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EAS 3267Staatsbürgerschaftsbesteuerung im DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0026-IV/4/201217.01.2012

…diese Kollisionsnorm wird im Fall des Doppelwohnsitzes jener Vertragsstaat als Ansässigkeitsstaat bestimmt, in dem sich der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen befindet. Sollte dieser gewöhnliche Aufenthalt im vorliegenden Fall die USA zum Ansässigkeitsstaat qualifizieren, würde das Abkommen Österreich die Besteuerungsrechte an den US-Einkünften und Einkünften…

EAS 2933Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200825.01.2008

…dann ist nicht auszuschließen, dass die Sachverhaltsbeurteilung schließlich ein Sachverhaltsbild ergibt, das einen inländischen gewöhnlichen Aufenthalt erkennen lässt und deshalb zur unbeschränkten Steuerpflicht führt; dies ist insbesondere dann zu erwarten, wenn das behauptete Vorliegen eines Lebensmittelpunktes im Ausland nicht mehr nachweisbar ist. Ob ein vertraglich…

EAS 1689Deutscher als Geschäftsführer einer inländischen GmbH und Arbeitsausübung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 77/1-IV/4/0017.07.2000

…26 Abs. 2 BAO unbeschränkte Steuerpflicht wegen der Begründung des inländischem gewöhnlichem Aufenthaltes eintreten könnte. Denn der gewöhnliche Aufenthalt im Inland ist zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige unter Benutzung einer im Ausland gelegenen Wohnung lediglich seine Tätigkeit im Inland ausübt (BFH-Urteil vom 25. Mai…

EAS 17UNIDO-Beamte/Erbschaftssteuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9131.07.1991

…auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme in Österreich keine zusätzliche Steuerleistung in Österreich anfallen. Tritt hingegen unbeschränkte österreichische Erbschaftssteuerpflicht…

EAS 2674Veräußerung schwedischer Kapitalbeteiligungen / nachträglicher Kaufpreiszufluss nach Begründung eines inländischen Wohnsitzes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0737-IV/4/200523.11.2005

Werden von einer Person, die in Österreich weder über einen steuerlichen Wohnsitz noch über ihren gewöhnlichen Aufenthalt verfügt (§ 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der…

EAS 13Veräußerung britischer Kapitalbeteiligungen / Kaufpreiszufluss nach Begründung eines inländischen Wohnsitzes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/4/1-IV/4/9114.06.1991

Werden von einer Person, die in Österreich weder über einen steuerlichen Wohnsitz noch über ihren gewöhnlichen Aufenthalt verfügt (§ 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der…

EAS 787Ausländische Studiomusiker
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 397/7/1-IV/4/9504.01.1996

  Schließt ein österreichischer Musikproduzent mit ausländischen Studiomusikern (ohne inländischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt) Werkverträge ab, auf Grund derer die Musiker sich verpflichten, im inländischen Tonstudio fremdkomponierte Musikstücke der internationalen Pop-Musik nachzuspielen, die in der Folge von dem Musikproduzenten durch Mischung mit Vokalmusik zu…

EAS 978Deutscher Geschäftsführer inländischer GMBHs mit deutschen Immobilienverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 32/4-IV/4/9602.12.1996

Werden die Geschäfte inländischer GmbHs von einem deutschen Geschäftsführer geleitet, der in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sich jährlich weniger als 183 Tage in Österreich aufhält, und der mit jeder inländischen GmbH einen steuerlich maßgebenden Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, dann unterliegen die inländischen Geschäftsführerbezüge…

EAS 3015Deutsche Vertragslehrerin einer österreichischen Universität mit Arbeitsort in China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2985-IV/4/200818.11.2008

Schließt eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin, die in Österreich weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügt, einen auf ein Jahr befristeten Dienstvertrag mit einer österreichischen Universität ab, auf Grund dessen sie von ihrem Arbeitgeber für einen Zeitraum von weniger als 183…

EAS 27Dienstnehmerentsendung in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/43/2-IV/4/9122.09.1991

  Entsendet eine österreichische Wirtschafts-Treuhand-Kanzlei einen ihrer Dienstnehmer für einen begrenzten Zeitraum zu einem amerikanischen Partnerunternehmen und unterhält dieser Dienstnehmer in dieser Zeit in Österreich weder einen steuerlichen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so sind die von dem österreichischen Arbeitgeber gezahlten Gehälter auf…

EAS 364Prüfungsgebühren an ausländische Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/113-IV/4/9330.12.1993

  Werden an ausländische Gastprofessoren, die in Österreich weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, Prüfungstaxen für ihre Mitwirkung in Universitäts-Prüfungskommissionen gezahlt, die nach Abschn. 87 Abs. 3 Anhang III, Ziff. 7 der Einkommensteuerrichtlinien 1984 als Funktionsgebühren im Sinn des § 29…

EAS 3449Keine Abkommensberechtigung bei liechtensteinischer Steuer nach dem Aufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.512.32818.12.2023

…September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) kann bei Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Liechtenstein nehmen, nicht die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzen, keine Erwerbstätigkeit in Liechtenstein ausüben und vom Ertrag ihres Vermögens oder anderen ihnen…

EAS 72Slowenische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1699/2/1-IV/4/9216.01.1992

…Zl. 457/71). Denn Tage, an denen sich Personen nicht ganztägig in Österreich aufhalten, werden bei der für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthaltes und damit für die unbeschränkte Steuerpflicht anzustellenden Berechnung der "6-Monatsfrist" (§ 26 Abs. 2 BAO) außer Betracht gelassen. Daher tritt für solche…

EAS 80Errichtung einer US-Verkaufsniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1491/1/1-IV/4/9223.01.1992

…dann von Bedeutung, wenn dem österreichischen Unternehmen in den USA keine örtlichen Einrichtungen zur Verfügung stünden). Entsendet das österreichische Unternehmen Dienstnehmer in diese US-Verkaufsniederlassung und unterhalten diese Dienstnehmer in dieser Zeit in Österreich weder einen steuerlichen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt, so sind die…

EAS 645Beteiligung an einer US-Limited Liability Company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 1119/3/1-IV/4/9530.05.1995

…Einkommensteuer insoweit anrechenbar, als diese auf die US-Einkünfte entfällt. Daran ändert sich auch nichts, wenn der österreichische Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die USA verlegt und die österreichische Wohnung - als bloß gelegentlich benützten Zweitwohnsitz - beibehält. 30. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…

EAS 9562-jährige Dienstnehmerentsendung nach Kalifornien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 50/2-IV/4/9621.10.1996

…unwahrscheinliche - Fall eintreten sollte, dass während der Entsendungszeit der inländische Wohnsitz aufgegeben wird, dann könnte nach herrschender Auffassung während eines zweijährigen Auslandsaufenthaltes der gewöhnliche Aufenthalt in das betreffende Ausland verlagert worden sein, sodass diesfalls in Österreich bloße beschränkte Steuerpflicht gegeben ist. Kurze Inlandsaufenthalte zu Berichterstattungen…

EAS 1024Kroatisches Unternehmen mit GMBH-Firmensitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 147/1-IV/4/9728.02.1997

…noch eine Verpflichtung zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe, wenn die Dienstnehmer und die auf Werkvertragsbasis beschäftigten Konsulenten ausschließlich in Kroatien oder im Drittausland ihren beruflichen Obliegenheiten nachgehen und in Österreich mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies gilt auch für einen zu…

EAS 1681Siebenmonatige Wohnsitzaufgabe in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 338/4-IV/4/0010.07.2000

…beschränkte Steuerpflicht von Februar bis August d.J. in Österreich ausgehen können. Es wird daher jedenfalls in Fällen dieser Art sorgfältig zu prüfen sein, ob tatsächlich der steuerliche Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt im Sinn von § 26 Abs. 1 und 2 BAO aufgegeben worden sind…

EAS 3319Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0065-IV/4/201301.02.2013

…zukommt, wird in erster Linie die Dichte und Intensität der persönlichen Interessenlage im Vergleich zwischen dem österreichischen und dem finnischen Wohnsitz zu beurteilen sein. Lässt sich der Lebensmittelpunkt nicht bestimmen und kann auch durch Vergleich des gewöhnlichen Aufenthaltes im Sinn von Art. 4 Abs. 2…

EAS 1955Doppelwohnsitz im Verhältnis zu Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/8-IV/4/0126.11.2001

…3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine österreichischen Besteuerungsrechte verloren…