…Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens maßgebend ist, wurde in Absatz 16 des Schlussprotokolls zu dem Abkommen ausdrücklich klargestellt. Macht der deutsche Ingenieur für Mitwirkungen an österreichischen Bauausführungen, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen worden sind…
…ein in Österreich ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei portugiesischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer portugiesischen Bauausführung vor, wenn dem österreichischen Ingenieur keine portugiesische feste örtliche…
…200 "Mann-Tage" gezählt werden. Beschränkt sich die Tätigkeit des österreichischen Unternehmens auf die reine Montagetätigkeit einer Windanlage, die von den Ingenieuren eines anderen Unternehmens konzipiert und geplant wurde, dann kann diese Tätigkeit nicht dem Artikel 14 des DBA-Türkei zugeordnet werden. Bundesministerium für Finanzen…
Haben zwei Ingenieure (Ing. D, wohnhaft in Deutschland und Ing. Ö wohnhaft in Österreich) ihre im Privatvermögen an einer deutschen GmbH gehaltenen Beteiligungen (Ing. D zu 51%, Ing. Ö zu 49%) in eine ihnen im selben Beteiligungsverhältnis gehörende österreichische GmbH mit Einbringungsvertrag vom Juli 1996…
Wird ein bei einem österreichischen Arbeitgeber beschäftigter österreichischer Ingenieur von einer österreichischen Transportplanungs GmbH auf Grund eines Werkvertrages für 32 Tage als Bauexperte nach Kasachstan entsandt, um dort in Zusammenarbeit mit einem deutschen Beratungsunternehmen und unter teilweisem Kostenersatz seitens der EU im Eisenbahnbau beratend tätig…
Bezieht eine in Österreich ansässige Ingenieur-GesmbH Lizenzgebühren aus Südkorea, dann ist Südkorea gem. Artikel 12 des österreichisch-koreanischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 486/1987, berechtigt, von den Bruttobeträgen der Lizenzgebühren eine 10-prozentige Abzugsbesteuerung vorzunehmen. Nach Maßgabe des Artikels 23 Abs. 2 lit. c…
Scheidet ein in Österreich ansässiger und - in seinem Privatvermögen - seit Jahren zu 9% an einer dänischen Kapitalgesellschaft beteiligter Ingenieur aus dieser Gesellschaft aus, wobei die Gesellschaft diese Anteile im Wege eines "Rückkaufes" zurückerwirbt, dann unterliegt dieser Vorgang in Österreich ebensowenig der Einkommensbesteuerung wie bei Veräußerung…
…geeigneter Stoffe hergestellt bzw. entwickelt werden und sich bei der Arbeit und in der Produktion anwenden lassen. Auch wenn die Terminologie in den Technikwissenschaften hierbei uneinheitlich ist, wird der Begriff doch vornehmlich für die Technik in den ingenieurwissenschaftlichen Fachgebieten wie Bautechnik, Maschinentechnik, Bergbau- und Hüttentechnik…
…keine Betriebstätte vor, so ist im Verhältnis zu Korea zu beachten, dass bei Ingenieurleistungen und ähnlichen Aktivitäten nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 14 Abs. 3 des DBA-Korea - abweichend von den Grundregeln des OECD-Musterabkommens - das ausschließliche Besteuerungsrecht Korea zugeteilt ist. Nur soweit in…
…Unternehmens auch ohne Vorliegen einer koreanischen Betriebstätte zu besteuern, wenn dieses österreichische Unternehmen durch seine Angestellten "freiberufliche Leistungen", wie insbesondere Ingenieurleistungen, an koreanische Abnehmer erbringt. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen vermag diese Bestimmung allerdings nicht zu bewirken, dass im Fall von Anlagelieferungen (zB Entwässerungsanlage…
…sonst üblichen Steuerzuteilungsregeln vor, dass auch gewerblich tätige Unternehmen der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit unterstellt werden, wenn sie durch Angestellte freiberufliche Leistungen, wie Leistungen von Ingenieuren, erbringen. Weiters ergibt sich nach dem DBA-Korea für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit die Besonderheit, dass Korea als…
…dem koreanischen Auftraggeber geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen nicht auf eine Bauausführung, sondern auf die Erbringung von Engineeringleistungen ausgerichtet war. In einem solchen Fall würden die Ingenieurleistungen nach Artikel 14 Abs. 3 DBA-Korea in Korea zu besteuern und in Österreich von der Besteuerung zu entlasten sein. …
…Vergütungen für Leistungen im Rahmen des Kundendienstes, für Leistungen, die ein Verkäufer dem Käufer im Rahmen der Garantie erbringt, für rein technische Hilfe und für die Beratung durch einen Ingenieur, Rechtsanwalt oder Buchsachverständigen" nicht Lizenzgebühren sondern Vergütungen, die unter die Zuteilungsregeln für gewerbliche Gewinne fallen.…
…Ziffer 11 des OECD-Kommentars weist ausdrücklich darauf hin, dass "Vergütungen für rein technische Hilfe und für die Beratung durch einen Ingenieur" unter Artikel 7 bzw. 14, nicht aber unter Artikel 12 OECD-Musterabkommen fallen. Ein auf Beratungsgrundlage abgeschlossenes Management and Recommendation Agreement vermag daher…