…und hat sie zu diesem Zweck in Ägypten eine Betriebstätte (im Sinn von Artikel IV des österreichisch-ägyptischen Doppelbesteuerungsabkommens) begründet, dann verlangt Artikel V des Abkommens danach, dass für Belange der Gewinnzurechnung an diese Betriebstätte der Fremdverhaltensgrundsatz zur Anwendung gelangt (Art. V Abs. 3 DBA)…
Hat eine österreichische GesmbH, die als Handelsbetrieb diverse elektronische Geräte vertreibt, in Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus…
Schließt eine in Italien ansässige Gesellschaft ("IT-Generalunternehmer") mit einer österreichischen Konzerngesellschaft ("Ö-GmbH") Dienstleistungsverträge über Bau- und Montageleistungen im Sinne des Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien ab und beauftragt in der Folge der IT-Generalunternehmer eine Tochtergesellschaft ebenfalls mit Sitz in…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage von Bergbaugeräten in zwei örtlich vollständig getrennten Minen Australiens (Montagedauer jeweils 6 Monate) dann wird durch derartige Montage-Bauausführungen in Australien keine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 3 DBA-Australien begründet, da eine…
Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft von britischen Auftraggebern den Auftrag, Glas- und Stahlkonstruktionen in britischen öffentlichen Gebäuden vorzunehmen, wobei die Montage durch eine britische Tochtergesellschaft unter Aufsicht eines von der österreichischen Kapitalgesellschaft entsandten Montageleiters besorgt wird, dann ist - sofern wegen Überschreitung der für solche Bauausführungen…
Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung…
Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
Veräußern die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer österreichischen GmbH, die ein österreichisches Hotel betreibt, ihre Gesellschaftsanteile, dann unterliegen die hierbei erzielten Veräußerungsgewinne der inländischen Steuerpflicht, wenn ein Anwendungsfall von Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn der Buchwert der…
Sowohl das DBA-Deutschland vom 24. August 2000 wie auch das DBA-Deutschland vom 4. Oktober 1954 sehen die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden indirekten Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebstätte vor. Während aber das DBA 2000 diese Möglichkeit - dem OECD-Musterabkommen entsprechend - ohne besondere Methodikvorgabe gestattet, ist…
Eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG soll im Grunde insgesamt über die Jahre hinweg für einem Betrieb zu keinem anderen Totalgewinn führen als die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; die auf dem "Ist-System" basierenden Vereinfachungen bei der Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch eine…
…zu vertreiben, wobei dieser Vertrieb über den österreichischen Hersteller der Datenträgersysteme erfolgen soll, so ist vorweg im Rahmen einer Funktionsanalyse die Funktion der drei Gesellschaften zu untersuchen, bevor der Frage der Methodik der Gewinnzurechnung näher getreten wird. In diesem Zusammenhang ist zB wesentlich, ob die…
…dieser allerdings in einem ersten Schritt aus dem Gesamtgewinn der AG abgeleitet werden. Für diese Gewinnzurechnung an die grenzdurchschnittene Betriebstätte (an das E-Werk) gilt der Fremdvergleichsgrundsatz des Artikels 7 Absatz 2 des DBA-Deutschland, der auf dem "separate entity approach" basiert und der davon…
…als in den moderneren auf dem OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen - im DBA-USA noch als Betriebstätten gewertet werden. Für die Gewinnzurechnung bei derartigen Kleinstbetriebstätten kann durchaus nach den Regeln des deutschen Erlasses über Koordinierungsstellen internationaler Konzerne vorgegangen werden und die Kostenaufschlagsmethode unter Ansatz eines Gewinnzuschlages…
…56 ff. AÖFV. Nr. 79/1986) vorzugehen sein. Ausgangspunkt der Gewinnzurechnung müssen danach die in Österreich tatsächlich erzielten Verkaufserlöse sein. Der Umstand, dass die gesamte Warenbelieferung von Deutschland aus erfolgt, wird sich in einer entsprechenden Reduktion der Handelsspanne der inländischen Betriebstätte auswirken. Es wird empfohlen…
…ist es unerheblich, ob den in dieser Geschäftsstelle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten nur eine bloß unterstützende Hilfsfunktion zukommt oder nicht. Für Zwecke der Gewinnzurechnung wird davon auszugehen sein, dass die Leistungen der Geschäftsstelle von der US-Gesellschaft durch fremdübliche Verrechnungspreise abzugelten sind. Können für Tätigkeiten der…
…Soferne außer Streit steht, daß die Gewinne der schweizerischen KG nicht durch Funktionen der österreichischen GmbH erwirtschaftet werden, führt ein überhöhter Gewinnausweis der KG zu keiner Gewinnzurechnung in Österreich. Denn wenn beispielsweise die KG-Gewinne in der Hauptsache aus dem in Belgien geleisteten Arbeitseinsatz eines…
Veräußert eine vermögensverwaltende ungarische Kommanditgesellschaft mit zwei deutschen Gesellschaftern ihre Anteile an einer österreichischen Immobilien-GmbH, liegt angesichts des im Bereich der Einkommensbesteuerung bei in- und ausländischen Personengesellschaften angewendeten Transparenzprinzips im Durchgriff durch die ungarische Personengesellschaft eine Veräußerung der inländischen GmbH-Beteiligung durch die beiden…
…der Funktionsausübung aus wirtschaftlicher Sicht gesehen zum Einsatz gelangen (AOA I/101). Daraus folgt, dass für Belange der internationalen Gewinnzurechnung regelmäßig nur "notwendiges Betriebsvermögen", nicht aber "gewillkürtes Betriebsvermögen" einer Betriebstätte zurechenbar ist (VPR 2010 Rz 189). Auch Kapitalbeteiligungen können daher einer Betriebstätte nur zugerechnet werden…
…zuständigen Abgabenbehörde vorbehalten bleiben, die ihre Entscheidung auf der Grundlage der ihr zustehenden freien Beweiswürdigung treffen kann. Sollte eine inländische Betriebstätte des US-Verlagshauses gegeben sein, dann wird sich für die Gewinnzurechnung die Kostenaufschlagsmethode anbieten. Werden hierbei alle Kostenelemente des Kontaktbüros zusammengefasst, dann kann durchaus…