…KG, deren Beteiligungsgesellschaften Personengesellschaften mit österreichischen Betriebstätten sind, geht sonach im Ergebnis österreichisches Betriebstättenvermögen unentgeltlich auf einen beschränkt steuerpflichtigen und auf einen unbeschränkt steuerpflichtigen Sohn über, dann kann für den in Österreich ansässigen Sohn eine allenfalls auf deutscher Seite verursachte Doppelbesteuerung im Steueranrechnungsweg beseitigt werden…
Ist eine deutsche GesmbH & Co KG der einzige Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG und stirbt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn…
…Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem einbezogen sind. Denn mit der Einbindung der Zinseneinkünfte in das seinerzeit 22%ige und mittlerweile auf 25% angehobene KESt-System sollte auch die Erbschaftsteuerabgeltung einhergehen. Ob es hierbei im konkreten Einzelfall tatsächlich zu einer budgetwirksamen KESt…
…die vor 3 Jahren nach Österreich zugezogen ist, nach amerikanischem Recht wegen des seinerzeitigen Widerrufsvorbehaltes weiterhin als wirtschaftliche Eigentümerin der betreffenden Vermögenswerte angesehen wird und daher nunmehr "technische Hilfe" leisten muss, damit ihr Sohn die Vermögenswerte in einen Trust auf der Insel Jersey einbringen kann…
…der deutschen Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung an der österreichischen Personengesellschaft ein. Denn im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung werden nach der bisherigen Verwaltungspraxis in Fällen dieser Art die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter…
Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…
…ein. Denn im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung werden nach der bisherigen Verwaltungspraxis in Fällen dieser Art die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen Personengesellschaft stehenden Gesellschafter erfolgt; und zwar unabhängig davon…
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem…
…Abs. 3 ErbStG 1955 gestützt werden können. Auch die in gleicher Richtung beurteilten Schenkungssteuerfälle der EAS 519 und EAS 1344 betrafen Gestaltungen einer doppelstöckigen Gesellschaftskonstruktion. Solange die Konzeption einer Durchgriffsbesteuerung im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in der derzeitigen Verwaltungspraxis abgelehnt wird, ist es folgerichtig…
…EWG-Vertrages eine andere Konsequenz ergibt, ist wegen der derzeit unklaren Rechtslage über die steuerlichen Wirkungsbereiche dieser Diskriminierungsverbote nicht mit Sicherheit festzustellen. In dem mit Deutschland in Verhandlung stehenden Erbschafts- und Schenkungssteuervertrag wird allerdings aller Voraussicht nach eine Sonderbestimmung aufgenommen werden, die - bei entsprechend reziproker…
…diese Vorschrift im Falle eines österreichischen Reziprozitätsverhaltens die erforderliche deutsche Steuerbefreiung bereits anordnet; das österreichische Reziprozitätsverhalten gründet sich auf § 48 BAO und würde - bei entsprechender Häufigkeit der Fälle - im Verordnungsweg angeordnet werden. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Entlastungsmaßnahme ist allerdings das Vorliegen von Reziprozität. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn Erwerbe durch inländische gemeinnützige Einrichtungen auf dem ausländischen Staatsgebiet mit gemeinnützigen Einrichtungen dieses Staates gleichbehandelt werden und falls hiebei Steuerleistungen anfallen, entweder eine Freistellung erfolgt oder zumindest keine höhere Belastung zu tragen ist…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…
…Für Zwecke einer Eingangsbesteuerung ist somit die Stiftungseingangssteuer nach Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer an die Stelle einer solchen getreten. So hat die Stiftungseingangssteuer Zuwendungen an Stiftungen zum Gegenstand, welche ursprünglich vom aufgehobenen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz erfasst waren. Auch im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz enthaltene Steuerbefreiungen…
…h. im Fall der Schenkung der OHG-Anteile sind die Teilwerte nach den Regeln der Einheitsbewertung und im Fall der Schenkung der inländischen GmbH-Anteile die gemeinen Werte nach dem "Wiener Verfahren" anzusetzen. Ob auf deutscher Seite im Fall einer Rückwanderung des Sohnes Wegzugsbesteuerungsprobleme entstehen…
…österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, da das Abkommen das Besteuerungsrecht daran der Republik Österreich zuweist. Der Schenkungsvorgang unterliegt daher der österreichischen Besteuerung. Die österreichische Schenkungssteuerbelastung richtet sich nach den Vorschriften des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes…
…3 ErbStG. als Abzugspost anzusetzen; dies deshalb, weil nach herrschender Auffassung (vgl. Großkommentar Dr. FELLNER zum Gebühren-, Grunderwerb-, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Stand 1994, zu § 6 ErbStG, Seite 18A) dem § 6 Abs. 3 ErbStG durch die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen derogiert wird. Die Progressionsvorbehaltsberechnung unterscheidet sich damit im…
…werden, dass sie auch in den Fällen einer erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge gilt, sonach bei einer Rechtslage, in der der schweizerische Sohn in die Rechtspersönlichkeit des Verstorbenen eintritt und diese nunmehr auf schweizerischem Staatsgebiet weiterführt, bedürfte dies einer österreichisch-schweizerischen Auslegungskoordination, die aber derzeit nicht vorliegt. Im…
…unter der Auflage einer in einem Trust Deed festgelegten Lebensweise jährliche Zuwendungen, die von einem auf den Cayman-Inseln errichteten Trust ausgezahlt werden und liegt hierbei ein direkter Erwerb vom liechtensteinischen Settlor des Trustes vor, dann sind die Zuwendungen von der österreichischen Erbschaftssteuer freizustellen. 02…
…bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gehandhabten österreichischen Verwaltungspraxis nicht der Sichtweise der im Bereich der Einkommensbesteuerung maßgebenden Bilanzbündeltheorie gefolgt und es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter "durchgegriffen". Ist daher eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft an inländischen Personengesellschaften beteiligt und werden…