…GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung der einzelnen Arbeiten…
…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…
…Kapitalanlagefonds" in der weiten Bedeutung des § 42 Abs. 2 Investmentfondsgesetz 1993, BGBl. Nr. 532/1993, fällt. Denn nach dieser Gesetzesbestimmung gilt als ausländischer Kapitalanlagefonds ungeachtet der Rechtsform jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach Gesetz, Satzung oder tatsächlicher Übung nach dem Grundsatz der Risikostreuung…
…gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch die zuständige Abgabenbehörde. Ansässige Pensionsfonds, die unter die Definition des Art. 3 Abs. 1 lit. l DBA-Japan fallen, können gemäß Art. 10 Abs. 3 lit. b DBA-Japan eine Quellensteuerbefreiung für Dividenden geltend machen. Ist der Pensionsfonds…
…und die Ableitung der österreichischen Einkünfteermittlung durch eine Mehr- und Wenigerrechnung zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würde; dies selbst dann, wenn bei der deutschen Einkünfteermittlung ein Afa-Satz von 3% berücksichtigt wurde. Bereits in EAS 1893 wurde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mitwirkungspflichten in…
… 42 Abs. 2 Z 1 InvFG gilt als "ausländischer Kapitalanlagefonds" jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist, wobei die Rechtsform unerheblich zu bleiben hat. Dass ein solches Vermögen einer Vielzahl von Anlegern gehört ist nicht Voraussetzung für die…
…Treugeber (der österreichischen Muttergesellschaft) zuzurechnen; oder die luxemburgische Tochtergesellschaft fällt gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 InvFG unter den Begriff "ausländischer Kapitalanlagefonds", weil das ihr übertragene Kapitalvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist (EAS.984); die thesaurierten Erträge sind als ausschüttungsgleicher Ertrag bei der…
…wenn die Buchhaltungsunterlagen der liechtensteinischen Gesellschaft unzureichend sind, die Vornahme von Gesamtschätzungen geradezu unausweichlich ist. Sollte das liechtensteinische verbundene Unternehmen allerdings der Auffassung sein, dass der im Schätzungsweg der österreichischen Gesellschaft zugerechnete Gewinnanteil unter Verstoß gegen den OECD-Grundsatz der fremdverhaltenskonformen Gewinnaufteilung zustande gekommen ist…
…sich bei der maltesischen Gesellschaft um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinn des § 42 des Investmentfondsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993, handelt. Denn gemäß § 42 Abs. 2 Z 1 InvFG gilt als "ausländischer Kapitalanlagefonds" jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt…
…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…
…Denn durch den "per-country-limitation-Grundsatz" wird der Bestimmung über den anrechenbaren Höchstbetrag lediglich aus Verwaltungsvereinfachungsgründen die Wirkung zugeschrieben, dass bei den in Österreich besteuerten Einkünften, zwecks Vornahme der Höchstbetragsberechnung eine Zusammenfassung von (auch unterschiedlich im Ausland besteuerten) Einkünften zulässig ist. Österreich ist zwar…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…
…gilt der Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter einer Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) nur zugerechnet werden können, wenn diese "wirtschaftlicher Eigentümer" ist; das rechtliche Eigentum ist nicht entscheidend (AOA Part I/107). Bloße buchmäßige Erfassung ist daher nicht ausreichend (AOA Part I/111); vielmehr müssten von Unternehmensmitarbeitern der Betriebstätte…
…Recht zur Inanspruchnahme der technischen Leistungen eingeräumt und wird ihm hierfür ein einheitlicher Pauschalbetrag angelastet, dann liegt dieser Gestaltung ein Mischvertrag zu Grunde. Aus dem OECD-Kommentar leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einem solchen gemischten Vertrag im Allgemeinen der Gesamtbetrag der vereinnahmten Vergütung…
…zu führen (Straube, HGB-Kommentar - Rechnungslegung, Tz 4 zu § 189 HGB). Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen Buchführungspflicht die Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des § 5 EStG zu erfolgen, sodass gemäß § 2 Abs. 5 EStG eine…
…von 800.000 Euro zu verausgaben. Die Monatsraten im Gesamtwert von 800.000 Euro können daher nur als Bezahlung der Kaufpreisforderung von 800.000 Euro gesehen werden. Das BMF schließt sich daher der von polnischer Beraterseite vertretenen Auffassung an, dass unter den geschilderten Gegebenheiten die…
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
…dem deutschen Hauptsitz weiterzubelasten. Der gleiche Grundsatz gilt für die Pensionskassenbeiträge, die im gleichen Verhältnis dem deutschen Hauptsitz anzulasten sind. Für die Frage, ob die 10% Grenze überschritten wird oder nicht sind sonach nur die "Österreich-Anteile" der Pensionskassenbeiträge heranzuziehen. 15. Juni 2001 Für den…
…Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Vorstandsmitglied, der nach…