… Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG…
…so wird darauf zu achten sein, dass das steuerliche Dotationskapital dieser österreichischen Niederlassung von der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung in gleicher Höhe angesetzt wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches Dotationskapital würde unweigerlich zu grenzüberschreitenden Doppelbesteuerungen bzw. Doppelnichtbesteuerungen Anlass geben…
…deutsche Bank in Österreich eine Zweigniederlassung, so wird bezüglich der Frage der Eigenmittelkapitalausstattung auf EAS 728 hingewiesen. Die Gewinnabgrenzung zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung wird entsprechend den international üblichen Grundsätzen nach Maßgabe einer Funktionsanalyse vorzunehmen sein. Ob hierbei Aktivitäten der inländischen Zweigniederlassung…
…und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung wird nach dieser Kommentarstelle für geld…
…als Dienstnehmer zur Dienstableistung in der russischen Repräsentanz dieser GesmbH aufgenommen, so steht das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Geld- und Sachbezüge grundsätzlich Russland zu und es hat diesfalls eine Entlastung von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung stattzufinden. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an Russland gründet sich allerdings…
…um einen österreichischen Staatsbürger handelt und eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich bereits erfolgt, oder nach den Umständen noch zu erwarten ist. Das BM für Finanzen sieht daher im allgemeinen keine Rechtfertigung dafür gegeben, den Übergang von inländischem Geld- und Wertpapiervermögen auf eine deutsche gemeinnützige…
…vom wirtschaftlich gewünschten Ergebnis abweicht, im internationalen Verhältnis besonders problembehaftet sind. Denn internationale Konfliktsituationen sind geradezu vorprogrammiert, wenn nicht alle beteiligten Steuerverwaltungen das gleiche Betrachtungskonzept anwenden und nicht ein und denselben Sachverhalt ihrer Besteuerung zugrundelegen. 1. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen der österreichischen Betriebstätten und eine Einlage in das Betriebsvermögen der deutschen Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist…
Wendet man auf den in EAS 2875 behandelten Fall (Gewinnausschüttung aus einer 14,16-prozentigen Beteiligung an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft) nicht die Niederlassungsfreiheit des Artikels 43 EGV, sondern die Kapitalverkehrsfreiheit des Artikels 56 EGV an, ist es erheblich, ob bei der gegenständlichen Beteiligung im Jahr…
…Absicherung der österreichischen Besteuerungsansprüche hinausgehen kann. Sollte diese Auffassung auch von der Steuerverwaltung des jeweiligen Heimatstaates des Konzerns vertreten werden und daher für reziproke Fälle auch zugunsten Österreichs die Anwendung der Methode des "Steueraufschubs" für Betriebseinbringungen in Schwestergesellschaften zugesichert werden, so könnte in Fällen der…
…dass ein Wertpapieranschaffungsgeschäft ohne Beteiligung von Inländern vorliegt, und dass daher keine österreichische Börsenumsatzsteuerpflicht ausgelöst wird. Dieser Rechtsauffassung wird aber nur beigepflichtet, wenn die Betriebstätte die Merkmale einer Zweigniederlassung im Sinn des Kapitalverkehrssteuergesetzes erfüllt. Diese setzt nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 13.11.1978…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
…sich die vorgesehene Gestaltung der Beteiligung an einer niederländischen Holdinggesellschaft als nachteilig erweisen, da bei einem Direktbezug der Dividenden aus Bulgarien diese Dividenden steuerfrei hätten vereinnahmt werden können (in Bulgarien gemäß Art. 8 DBA-Bulgarien und in Österreich nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG)…
…kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der Schweiz negativ ausfällt und durch Geltendmachung des negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerfreistellung des österreichischen GmbH-Gewinnes erzielt würde. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…
…102/05, C-102/051 in der Rs A und B). Ergibt daher die Prüfung einen Verstoß gegen die - gegenüber Drittstaaten nicht geltende - Niederlassungsfreiheit, kann sich der Abgabepflichtige nicht mehr auf eine Schutzwirkung durch die Kapitalverkehrsfreiheit berufen. In seinem Urteil vom 24.5.2007, C…
…Vertrages gehört zu jenen Vorschriften des EWG-Vertrages, die außerhalb des als "steuerliche Vorschriften" (Art. 95 bis 99) gekennzeichneten Teiles liegen und bei denen daher große Ungewissheit darüber herrscht, in welchem Umfang sie innerhalb der Gemeinschaft steuerliche Rechtswirkungen entfalten. Dies wird allein schon dadurch verdeutlicht…
Unter EAS 1148 wurde folgende Auffassung vertreten: "Wird aus Anlass einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen…
Hat eine niederländische Bank in Österreich eine Niederlassung errichtet, dann ist auf der Grundlage von Z. 20 des OECD-Kommentars zu Artikel 7 des OECD-Musterabkommens in der Frage des erforderlichen Dotationskapitals der Niederlassung eine international "verträgliche Methode" bei der Problemlösung zu suchen. Denn…
…zu fremdüblichen Konditionen eine derartige Wertpapierleihe, dann gehen wohl die Wertpapiere in das Betriebsvermögen der österreichischen Tochter-AG über und die Kapitalerträge bilden Betriebseinnahmen der österreichischen Tochter-AG, doch sind die Wertpapiere und die korrespondierende Rückgabeverpflichtung mit den deutschen Buchwerten anzusetzen. § 6 Z 6 EStG…