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EAS 2043Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/8-IV/4/0229.04.2002

…Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von § 299 Abs. 4 BAO zur Behebung von Bescheiden…

EAS 1291Gewinnanteil einer US-Gesellschaft aus einer stillen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/19-IV/4/9806.07.1998

…1998 beschlossen, einer mit 10% am Gewinn der inländischen Kapitalgesellschaft echt still beteiligten US-Gesellschaft nur die vertraglich vereinbarte Mindestausschüttung in Höhe von 3% der Einlage zuzuwenden und wird dieser Mindestausschüttungsbetrag im Jahresabschluss für 1997 gewinnmindernd angesetzt, dann gilt bei Fehlen eines im Beteiligungsvertrages bezeichneten…

EAS 1208Negativer Progressionsvorbehalt bei unterjähriger Wohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 422/1-IV/4/9819.01.1998

…dies zu einer Steuerfreistellung dieser Inlandseinkünfte. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, daß nach der ständigen Anwendungspraxis in Österreich der für die Besteuerung anzuwendende Progressionssatz jener Steuerbelastungsprozentsatz ist, der sich bei Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens ergäbe; dies ist bei einem negativen Einkommen oder bei einem Einkommen unterhalb…

EAS 1916Progressionseinkünfte und Sonderausgabenhöchstbeträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/1-IV/4/0113.08.2001

…4 EStG in Bezug auf den Grenzbetrag für den Alleinverdienerabsetzbetrag kommt keine normative, sondern lediglich klarstellende Bedeutung zu; das Fehlen eines korrespondierenden Hinweises in § 18 EStG kann daher nicht zu dem Schluss führen, dass die DBA-steuerfreien Einkünfte bei der Ermittlung des Sonderausgabenviertels auszuscheiden wären…

EAS 3110Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH an eine deutsche KG mit deutschen und schweizerischen Gesellschafterinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3391-IV/4/200915.01.2010

…mittelbar über eine transparente KG erfolgt. Das Fehlen eines förmlichen Gegenseitigkeitsverhältnisses schließt aber nicht aus, dass die österreichische GmbH selbst eine Gegenseitigkeitsbestätigung von der eidgenössischen Steuerverwaltung einholt. Sollte diese Bestätigung von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erst nach Abführung der Kapitalertragsteuer erteilt werden, ist eine Rückerstattung der…

EAS 2408DBA-Freistellungsverpflichtung bei Nichtbesteuerung im Quellenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0315.01.2004

…dann ist nicht auszuschließen, dass - bei Fehlen eines Besteuerungsnachweises in Russland - seitens des örtlich zuständigen Finanzamtes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Russland veranlasst wird. Die reine Nachweisproblematik muss daher mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden und kann nicht im EAS-Weg gelöst werden. 15. Jänner…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…

EAS 319"Aus" für Zuzugsbegünstigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3404/1/1-IV/4/9320.10.1993

  Das Bundesministerium für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…auch im Familienverband - die Frage stellen, ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…

EAS 2431Voraussetzungen für die Ausstellung einer österreichischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/0415.03.2004

Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem geplanten DBA-Durchführungsgesetz vorgesehen. Es ist wohl…

EAS 1463Österreichische Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 677/1-IV/4/9905.07.1999

…Lohnsteuerabzug berechtigt, wenn er über ausreichende Nachweise für das Vorliegen der abkommensrechtlichen Steuerfreistellungsvoraussetzungen verfügt. Dazu gehört insbesondere die Beibringung einer von der tschechischen Steuerverwaltung bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung. Hat der inländische Arbeitgeber in derartigen Fällen den Lohnsteuerabzug bereits vorgenommen, dann hat der Empfänger der Pensionsabfindung, wenn keine…

EAS 18515-Tage-Entsendung nach Österreich durch die deutsche Niederlassung einer US-Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 512/1-IV/4/0117.05.2001

Wird ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

…im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu…

EAS 3165Ansässigkeitsbescheinigung bei laufendem Strafverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1603-IV/4/201021.06.2010

Hat ein österreichischer gemeinnütziger Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür…

EAS 317Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2251/1/2-IV/4/9318.10.1993

…Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten möchte eine englisch-französische Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichten…

EAS 587Ungewöhnliche Bestellung eines AG-Vorstandsmitgliedes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/20/1-IV/4/9528.02.1995

…für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische Aktiengesellschaft bestellt werden…

EAS 1910Bündelung von Kleinaktionärsanteilen in einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 447/6-IV/4/0117.08.2001

…Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind…

EAS 2068Anwendung von § 299 BAO im Hinblick auf das "Ausland-Verlusterkenntnis" des VwGH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/28-IV/4/0203.06.2002

…der Rechtssicherheit zukommt (VwGH 24.10.2000, 95/14/0085 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). Abgabepflichtige, die eine solche Bescheidaufhebung geltend machen, werden aber auf die damit verbundenen Verpflichtungen aufmerksam zu machen sein. Dazu gehört die Beibringung aller Unterlagen, aus denen ohne aufwendige Kontrollarbeit einwandfrei nachvollziehbar ist…