Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person auf Grund eines mit einer ungarischen GesmbH abgeschlossenen Dienstvertrages mit der Geschäftsführung der ungarischen Gesellschaft betraut und ist dieser Geschäftsführer zu 95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so…
…Arbeit (Artikel 15 DBA-Schweiz, siehe AÖF Nr. 153/1992). Daraus folgt, dass bei einem in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur insoweit der Schweiz zusteht, als die berufliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Jene Vergütungen, die auf die 200tägigen Geschäftsreisen…
In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren ist Übereinstimmung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit richtet (AÖFV. Nr. 153/1992). Das BM für…
…für Pensionszahlungen maßgebende Artikel 18 Vorrang hat, weil in Artikel 16 Abs. 2 nur eine Vorrangstellung gegenüber Artikel 14 (Gesellschaftergeschäftsführer) und 15 (Dienstnehmergeschäftsführer) vorgesehen wurde, ist mit Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Wohl weist EAS 2405 darauf hin, dass der Entwurf eines Anwendungsschreibens zum DBA…
…50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich…
…einer österreichischen Kanzleigemeinschaft). Wird daher eine deutsche GmbH in eine KG umgewandelt und ist es nun die KG, die die Firmenpension an den ehemaligen Gesellschaftergeschäftsführer auszahlt, so tritt unter den gegebenen Umständen und bei Anwendung des DBA 1954 kein Wechsel des Besteuerungsrechtes nach Österreich ein…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
…Zimmer hat. Die die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindernden Geschäftsführerbezüge der beiden Gesellschaftergeschäftsführer werden daher unter diesen Gegebenheiten korrespondierend dazu der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen. Allerdings handelt es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsbeurteilung, die zuständigkeitshalber dem zuständigen Finanzamt überlassen werden müssen. Sollte der griechische Geschäftsführer der Auffassung sein…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Hauptgesellschafter einer ausländischen GmbH Geschäftsführerbezüge in einer derartigen Höhe, dass das zuständige österreichische Finanzamt einen Teil (zB 50%) als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt…
…die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen…
…Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß…
…8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem Recht als sonstige selbständige Arbeit und ist daher gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Abkommens im Tätigkeitsstaat steuerlich zu erfassen." Die diesem Verständigungsergebnis zugrundeliegende Argumentation, dass…
Die Frage, ob Bezüge, die ein ausländischer Gesellschaftergeschäftsführer von seiner inländischen GmbH bezieht, unter die DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit oder für selbständige Arbeit fällt, wird - soferne mit dem betreffenden ausländischen DBA-Partnerstaat keine gegenteilige Verständigungsvereinbarung getroffen wurde - auf der Grundlage des VwGH 25.11…
…Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden. Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 75% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig", dann…
…verfügt und deren Aktivitäten von einem österreichischen Geschäftspartner des Londoner Geschäftsmannes wahrgenommen werden, so wird hinsichtlich der von der GesmbH an ihren in London ansässigen Gesellschafter-Geschäftsführer ausgezahlten Geschäftsführerbezüge inländische Steuerpflicht gegeben sein. Denn selbst wenn der britische Geschäftsmann in Österreich über keinen Zweitwohnsitz verfügt…
…Geschäftsführer der Zuteilungsregel des Artikels 16 unterstellt; ihre Bezüge unterliegen folglich der ausschließlichen Besteuerung in dem Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies gilt sowohl für Dienstnehmer-Geschäftsführer wie für Gesellschafter-Geschäftsführer; eine davon abweichende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat eines Grenzgänger-Geschäftsführers…
…auszugehen, dass dieser von der Schweiz gewünschten Abkommensinterpretation auch auf Liechtensteinischer Seite gefolgt werden würde. Ein in Österreich ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft fällt daher unter Artikel 15 DBA-Liechtenstein, sodass die Grenzgängerregelung auf ihn Anwendung findet. Unter EAS 324 wurde die Ansicht vertreten, dass…
…mit 3% ihrer Bruttobezüge im Abzugsweg besteuert werden. Da aber für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer kein österreichisches Steuerabzugsverfahren vorgesehen ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung solcher schweizerischer Grenzgängereinkünfte in Österreich unterbleiben. Durch das vor Unterzeichnung stehende Revisionsprotokoll soll jedoch diese…
…geführten Verständigungsverfahrens (AÖF Nr. 153/1992) und wird sinngemäß auch im Verhältnis zu Liechtenstein vertreten. Ein in Österreich ansässiger EDV-Softwareentwickler, der als Gesellschaftergeschäftsführer (49% Beteiligung) an einer liechtensteinischen AG als Grenzgänger tätig ist, unterliegt daher gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein in Österreich…
Bezieht ein in Dornbirn ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer (25% Beteiligung) von seiner in Lindau errichteten deutschen GesmbH Geschäftsführerbezüge und ist er als Grenzgänger in der deutschen GesmbH tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 DBA-D Österreich zu…