…2 DBA-Israel vorgesehen ist, würde das Besteuerungsrecht Österreichs nicht erlöschen, wenn nach dem Recht solcher Staaten nur die in den DBA-Partnerstaat überwiesenen oder dort in Empfang genommenen Einkünfte der Besteuerung unterliegen. In jenen Fällen, in denen einerseits nach inländischem Steuerrecht Steuerabzugspflicht besteht und…
…denn diese gilt im Verhältnis zu diesen Staaten OECD-konform nur für die darstellenden Bühnen- und Filmkünstler, nicht hingegen für Künstler im Bereich der bildenden Künste. Im Fall der US-Künstler wäre hingegen nach Artikel X des DBA-USA der inländische Besteuerungsanspruch nur dann erloschen…
…Abs. 1 Z 10 EStG in Anspruch genommen werden und es wäre auch in diesem Fall Großbritannien gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA zur Steuerfreistellung verpflichtet; diese Steuerfreistellungsverpflichtung würde nur dann erlöschen, wenn Arbeitgeber des österreichischen Monteurs während der 166 Tage die deutsche Firma wäre…
…erloschene Besteuerungsrecht nicht nochmals "verloren" gehen. Wenn aber das DBA-Schweiz den "Verlust eines Besteuerungsrechts" als Bedingung für eine Wegzugsbesteuerung nennt, dann erfasst diese Wendung nicht nur den Verlust des Besteuerungsrechtes an einem im Veräußerungsgewinn aufgehenden Wertzuwachs, sondern auch den Besteuerungsverlust an jenem Wertzuwachs, der…
…im Eigentum von operativen Kapitalgesellschaften des EU-Raumes steht, dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die genannten operativen Muttergesellschaften der luxemburgischen Zwischenholding wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes…
…im Eigentum von operativen Kapitalgesellschaften des EU-Raumes steht, dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die genannten operativen Muttergesellschaften der luxemburgischen Zwischenholding wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes…
…genannten operativen Muttergesellschaften der deutschen Holdinggesellschaft wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Das Finanzamt kann im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen…
…die der dänische Staat nach Erlöschen der Zahlungsverpflichtungen durch den Arbeitgeber in Höhe von einigen tausend Schilling monatlich erbringt, käme eine Steuerfreistellung in Österreich dann in Betracht, wenn eine amtliche dänische Bescheinigung beigebracht werden kann, dass es sich hierbei um Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung…
…die bei der deutschen Muttergesellschaft (GMBH& CO KG) einer 100%igen österreichischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, aufgedeckt, daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer…
…und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des Anspruchsrechtes unter Artikel 5 des DBA(Erb)-Deutschland fällt…
…anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen, dass auf österreichischer Seite in dem Besteuerungsfall bereits Erhebungen im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens geführt werden. Artikel 26 des DBA-CSSR sieht allerdings nicht - wie die dem derzeitigen OECD-Musterabkommen nachgebildeten DBA-Amtshilferegelungen - eine Informationsweitergabemöglichkeit für Zwecke der Strafverfolgung vor. Die…
…grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer (KStR 2001 Rz 1499, EAS 2539 im Verhältnis zu Deutschland und EAS 1185 im Verhältnis…
…zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das DBA-Deutschland der Erhebung der…
…dass die niederländische Holdinggesellschaft zu 100% im Eigentum einer operativen deutschen Kapitalgesellschaft steht, dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die deutsche Muttergesellschaft wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes…
…zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das DBA-Niederlande der Erhebung der…