Gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Dänemark unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine dänische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende dänische Gesellschaft "zu mehr als 50 vom Hundert am Grund- oder Stammkapital…
Gemäß Artikel 15 Abs. 2 des bis einschließlich 1994 geltenden DBA-Frankreich vom 8.10.1959 unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine französische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende französische Gesellschaft "zu mehr…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Schweden unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine schwedische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende schwedische Gesellschaft "zu mehr als 50 von Hundert am Grund- oder Stammkapital…
Zahlt eine im Buchgeschäft tätige österreichische GmbH Lizenzgebühren an die niederländische Muttergesellschaft sowie an ihre niederländische Großmutter-Holding-Gesellschaft, dann sind diese Lizenzgebühren in Österreich nicht gemäß Art. 13 Abs. 1 DBA-Niederlande steuerfrei, sondern unterliegen gemäß Artikel 13 Abs. 2 des Abkommens einer auf…
…Österreich eine Tochtergesellschaft einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft errichtet, die ihrerseits auf Jersey eine weitere Gesellschaft gründen soll, wobei finanzielle Mittel - an Österreich vorbei - als Großmutterzuschuss aus Luxemburg nach Jersey verbracht werden sollen, dann liegt hier offensichtlich eine steuerplanende Gestion vor, die der Ausnutzung von Steueroaseneffekten dienen…
…Niederlanden geführten Verständigungsverfahren nunmehr die Ansicht vertreten, dass das in Artikel 12 Abs. 2 DBA-Großbritannien vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht nur Lizenzgebührenzahlungen an Muttergesellschaften und Großmuttergesellschaften (EAS 697) nicht aber an Schwestergesellschaften (EAS 886) betrifft. Liegen keine Lizenzgebühren vor, muss auf der Grundlage von Artikel…
…AG beteiligt ist, ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich und steht auf Grund eines Syndikatsvertrages einer Aktionärsgruppe bereits fest, dass sie von ihrer Großmutter zusätzliche Anteile im Ausmaß von 0,5% erben wird, dann tritt ihre Beteiligung nach einem solchen Erbanfall in die potentielle Steuerpflicht des § 31…
…100% der Geschäftsanteile an einer maltesischen operativen Gesellschaft (limited liability company) hält, und nimmt die maltesische Holdinggesellschaft eine Ausschüttung ihrer Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft vor (Großmuttergesellschaft der operativen maltesischen Gesellschaft), steht auf Grund des österreichisch-maltesischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an dieser Gewinnausschüttung zwar Österreich…
…beiden Fällen ist die eine an der anderen Gesellschaft "beteiligt". Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Enkelgesellschaft an die belgische Großmutter-Gesellschaft gezahlt werde, unterliegen daher dem auf 10% eingeschränkten Quellensteuerabzug. Das Beteiligungserfordernis fehlt indessen, wenn die Lizenzgebühren von der österreichischen Gesellschaft an ihre belgische Schwestergesellschaft…
…übertragen wird. Daher wird auch eine Übertragung der Beteiligung auf die luxemburgische Muttergesellschaft der niederländischen Kapitalgesellschaft (sonach auf die "Großmutter" der österreichischen GmbH) in Abgeltung der aus einer Gewinnausschüttung der niederländischen an die luxemburgische Gesellschaft herrührenden Ansprüche als derartiger Veräußerungsvorgang zu werten sein. Ein nach…
…ist in diesem Sinn jede von Artikel 9 des Abkommens als verbundenes Unternehmen eingestufte Gesellschaft, sonach auch eine Gesellschaft, die nur durch eine gemeinsame Großmuttergesellschaft mit der deutschen Gesellschaft "verwandt" ist. Hinsichtlich der Funktionsabgeltung ist vor allem maßgebend, dass der Inlandsvertrieb nicht so gestaltet wird…
…spanischen Konzerngesellschaft entsandt und hat er dort die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme von Zuschüssen seines österreichischen Arbeitgebers Aktien der französischen Großmuttergesellschaft zu erwerben und werden die der österreichischen Gesellschaft erwachsenden Aufwendungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Art. 9 DBA-Ö/Spanien nicht an die spanische…
…zu schädlichen Passiveinkünften. Probleme können sich indessen ergeben, wenn die Gesellschaft C in größerem Stile zum Zweck der Exportfinanzierung der Großmuttergesellschaft A Kredite bei lokalen Banken aufnimmt und diese Finanzmittel nun zinsenfrei ihrer Großmuttergesellschaft zur Verfügung stellt. Denn es ist beispielsweise nicht auszuschließen, dass durch…
…Gründe, die zur Vereinbarung des 10%igen Quellenbesteuerungsrechtes in den seinerzeitigen Vertragsverhandlungen ausschlaggebend waren, im wesentlichen nicht nur für Zahlungen an Muttergesellschaften (Großmuttergesellschaften) gelten, sondern in fast gleicher Weise auch für Zahlungen an Schwestergesellschaften von Bedeutung sind. Es wäre daher an sich nicht auszuschließen, dass…
…dass jene Gründe, die zur Vereinbarung des 10%igen Quellenbesteuerungsrechtes in den seinerzeitigen Vertragsverhandlungen ausschlaggebend waren, im wesentlichen nicht nur für Zahlungen an Muttergesellschaften (Großmuttergesellschaften) gelten, sondern in fast gleicher Weise auch für Zahlungen an Schwestergesellschaften von Bedeutung sind. Es wäre daher an sich nicht…
…Gründe, die zur Vereinbarung des 10%igen Quellenbesteuerungsrechtes in den seinerzeitigen Vertragsverhandlungen ausschlaggebend waren, im wesentlichen nicht nur für Zahlungen an Muttergesellschaften (Großmuttergesellschaften) gelten, sondern in fast gleicher Weise auch für Zahlungen an Schwestergesellschaften von Bedeutung sind. Es wäre daher an sich nicht auszuschließen, dass…
…EAS 2176 betr. Einlagenrückzahlung in die USA. Solange der rückgezahlte Betrag ordnungsgemäß im Kapitalevidenzkonto erfasst wurde, stellt auch eine Rückzahlung einer seinerzeitigen mittelbaren Einlage aus den USA (Zuschuss der seinerzeitigen "US-Großmuttergesellschaft") nunmehr eine Kapitalrückzahlung dar (Z 2.2.2 Einlagenrückzahlungserlass, AÖF Nr. 88/1998…