Eine österreichische Kommanditgesellschaft wird sowohl nach österreichischem wie auch nach deutschem Ertragsteuerrecht als steuerlich transparent angesehen und kommt daher nicht als Steuerpflichtiger und folglich auch nicht als Einkünftezurechnungsempfänger in Betracht. Ist daher eine österreichische KG zu 50% an einer deutschen börsennotierten AG beteiligt, so werden…
Auf eine liechtensteinische Gesellschaft, die nach dem liechtensteinischen Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit ist (und an der keine in Liechtenstein ansässigen natürlichen Personen oder liechtensteinische Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt sind), findet das DBA-Liechtenstein keine Anwendung (Art. 26 DBA-Liechtenstein). Eine von…
Einkünfte liechtensteinischer Gesellschaften, die nach liechtensteinischem Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit und nach Artikel 26 von der Anwendung des DBA-Liechtenstein ausgeschlossen sind, bleiben nach Maßgabe des österreichischen innerstaatlichen Rechts der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Überträgt daher ein in Monaco ansässiger Geschäftsmann…
Engagiert ein österreichischer Veranstaltungsbetrieb über eine deutsche Künstleragentur eine australische Musikgruppe für eine Auftrittsveranstaltung, ist für die Beurteilung der ertragsteuerlichen Folgen vorweg zu klären, ob die deutsche Agentur als bloßer Vermittler handelt und daher Leistungsbeziehungen zwischen den Mitgliedern der australischen Musikgruppe und dem österreichischen Veranstalter…
…Tochtergesellschaft verlagert wird, sind die ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Grundlage von Artikel 9 der DBA mit Deutschland und Polen in Anwendung des Fremdverhaltensgrundsatzes zu beurteilen. Auch wenn es in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht möglich ist, Sachverhaltsentscheidungen zu treffen…
…steuerlichen Auswirkungen diese Mitwirkung auf die betroffenen Hongkong-Trusts haben könnte, zunächst aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts anhand eines Typenvergleichs die Einordnung des ausländischen Trusts in das System der österreichischen Ertragsteuern zu prüfen. Die Kriterien des Typenvergleichs sind in den KStR 2013 Rz 133…
…Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Eine solche inländische Veräußerungsgewinnbesteuerung ist durch Artikel 13 Abs. 1 DBA-D international abgesichert (EAS 3077). Auch wenn die österreichische vermögensverwaltende KG keine ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft darstellt (EStR 2000 Rz 6015) besteht für sie Rechnungslegungspflicht nach § 189 Abs. 1 Z 1 UGB…
…im vorliegenden Fall die "maßgeschneiderten" Softwarepakete, erstellt. Im Verhältnis zu Großbritannien ist allerdings diese Unterscheidung ertragsteuerlich ohne Bedeutung. Denn das britische Softwarehaus ist sowohl im Fall der Zahlung einer Lizenzgebühr wie auch im Fall der Zahlung einer bloßen Dienstleistungsvergütung in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…50% des mit bis zu 700 Mio. S prognostizierten Umsatzes mit dieser Anlage, dann wird für die Frage der ertragsteuerlichen Behandlung des ausländischen Partners der Vertrag und vor allem seine Umsetzung daraufhin zu untersuchen sein, ob er Elemente enthält, die nach dem jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen…
…den österreichischen Kunden für die Software bezahlten Vergütungen, die an die britische Schwestergesellschaft zu zahlen sind, Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Großbritannien darstellen, ertragsteuerlich unerheblich. Denn liegen Lizenzgebühren vor, dann hat gemäß Artikel 12 Abs. 1 DBA-Großbritannien eine vollständige Steuerentlastung von der…
…3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten. Mit Erlass vom 19. September 1989…
… 81 Abs. 2 EStG) und für ertragsteuerliche Belange ab einer Nutzungsdauer von 6 Monaten (Z 6 des Ergebnisprotokolles über eine österreichisch-deutsche Verständigung vom 7.6.1991) eine inländische Betriebstätte für den deutschen Produzenten darstellen. Liegt eine inländische "6-Monats-Betriebstätte" vor, dann unterliegen die…
…Hiebei dürfen die ertragsteuerlichen und lohnsteuerlichen Komponenten nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Vor allem ist folgende Frage von entscheidender Bedeutung: Übernimmt die österreichische Gesellschaft eine Ausbildungsfunktion nach Art eines Praxis-Schulungszentrums (konzerninterne Assistenzleistung) oder wird der Rumäne in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wie ein zusätzlicher Mitarbeiter in…
…Deutschland entspricht. Denn die gewählte Gestaltung wird lohnsteuer(einkommensteuer)rechtlich in Bezug auf den Geschäftsführer und ertragsteuerrechtlich in Bezug auf die Gewinnermittlung der Gesellschaften einheitlich zu beurteilen sein. Im Verhältnis zu Deutschland unterliegen die Bezüge des Geschäftsführers einer inländischen GmbH jedenfalls - d.h. gleichgültig ob…
…26 Z. 7 lit. a EStG die Nichtsteuerbarkeit der Arbeitgeberbeitragsleistungen nicht an die ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit gekoppelt ist. Für die Berechnung der 10%-Grenze ist vom Lohn- und Gehaltsaufwand der inländischen Zweigniederlassung auszugehen. Sind Mitarbeiter der inländischen Zweigniederlassung auch für den deutschen Hauptsitz des Unternehmens, der…
…überhaupt unter das DBA fällt. Denn gemäß Artikel 26 des Abkommens sind die nach liechtensteinischem Recht von der Erwerbs- und Ertragsteuer befreiten Gesellschaften nicht abkommensberechtigt. Aber selbst wenn die Abkommensberechtigung dem Grunde nach gegeben sein sollte, kann die Frage nicht ohne weiteres in positivem Sinn…
…zu Art. 12 OECD-MA 2014). Für die genaue Einordnung ist ein Rückgriff auf innerstaatliches Recht erforderlich. Im Ertragsteuerrecht gilt die Herstellung und Entwicklung von Software weder als schriftstellerisch noch als wissenschaftlich (VwGH 24.4.1996, 92/13/0026; VwGH 2.5.1991, 90/13…
…darin nicht - wie bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft - die Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen, sondern es wird der Stifter ertragsteuerlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an ihn selbst gleich behandelt wie ein Begünstigter. Die Vermögensrückübertragung ist bei ihm daher grundsätzlich wie eine Zuwendung von der Privatstiftung steuerpflichtig …
…die Einkünfte der Briefkasten-Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft zugerechnet werden, dann stellt die von der Tochtergesellschaft nachfolgend vorgenommene Ausschüttung dieser bei der österreichischen Muttergesellschaft bereits besteuerten Gewinne keinen ertragsteuerlich erfassbaren Vorgang mehr dar und es erübrigt sich auf die Frage des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs…
…Rs C-390/96, Lease Plan Luxembourg"). Durch die Einwirkung des Gemeinschaftsrechtes auf den umsatzsteuerlich maßgebenden Betriebstättenbegriff kann es daher sein, dass nicht mehr jede ertragsteuerliche Betriebstätte (insb. ein Verkaufsautomat) auch eine umsatzsteuerliche Betriebstätte darstellt. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…