…zur Errichtung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 144/1977, sind die von der Bank an die Bediensteten der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese Begünstigung für "Inländer" nicht gilt, ist nach ho…
…Errichtung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 174/1977, sind die von der Bank an die Bediensteten der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese Begünstigung für "Inländer" nicht gilt, ist nach Auffassung des…
If an Austrian company, which is specialised in industry plant constructions, has set up a permanent establishment in Egypt in order to fulfil its contractual obligations to modernise a hot strip mill in Cairo, Article V and Article XIV para. 2 of the Austrian-Egyptian…
…4. Dezember 1965, BGBl. Nr. 13/1967, über die Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank enthält eine ähnlich formulierte Bestimmung, derzufolge nicht nur die Gehälter, sondern auch alle sonstigen Bezüge ("emoluments"), zu denen auch Pensionsleistungen gerechnet werden, steuerfrei zu stellen sind. Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008
Werden von einer österreichischen Filmproduktionsfirma ausländische Regisseure als Dienstnehmer angestellt, dann unterliegen die an sie gezahlten Gehälter der inländischen Besteuerung. Diese Steuerpflicht gründet sich im internationalen Verhältnis auf die dem Artikel 15 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der einzelnen DBA. Bei den im Fall der…
…in Deutschland ansässige Bedienstete der ÖBB gezahlt werden, fallen daher unter Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 (EAS 609).Artikel 10 des Abkommens teilt Österreich das Besteuerungsrecht an allen Gehältern und ähnlichen Vergütungen zu, die von den öffentlich rechtlichen Körperschaften Österreichs…
…Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 127/1957, sind Beamte des Europarates von der Besteuerung der vom Europarat bezahlten Gehälter und Einkünfte befreit. Diese Bestimmung ist der Bestimmung des Abschnitt 18 lit. b Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
…Abschn. 37 lit. d des UNIDO-Amtssitzabkommens (BGBl. III Nr. 100/1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei der UNIDO erhalten. Gemäß Art…
…dürfen die hierfür bezogenen Gehälter gemäß Artikel 21 des mit Saudi-Arabien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Saudi-Arabien nicht besteuert werden. Dies hat zur Folge, dass Österreich gemäß Artikel 24 des Abkommens nicht zur Steuerfreistellung verpflichtet ist. Der Umstand, dass die Gehälter auch unter Artikel 15…
…eines deutsch-belgischen Unternehmens mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland ist, längerfristig in die USA entsandt, unterliegen die von dem deutschen Unternehmen gezahlten Gehälter in Österreich keiner Besteuerung. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich der Lebensmittelpunkt und damit die Ansässigkeit im Sinn des…
…die in der 1. Jahreshälfte aus seiner in Österreich ausgeübten unselbständigen Arbeit bezogenen Gehälter der US-Besteuerung zu unterziehen. Denn die USA hatten bis zur Wohnsitzverlegung bloß die Qualifikation des "Nichtansässigkeitsstaates" und gemäß Artikel 15 des DBA-USA (1996) dürfen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nur…
…ein Auslandseinsatz in Vilnius (Litauen) für die Dauer von 5 bis 9 Monaten vorgesehen ist, dann unterliegen die hiefür von der deutschen Gesellschaft gezahlten Gehälter gemäß § 1 EStG der inländischen Besteuerung. Nur soweit die Gehälter auf Zeiträume entfallen, die beruflich auf deutschem Staatsgebiet zugebracht wurden…
…in dieser Zeit in Österreich weder einen steuerlichen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so sind die von dem österreichischen Arbeitgeber gezahlten Gehälter auf Grund des DBA-USA in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Wirkung wird dem DBA gemäß dem im Einvernehmen mit den USA…
…österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der in der Schweiz ansässigen Geschäftsführer unterliegen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Schweiz insoweit der österreichischen Besteuerung, als…
Auf Grund des ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht…
…5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz Österreich zu. Denn im Hinblick auf Artikel 15 Abs…
…gewisse Privilegien. Gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. d des Abkommens besteht eine Befreiung von der Besteuerung in Bezug auf Gehälter und Vergütungen, die den Beamten von der Organisation geschuldet werden, einschließlich der im Zusammenhang mit deren Tätigkeit beim Büro stehenden Zulagen, Entlohnungen, Entschädigungen und…
…ist, dem Flugpersonal einer Fluggesellschaft an, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Malta befindet, stellt sich die Frage, ob deren Gehälter im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert werden dürfen. Gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta dürfen, ungeachtet der Absätze 1 und 2 des Art. 15…
…erhält er hierfür zusätzlich zur leistungsunabhängigen Vergütung auch leistungsabhängige Vergütungen aus einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der leistungsunabhängigen Vergütung auch die leistungsabhängigen Vergütungen aus dem Phantom Share Agreement als "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" im Sinne des Art. 15 Abs…