…ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens übt eine Person bereits dann eine Verkaufsvollmacht aus, wenn sie berechtigt ist, alle Einzelheiten des Kaufvertrages mit dem Kunden zu besprechen und zu verhandeln. Der Umstand…
…wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens übt eine Person bereits dann eine Verkaufsvollmacht aus, wenn sie berechtigt ist, alle Einzelheiten des Kaufvertrages mit dem Kunden zu besprechen und zu verhandeln. Gemäß dem Verständigungsprotokoll…
…auf Grund des Kaufkraftunterschiedes bei solchen Auslandsaufenthalten auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. In solchen Fällen kann daher der Differenzbetrag zwischen dem Inlandstagessatz und dem höheren Auslandstagessatz als Werbungskosten abgesetzt werden (Hinweis auf LStR 2002 Rz 313). Weitere Einzelheiten des Besteuerungsfalles…
…Satz) des Kommentars zu Art. 5 OECD-MA idF vor 2017 übt eine Person bereits dann eine Verkaufsvollmacht aus, wenn sie berechtigt ist, alle Einzelheiten des Kaufvertrages mit dem Kunden zu besprechen und zu verhandeln. Der Umstand, dass der Kunde im Rahmen des Neuwagenkaufs über…
…die Anrechnungsverpflichtung dieser österreichischen Quellensteuer vor. Es dürfte hier offensichtlich eine Fehlinterpretation des Abkommens durch das deutsche Finanzamt erfolgt sein. Der Fall könnte bei der nächsten österreichisch-deutschen Gesprächsrunde vorgetragen werden, wenn dies von Parteienseite unter Offenlegung der maßgebenden Einzelheiten des Falles gewünscht wird. 10…
…über die Höhe der je ADR-Inhaber bezogenen Dividendeneinkünfte bieten (zB Anzahl von ADR-Einheiten je ADR-Inhaber und Angabe des aliquoten Dividendenanteils je ADR-Einheit). Einzelheiten müssten mit dem für die Entscheidung über den Rückerstattungsantrag zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Es muss hierbei jedenfalls sichergestellt…
…dass dieses Ensemble an einer österreichischen Gastvorstellung mitwirkt, dann müssen die von der belgischen Agentur aus der Vertragserfüllung erzielten Einkünfte in Österreich mangels inländischer Betriebstätte des belgischen Unternehmens von der Besteuerung freigestellt werden. Der Umstand, dass der österreichische Vertragspartner die Übernachtungskosten der Künstler übernimmt und…
…wenn hiedurch der Abschlussvollmacht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jede Bedeutung genommen wird und im Sinn von Ziffer 33 des OECD-Kommentars (Zitierung gem. Stand: September 1992) zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens "alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich" nur durch das österreichische Büro ausgehandelt werden. 10. Jänner…
…US-Konzernunternehmen darstellt. "Vertragsabschlussvollmacht" ist in diesem Zusammenhang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Sinn von Ziffer 33 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens (Zitierung lt. Stand 1.9.1992) zu verstehen: "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrages verbindlich auszuhandeln, kann davon…
…abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen auch in ihren Ansässigkeitsstaaten der Steuerpflicht ausgesetzt, doch sind hierbei die von der deutschen Rundfunkanstalt einbehaltenen Steuern anzurechnen. Einzelheiten in Bezug auf die Vornahme des Steuerabzuges müssten mit dem für die Veranstaltung zuständigen Finanzamt abgesprochen werden 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…jetzt nur mehr auf die Auslieferung zu warten hat. Diese Auffassung stützt sich auf Z 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA, in der es heißt: "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich für das Unternehmen auszuhandeln, kann davon ausgegangen werden…
…9 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Die in Österreich steuerlich zu erfassenden Gehälter sind korrespondierend dazu nach der zitierten Abkommensbestimmung in Deutschland von der Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Zur Klärung der weiteren Einzelheiten Ihres Besteuerungsfalles wird eine Kontaktaufnahme…
…die Auslieferung zu warten hat. Diese Auffassung stützt sich auf Z. 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA, in der es heißt: "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich für das Unternehmen auszuhandeln, kann davon ausgegangen werden, dass sie die Vollmacht…
…jetzt nur mehr auf die Auslieferung zu warten hat. Diese Auffassung stützt sich auf Z 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA, in der es heißt : "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich für das Unternehmen auszuhandeln, kann davon ausgegangen werden…
…vollen österreichischen Einkommensteuerpflicht unterliegen. Auf Grund der von Österreich mit Argentinien und Brasilien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen kann im Rahmen des Einkommensteuerveranlagungsverfahrens für die aus den Staatsanleihen dieser Länder stammenden Zinseneinkünfte - unter Progressionsvorbehalt - Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden. Einzelheiten hiezu mögen mit jenem österreichischen Finanzamt abgesprochen werden…
…schränkt Artikel 17 Abs. 1 letzter Satz des DBA-Schweiz (so genannter "Künstlerdurchgriff") das inländische Quellenbesteuerungsrecht an den an die Schweizer Agentur gezahlten Vergütungen nicht ein. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf zwei Aufsätze in der Steuer und Wirtschaftskartei International (SWI 1991 S. 251 und 315…
…sind, ihre Schätzung zu erfolgen hat. Erforderlichenfalls wird daher auf diesem Weg eine sachgerechte Handhabung des britischen Doppelbesteuerungsabkommens im Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung möglich sein. Einzelheiten über entsprechende Vereinfachungen müssten mit dem örtlich zuständigen Finanzamt geklärt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…