…zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft…
…eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch ausländische Banken diesen Zinsen noch nicht die Qualifikation einer Vergleichbarkeit mit endbesteuerten Inlands-Bankzinsen zu vermitteln. Ein "bloßes Umlenken" in dem hier…
…die österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles" durch die Muttergesellschaft gesehen werden. Denn eine solche Kapitalrückführung vermag keine steuerwirksame Verminderung des Betriebsvermögens der Muttergesellschaft zu bewirken: die diesfalls eintretende Betriebsvermögenserhöhung von 1 Md. ATS wäre nicht nach § 10 KStG steuerfrei…
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…
…Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes abgewickelt worden sind. Nach Ziffer 5.4 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (AÖF Nr. 114/1996) ist zu verlangen, dass der Steuerpflichtige (das ist im vorliegenden Fall sonach die inländische Konzerngesellschaft) über schriftliche Unterlagen verfügt, die als Nachweis für seine Bemühungen zur Einhaltung des…
…auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossen worden sind, dass nämlich Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechtes umzusetzen sind (Art. 25 Abs. 2 OECD-Muster). Diese Auslegungsfrage kann nur gemeinsam mit dem deutschen Vertragspartner geklärt werden. Aus der Sicht des BM für…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…S 900.000,00 erwirtschaftet wird, dann wird der Vortrag des österreichischen Verlustes aus dem Jahr 2 durch den Umstand nicht beeinträchtigt, dass auch Deutschland einen Verlustvortrag bei seiner Besteuerung gewährt. Es ist einzuräumen, dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt…
…in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Stiftung gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in Fällen dieser Art daher auch des daraus abreifenden Ertrages (BFH 20.1.1999, BStBl II 1999, 514) - die…
…gestellt wird. Sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass die finanziellen Mittel in Wahrheit Eigenkapital des oder der österreichischen Unternehmer darstellt oder dass das Vermögen von anderen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen stammt, dann wird dies unter Berücksichtigung der deutschen Judikatur (BFH 29.10.1981, BStBl II…
…Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür erforderliche und von deutscher…
…sondern den dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine Änderung der Einkünftezurechnung stets umfangreiche Ermittlungshandlungen. Es liegt in der Entscheidungssphäre des zuständigen Finanzamtes, ob es seine Ressourcen für Erhebungsmaßnahmen einzusetzen vermag, wenn es um die Beseitigung der Steuermehrbelastungsfolgen einer selbst gewählten Umweggestaltung über ein als…
…Information dürfen daher gemäß Art. 26 des Abkommens nur an die mit der "Veranlagung und Erhebung" der vom DBA erfassten "Personen und Behörden" weitergegeben werden. Im Finanzstrafverfahren besteht sonach ein Verwertungsverbot für die aus Tschechien auf der Grundlage von Art. 26 DBA-CSSR bezogenen Informationen…
…namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…
§ 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im…
…100%-Anteilseigner hält, dann werden die Einkünfte nicht der Bahamas-Gesellschaft, sondern dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen sein. Eine Klärung dieser Frage ist aber auf der Ebene des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht möglich. 21. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…stehende GmbH gegründet, die ihrerseits auf den Bermuda-Inseln eine Tochterkapitalgesellschaft errichtet, deren Aufgabe im Aufspüren und Heben von historischen Schiffswracks im Atlantik besteht, dann sind Gewinnausschüttungen der Bermuda-Gesellschaft aus dieser Tätigkeit an die österreichische GmbH nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von…
Werden die Verrechnungspreise, die eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren in Deutschland, England und Spanien errichteten verbundenen Unternehmen für erbrachte Leistungen in Rechnung stellt, in einem dieser Staaten als nicht fremdverhaltenskonform berichtigt, dann ist auf österreichischer Seite zunächst von Parteienseite festzustellen, ob diese Berichtigung zur Recht erfolgt…