…österreichischen Erben zu besteuern, weil auch auf österreichischer Seite gemäß Art. 3 Abs. 2 DBA auf innerstaatliches Recht zurückgegriffen werden muss, um den Empfänger der Kapitalerträge zu bestimmen. Wenn in Artikel 4 Abs. 1 lit. b DBA-USA die US-Ansässigkeit eines US-Nachlassvermögens festgelegt…
…im österreichischen Erbschaftssteuerrecht zur Vermeidung solcher Steuerkumulierungen Steuerentlastungen vorgesehen. Andererseits hängt auch bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens nach OECD-Muster die Anwendung der Steuerfreistellungsmethode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Staat des Erben nicht von der Höhe der Steuerbelastung im Staat des Erblassers ab. 30. September 1998…
…daher ein in Monaco ansässiger deutscher Staatsbürger seine Ansässigkeit nach Österreich, sind nach Maßgabe dieses Abkommens die auf einem US-Bankdepot erliegenden Anteile an US-Aktiengesellschaften von der US-Erbschaftsbesteuerung befreit, wenn sie im Falle seines Ablebens auf seine in Deutschland lebenden Erben übergehen.  …
…nach Österreich stattgefunden hat. Diesbezügliche Sachverhaltsbeurteilungen können aber nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden; Sachverhaltsfestellungen dieser Art müssen dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Hat keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Österreich stattgefunden, und erhalten die beiden in Österreich lebenden Erben lediglich Anteile an der…
…der Wohnsitzstaat im Sinn des Abkommens, sodass Österreich gemäß Art. 7 des Abkommens alle Besteuerungsrechte an Nachlassvermögen der genannten Art verliert. Siehe auch die um inländische Erben erweiterte Fassung in EAS 734. 26. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ansässiger Erbe Geldvermögen von ca. 1,6 Mio. ATS von einer in der Schweiz ansässig gewesenen Erblasserin, dann ist dieser Erwerbsvorgang gemäß Artikel 7 i.V. mit Art. 9 DBA-Schweiz in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Die ab dem Todestag dem österreichischen Erben zuzurechnenden…
Wurde eine deutsche Personengesellschaft mit deutschen Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des…
…AG beteiligt ist, ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich und steht auf Grund eines Syndikatsvertrages einer Aktionärsgruppe bereits fest, dass sie von ihrer Großmutter zusätzliche Anteile im Ausmaß von 0,5% erben wird, dann tritt ihre Beteiligung nach einem solchen Erbanfall in die potentielle Steuerpflicht des § 31…
Unter EAS 3163 wurde festgestellt, dass dann, wenn ein in Österreich lebender Italiener seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, der Wertzuwachs seiner 75-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen GmbH der Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 unterliegt. Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien steht dieser Wegzugsbesteuerung nicht…
…Allerdings kann Österreich dieses Besteuerungsrecht nach der geltenden Verwaltungspraxis nicht ausüben, falls mangels inländischer Ansässigkeit des Erblassers und des Erben in Österreich nur beschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht. Denn der Erbübergang von Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften (betrieblich tätige Personengesellschaften eingeschlossen) löst nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine beschränkte…
…Personengesellschaft beteiligt, dann unterliegt ein Übergang dieses KG-Anteils im Erbweg auf die in Deutschland ansässigen Erben nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, obwohl das Besteuerungsrecht daran Österreich zugewiesen wird. Dies führt nach Auffassung des BM für Finanzen aber nicht zum Aufleben eines deutschen Besteuerungsanspruches. Denn durch…
…Art. 13 Abs. 4 DBA-Kanada). Sollten die Erben in der Folge diese Beteiligungen tatsächlich veräußern, könnte eine steuerliche Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO in Erwägung gezogen werden; keine derartige Entlastungsmaßnahme könnte aber zu dem Zweck ergriffen werden, die österreichische Erbschaftssteuer durch Anrechnung einer kanadischen Einkommensteuer…
…ist nicht nach ausländischem Recht, sondern aus der Perspektive des österreichischen Steuerrechtes zu interpretieren. Eine bloße Kapitalrückführung erfüllt nicht diese Voraussetzungen. Wurde daher von einer österreichischen Muttergesellschaft in die Kanalinselgesellschaft ein Sachwert in Höhe von 1 Md ATS eingebracht und eben diese Kapitalzuführung nach "Versilberung…
…Zuzugszeitpunkt eine begründete Hoffnung auf einen den Börsenkurswert künftig übersteigenden Marktwert entstehen lässt, muss hiebei unberücksichtigt bleiben, weil im Zuzugszeitpunkt dieser höhere Wert im "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" eben noch nicht erzielbar ist. Sollte der Zuzug im Sinn von § 103 Abs. 1 EStG idF BGBl I Nr…
Hat eine (ausschließlich) in Deutschland wohnhafte Erbin eines 1.240 m2 großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov…
…Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Da der Geschäftsführer aber in Ausübung seiner Tätigkeit in Österreich seinen dienstvertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinem schweizerischen Arbeitgeber (= schweizerische Muttergesellschaft) nachkommt, stellen die hiefür zugewiesenen Arbeitsräume inländische Betriebstätten eben dieser schweizerischen Muttergesellschaft dar; denn es ist die schweizerische…
…und der nachgewiesene Wertzuwachs zwischen dem Wegzug und dem Tod in der Schweiz abzugsfähig ist. Veräußert die Erbin die Beteiligung um 200 (wobei im Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die inländische Steuerpflicht der Beteiligungswert nachweisbar von 150 auf 170 angewachsen ist), dann hat die Erbin 80…
…österreichischer Seite korrespondierend nachvollzogen werden. Denn Grenzfälle dieser Art sind nicht geeignet, zum Konfliktfall eines aufwendigen internationalen Verständigungsverfahrens gemacht zu werden." Diese Aussage muss aber im Zusammenhang mit EAS 1988 gelesen werden: "Diese Aussage bezieht sich aber nicht auf eindeutige Fälle, sondern eben nur auf…
…in Österreich ausüben; eine Steuerpflicht kraft "Verwertungstatbestandes" wird durch DBA nicht zugelassen. Nach der von Österreich derzeit vertretenen Auffassung werden Entgelte, die ein Künstler für einen Auftritt bei einer Veranstaltung erhält, im Allgemeinen für eben diesen Auftritt und nicht für dessen Vorbereitung gezahlt. Es ist…
…wäre. Allerdings wird bei Zweitwohnsitzern mit österreichischer Staatsbürgerschaft nach österreichischem inländischen Recht die unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nicht "auf Grund der Staatsbürgerschaft", sondern eben "auf Grund des Wohnsitzes" geltend gemacht. Auch der Umstand, dass es nach dem von den USA ausgestellten Visum nicht erlaubt…