…als die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; die auf dem "Ist-System" basierenden Vereinfachungen bei der Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch eine Einnahmen-Ausgabenrechnung sollen daher keine anderen Unterschiede gegenüber dem "Soll-System" des Betriebsvermögensvergleiches zeitigen als differierende zeitliche Zuordnungen von Gewinnbestandteilen. Kursgewinne und Kursverluste müssen…
…ist für Steuerausländer keine Antragsveranlagung vorgesehen. Allerdings kommt die neue Werkvertragsabgabe bei den Steuerausländern nur dort zur Erhebung, wo nicht bereits bisher - wie im Fall der Vortragenden - ein Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. vorzunehmen war. Im Fall eines in Deutschland ansässigen Systemischen…
…Aufstellung eines Servers; EAS 1100 betr. Treibstoff-Kreditkartenautomaten; EAS 1112 betr. Bräunungsanlagen). Allen vorangeführten Fällen von maschinellen Einrichtungen ist gemeinsam, dass mit ihrer Hilfe der Produktvertrieb bewerkstelligt wurde und dass hiebei jene Örtlichkeit, an der die Geräte aufgestellt worden sind, dem Gerätebetreiber zur Ausübung einer…
…10 UStG 1994 dort ausgeführt werden, wo der leistungsempfangende Unternehmer - in diesem Fall die jeweiligen österreichischen Verlage - sein Unternehmen betreibt. Die Anwendung des Reverse Charge Systems scheitert jedoch an dem Umstand, dass die Journalistin als leistende Unternehmerin über einen Wohnsitz in Österreich verfügt (§ 19 Abs…
…gemäß § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 295/2004 einer "vergleichbaren" Körperschaftsteuer unterliegt. Nimmt die genannte britische Tochtergesellschaft am britischen "Group Relief-System" teil, bei dem eine Saldierung ihres positiven Einkommens mit den Verlusten anderer britischer Konzerngesellschaften ermöglicht wird, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass…
…dann ist diese gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Reverse Charge System) Schuldner der Umsatzsteuer, sodass diesfalls die Rechnung von dem britischen Unternehmen ohne Umsatzsteuerausweis zu legen ist. Der Umstand, dass der inländischen Bank unechte Umsatzsteuerbefreiung zukommt, steht den Wirkungen des Reverse Charge Systems nicht entgegen…
…dass dieses System von Bankenseite auch weiterhin eingehalten wird, sind zur Zeit keine weiteren Kontakte von österreichischer Seite mit der US-Steuerverwaltung in dieser Angelegenheit nötig. Die Rechtsgrundlage für die aufgezeigte Vorgangsweise ist im DBA-1996 auf indirekte Weise gegeben : In Artikel 25 Absatz 7…
Das EAS-Auskunftssystem ist primär auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichtet, die bei einem klar umrissenen Sachverhaltsbild im internationalen Kontext auftreten können. Es wäre eine Überforderung dieses Systems, eine Auseinandersetzung mit Rechtsfragen bei Sachverhaltsgestaltungen zu verlangen, die bereits erkennen lassen, dass sie vermutlich einer wirtschaftlichen…
Montage Projekt "U": Schließt ein österreichischer Hersteller von Lagerlogistik-Systemen mit einem deutschen Kunden einen Vertrag, demzufolge das Projekt "Kommissionier- und Förderanlage mit Materialfluss-Display-Server" in 2 Teilabschnitten durchgeführt werden soll, dann erfolgt damit die Auftragsvergabe im Vorhinein in 2 getrennten Abschnitten, sodass für…
…Steuerpflicht der von der österreichischen GmbH im Wege ihrer finnischen Betriebstätte bezogenen Dividenden auslöst. Allerdings erweist sich dieser Verlust der internationalen Schachtelbefreiung nicht als aus systematischen Gründen verfehlt, sondern ist gerechtfertigt, weil andernfalls eine Anrechnung der nach finnischem Recht von den Betriebstättengewinnen erhobenen Steuer auf…
Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…
…ist auch dieser Provisionsbetrag in die Bemessungsgrundlage des Steuerabzuges einzubeziehen, weil es sich hierbei ebenfalls um ein Entgelt des österreichischen Veranstalters an seine Vertragspartner (an die in Australien ansässigen Personen) handelt und daher Provisionskosten der australischen Einkünfteempfänger gegenüber ihrem deutschen Agenten vorliegen, die im System…
…einfließenden Einkünfte an den Begünstigten (siehe auch EAS 2799). Handelt es sich bei dem Trustvermögen um solches, das nach dem System der Risikostreuung angelegt ist, kämen die Grundsätze des Investmentfondsgesetzes zur Anwendung (siehe ebenfalls EAS 2799 und InvFR 2003 Rz 265). Bundesministerium für Finanzen, 24…
… Eine US-Sozialversicherungspension, die an eine in Österreich ansässige pensionierte Lehrerin gezahlt wird, ist gemäß Artikel 18 Abs 1 lit. b DBA-USA in Österreich von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn der Lehrerin die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird. Im EAS-Verfahren…
…bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des EStG und des KStG die österreichische Gesetzgebung eine bestimmte Regelung getroffen hat, so ist die ausländische Gesellschaft für das österreichische Steuerrecht entsprechend zu behandeln. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw…
…bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des EStG und des KStG die österreichische Gesetzgebung eine bestimmte Regelung getroffen hat, so ist die ausländische Gesellschaft für das österreichische Steuerrecht entsprechend zu behandeln. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw…
…der von US-Trusts bezogenen Einkünfte ergeben. Insbesondere ist keine gesetzliche Möglichkeit gegeben, einem nach Österreich zugezogenen US-Bürger hinsichtlich der Bezüge aus US-Trusts in das System der österreichischen Endbesteuerung einzubinden. 22. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des EStG und des KStG die österreichische Gesetzgebung eine bestimmte Regelung getroffen hat, so ist die ausländische Gesellschaft für das österreichische Steuerrecht entsprechend zu behandeln. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw…
…Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem einbezogen sind. Denn mit der Einbindung der Zinseneinkünfte in das seinerzeit 22%ige und mittlerweile auf 25% angehobene KESt-System sollte auch die Erbschaftsteuerabgeltung einhergehen. Ob es…
…die 2002 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, eine Kommanditbeteiligung an einer deutschen KG, die nach dem System der Risikostreuung Vermietungseinkünfte aus Deutschland und den USA sowie Wertpapiererträge aus der Schweiz bezieht, dann sind diese Einkünfte für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn des österreichischen…