…beschränkt steuerpflichtige Künstler auszahlt und daher ebenfalls für die Einbehaltung der österreichischen Abzugssteuer (20% der an die Künstler gezahlten Beträge = "Künstleranteil") haftet. In solchen Fällen einer "Doppelhaftung" kann allerdings die deutsche Künstleragentur nicht mehr zur Haftung herangezogen werden, sobald der haftungsgegenständliche Steuerbetrag (20% des…
…überhöhter Entgelte an eine ... Anstalt eine nicht offen gelegte Nebenabrede vorliegt, die dem Zahlenden das Verfügungsrecht über den Mehrbetrag sichert, so stellt sich diese Annahme als ein Akt der freien Beweiswürdigung dar, der weder der Schlüssigkeit noch der Übereinstimmung mit den allgemeinen Lebenserfahrungen entbehrt und…
…ebenfalls ein Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung darstellt. Denn der bloße Umstand, dass ein Dienstnehmer sich im Arbeitsvertrag zu einer bestimmten Qualität seiner Arbeitsleistungen (hier: zur ausschließlichen Erbringung dieser Arbeitsleistungen an seinen Arbeitgeber) verpflichtet, gestattet nicht, den Bonus aus Artikel 15 herauszulösen und dem Artikel…
…progressiven Lohnsteuertarif einzubehalten und abzuführen. Wurde dennoch § 69 EStG 1988 angewendet, dann wird die im Rahmen der lohnsteuerlichen Haftungsvorschriften nötige (positive oder negative) Korrektur mit der Möglichkeit eines nachfolgenden "Jahresausgleiches" im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung vorzunehmen sein. Der Bestand eines österreichischen Besteuerungsrechtes und die korrespondierende Steuerfreistellungsverpflichtung…
…Löhne und ähnliche Vergütungen" im Sinne des Art. 15 Abs. 1 DBA-Polen zu qualifizieren. Unter Einkünfte im Sinne des Art. 15 fällt nämlich jeder steuerpflichtige Vorteil aus dem Dienstverhältnis (vgl zB EAS 2678 zu einem Signing Bonus und Entgelt für die Einhaltung eines Konkurrenzverbotes…
…ist der Betreiber des österreichischen Hotels und nicht die Agentur zur Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 verpflichtet. Bemessungsgrundlage des Steuerabzuges ist der "volle Betrag der Einnahmen" (EStR 1984 Abschn. 106 Abs. 4), und dies unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Zahlungen unmittelbar…
…Ausmaß der Sechstelgrenze in Bezug auf Sonderzahlungen nach den Vorschriften des § 67 EStG 1988, und zwar ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Die Abkommensanwendung im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung kann daher zu keiner rückwirkenden Änderung der Sechstelgrenze führen. Gleiches gilt für die Verrechnung des Freibetrages von 620 Euro…
…noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist…
…Doppelbesteuerungsabkommen kann daher nicht abgeleitet werden, dass durch das DBA-Deutschland der Berechnungsmethodik des § 77 EStG 1988 derogiert wird und im gegebenen Fall das österreichische Bohrunternehmen nur deshalb zu einer von § 77 EStG 1988 abweichenden täglichen Lohnsteuerberechnung verpflichtet wird, weil ein Teil der Bezüge in…
…Das deutsche Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach der in EAS 1674 vertretenen Auffassung wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Werden daher seitens…
…Diese Grundsätze gelten auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954…
…Zentralgesellschaft ein Entgelt zu leisten hat. Denn wenn fremde Unternehmen einer Gesellschaft Risiken abnehmen (zB Versicherungsgesellschaften) oder als Fremdleister kostenverursachende Funktionen abnehmen, dann wird dies nicht unentgeltlich geschehen. Allerdings wird aus der Sicht einer hypothetischen Fremdvergleichsperspektive davon auszugehen sein, dass eine Funktions- und Risikoverlagerung an…
…als Orchester-GmbH konstitutiert ist und ein Entgelt von 1000 Euro erhält, wobei dieser Betrag mit 200 Euro an die vier Orchestermitglieder weitergegeben und mit den verbleibenden 200 Euro für die Deckung der übrigen Kosten des Österreich-Engagements verwendet wird und wenn sonach von der…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…
…besteht. Eine andere Betrachtung wäre nur für den Sonderfall erforderlich, dass die Karenzbezüge vom Internationalen Währungsfonds ersetzt würden und diesfalls "Entgelt von dritter Seite" für die dem US-Arbeitgeber (dem IWF) gegenüber erbrachte Tätigkeit vorläge. In diesem Fall würde Steuerfreiheit auf Grund des Privilegienübereinkommens mit…
Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…
…einer Kündigungsentschädigung, dann unterliegt diese Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige Dienstnehmer seine Ansässigkeit nach Norwegen verlegt hat. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen…
…der Besteuerung und sind in Österreich gemäß Art. 15 des Abkommens von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung steht unter Progressionsvorbehalt; hat daher wegen anderer in Österreich steuerlich zu erfassender Einkünfte eine Veranlagung stattzufinden (z.B. der Techniker kehrt im September nach Österreich zurück und bezieht…
…den gegenständlichen Fall, dass das ausländische Einkommen nach den für die Einkommensermittlung für unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen maßgeblichen Vorschriften des EStG 1988 zu ermitteln und aus dem so ermittelten Einkommen und der darauf entfallenden ausländischen Steuer die ausländische Durchschnittsteuerbelastung zu berechnen ist. Dabei ist eine…
…Italien in Höhe von 50.000 Euro, die der italienischen Abzugsbesteuerung in Höhe von 20.000 Euro unterworfen worden sind, und fallen weiters Einkünfte in Höhe von 75.000 Euro aus Staaten an, mit denen Abkommen mit Befreiungssystem bestehen, dann ist zunächst nach innerstaatlichem Recht…