch wird die auf Österreich ausstrahlende Bindungswirkung dieser im deutschen innerstaatlichen Recht vorgenommenen Zuordnung nicht bestritten. Nur lässt sich daraus nicht ableiten, dass der in Artikel 23 Abs…
Gemäß Artikel 10 Abs. 3 des künftigen Doppelbesteuerungsabkommens mit Bosnien-Herzegowina bestimmt das Recht des Quellenstaates - mit Bindungswirkung für den Ansässigkeitsstaat -, den Begriffsinhalt des Ausdruckes "Dividenden". Beteiligen sich daher österreichische Investoren an einem bosnischen "Privatization Investment Fund" dann stellen die Ausschüttungen dieses Fonds "Dividenden" im…
…im Sinn des maßgebenden Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich oder im DBA-Partnerstaat befunden hat, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht mit Bindungswirkung für die Abgabenhörden der ersten Instanz in einem ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden kann. Im Fall eines russischen Staatsbürgers, der mit einer Russin verheiratet ist…
…Recht ermittelt werden, doch sind hierbei keine überspitzten Anforderungen zu stellen (EAS 2114). Ob diese Gegebenheiten im Fall einer als Investitionsmodell angebotenen deutschen Seeschifffahrts-KG vorliegen, kann allerdings nicht ungeprüft im ministeriellen EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen festgestellt werden. 20. Februar 2003…
…zugemessen. Diese Bindungswirkung erstreckt sich allerdings nur auf die abkommensrechtliche Zuordnung des Kaufpreises; sie hat daher keine Auswirkung auf die innerstaatliche Qualifizierung. Nach inländischem Recht stellt der Kaufpreis einen Veräußerungserlös dar, wobei der hiedurch realisierte Veräußerungsgewinn der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Wegen der abkommensrechtlichen Bindungswirkung muss…
…Bindungswirkung auf den Ansässigkeitsstaat entfaltet; nämlich eine Bindungswirkung dahingehend, dass der Ansässigkeitsstaat das Recht verliert, die nach seinen innerstaatlichen Vorschriften als Gewinnausschüttung zu beurteilenden Auslandseinkünfte zu besteuern. Allerdings löst ein solcher Qualifikationskonflikt (Anwendung von Artikel 15 im Ausland und von Artikel 10 in Österreich) keine…
…teilweise als Dividenden behandelt (dies stellt idR keinen Abkommensverstoß dar, siehe Z. 25 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA), dann ist diese Umqualifizierung im allgemeinen für Österreich bindend (Art. 10 Abs. 3 des Abkommens). Diese Bindungswirkung erstreckt sich aber ausschließlich nur auf die…
…Österreich lebenden Österreicherin verheiratet ist, der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz geklärt werden kann. Anzumerken ist allerdings, dass bei aufrechter Ehe die Vermutung dafür spricht, dass auch ein zum…
…3 Abs. 2 OECD-MA zu interpretieren. Wenn der VwGH in seinem Erkenntnis vom 20.9.2001 zum Ausdruck bringt, dass das österreichisch-schweizerische Verständigungsverfahren für ihn "keine bindende Wirkung" habe, so wird diese Aussage nicht so verstanden werden dürfen, dass der Gerichtshof hiermit auch…
…5 Jahre würde in einem solchen Fall zu keiner anderen Beurteilung Anlass geben. Da es sich bei der Feststellung des Lebensmittelpunktes allerdings um eine Sachverhaltsfrage handelt, die nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz entschieden werden…
…ist Voraussetzung, dass kein Fall von "treaty shopping" (bzw. missbräuchlichem Ausnutzen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie) vorliegt; sonst würde die Steuerentlastung für die in die Niederlande abfließenden Dividendenausschüttungen verloren gehen. Im EAS-Verfahren kann nicht mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen darüber abgesprochen werden, ob die…
…zufließenden Zinsen in der Regel ohne Auswirkung auf das österreichische Steueraufkommen bleiben. In derartigen Fällen wird daher auch für die österreichische Finanzverwaltung kein Bedarf nach einer Prüfung der Fremdverhaltenskonformität der Zinsenerträgnisse bestehen. Steht außer Streit, dass die Finanzierungserträgnisse als Betriebseinnahmen der schweizerischen FSB anzusehen sind…
…stammt - nicht den einschränkenden Bestimmungen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 unterliegt. Allerdings kann diese Problematik nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Sachverhaltsuntersuchung der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz obliegt; um für solche Fälle die nötige Rechtssicherheit…