…zugegeben ist; der Sitz der liechtensteinischen Gesellschaft an der Adresse eines amtsbekannten Treuhandbüros aufscheint; zugegebenermaßen keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und eigenen Angestellten existieren; Dr. X die Einzelzeichnungsberechtigung über die Bankkonten der liechtensteinischen AG besitzt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Briefkastenfirma ein "Unternehmen, das keinen…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger als Präsident des Verwaltungsrates Vergütungen von einer in Zug errichteten Domizilgesellschaft, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Verwaltungsratsvergütungen auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 31.7.1996, 92/13/0172, ÖStZB 1997, 235, der Besteuerung in…
…die auf einem gepachteten Grundstück ein Einkaufszentrum mit Tiefgarage und Tankstelle errichtet, wobei die Tankstelle und die Tiefgarage von der Kommanditgesellschaft selbst betrieben und die Geschäftsräumlichkeiten des Einkaufszentrums an Interessenten vermietet werden, so unterliegen die aus diesen Beteiligungen erzielten Gewinnanteile nach Artikel 7 DBA-Ungarn…
Wird von einer amerikanischen Gesellschaft aus außersteuerlichen Gründen (zB zur erleichterten Erlangung von Exportlizenzen) bloß formal eine inländische Zweigniederlassung registriert und verfügt diese Niederlassung weder über eigene Geschäftsräume noch über eigenes Personal, so liegt bereits nach inländischem Recht keine Betriebstätte vor, da keine örtlichen…
…Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in einer reinen Beteiligungsholding in der BRD zusammengefasst, die keine eigenen Arbeitskräfte beschäftigt, keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten besitzt und die an der Adresse einer Konzerngesellschaft firmiert, so steht dessen ungeachtet gemäß § 94a EStG Anrecht auf Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen…
…dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines Anwaltes untergebracht ist…
Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass eine österreichische Konzerngesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft (kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu…
…ausgeführt : "Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass eine österreichische Konzerngesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft (kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem…
…der Anteile an der deutschen Holdinggesellschaft unmittelbar hält und 92% über eine operative deutsche Tochter-KG (mit 380 Mitarbeitern) kontrolliert. Denn die deutsche Muttergesellschaft verfügt angesichts ihrer in eigenen Geschäftsräumlichkeiten ausgeübten betrieblichen Tätigkeit diesfalls über zwei Betriebstätten, jene in der die Konzerngeschäftsleitung stattfindet und jene…
…Frage, ob die Gesellschaft im Sitzstaat ihren "Wohnsitz" im Sinn des DBA hat. Eine andere Beurteilung ist jedoch im Fall von "Briefkastengesellschaften" (Gesellschaften ohne eigene Geschäftsräumlichkeiten und ohne eigenes Personal) geboten." Ob diese Betrachtung im Geltungsbereich des DBA-2000 ab 1. Jänner 2003 beibehalten wird…
…der schweizerischen Muttergesellschaft. Eine andere Betrachtung wäre insbesondere dann geboten, wenn die schweizerische Muttergesellschaft eine bloße Domizilgesellschaft ohne eigenes Personal und eigene Geschäftsräumlichkeiten ist und wenn sonach deren Geschäftsbetrieb in den Räumlichkeiten der österreichischen Tochtergesellschaft abgewickelt wird. 7. August 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße Sitzgesellschaft ohne eigene Geschäftsräume und Personal konzipiert ist, auf Grund eines Treuhandvertrages, der mit ihrer in…
…zur Verfügung gestellt werden. Eine Betriebstätte könnte allerdings auch in der inländischen Wohnung von Mitarbeitern gegeben sein; denn auch von einem Angestellten angemietete Geschäftsräumlichkeiten begründen für den Arbeitgeber eine Betriebstätte, wenn sie für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH 30.1.1974, BStBl II 327…
…jedoch, dass bloße Sitz-GesmbHs, die über keine ständig genutzten inländischen Geschäftsräumlichkeiten und über kein inländisches Personal verfügen und die unter Leitung vom Ausland aus bloß durch inländische Generalbevollmächtigte rechtswirksame Handlungen in Österreich setzen können, im Allgemeinen keinen inländischen Ort der Geschäftsleitung nachzuweisen vermögen. Dies…
…untersucht werden, ob und gegebenenfalls welche Beziehungen zwischen der Patentverwertungsgesellschaft und der österreichischen Produktionsgesellschaft bestehen sowie ob die Patentverwertungsgesellschaft über eigene Geschäftsräume und eigenes Personal verfügt oder ihrer Art nach einer "Briefkastengesellschaft" gleichkommt. Sollten keinerlei Anhaltspunkte für eine Gewinnverlagerung in eine Steueroase gegeben sein, wird…
…zur Ordnungsmäßigkeit der Sublizenzvergabe nach Tschechien gewertet werden. Eine andere Beurteilung könnte aber dann erforderlich sein, wenn die österreichische Gesellschaft weder über eigenes Personal noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftseinrichtungen verfügt, wenn sonach die formal gewählte Gestaltung mit der wirtschaftlichen Realität nicht mehr übereinstimmt. 29…
…auf österreichischer Seite der Beurteilung als Werkvertrag, dann ist als weitere Frage zu klären, ob dem Geschäftsführer die dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über Geschäftsräume (ein eigener Arbeitsraum würde ausreichen) zusteht. Falls dies zutrifft und daher eine "feste Einrichtung" im Sinne von Art. 14 DBA-Italien gegeben ist…
…ist, daß es sich bei der japanischen Gesellschaft um eine operativ tätige Gesellschaft und nicht bloß um eine zur Vermeidung der inländischen Besteuerung zwischengeschaltete Briefkastengesellschaft handelt (Erklärung, daß die japanische Gesellschaft über eigene Arbeitskräfte und eigene Geschäftsräumlichkeiten verfügt). 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…eigenes Personal, eigene Geschäftsräumlichkeiten) abgeben und müsste daher diesfalls noch zusätzlich über eine entsprechende Dokumentation verfügen, durch die die operative Qualifikation ihrer 100-prozentigen Muttergesellschaft und deren Ansässigkeit in den Niederlanden belegt wird (Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung der Muttergesellschaft und Erklärung seitens der Muttergesellschaft im Sinn…
…nicht nur für Belange der Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge, sondern auch für die Frage, ob die Gesellschaft im Sitzstaat ihren "Wohnsitz" im Sinn des DBA hat. Eine andere Beurteilung ist jedoch im Fall von "Briefkastengesellschaften" (Gesellschaften ohne eigene Geschäftsräumlichkeiten und ohne eigenes Personal) geboten." 6…