…Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens werden von den Mitgliedstaaten erlassen (Art. 245 Zollkodex). Mit den §§ 85a bis 85e ZollR-DG (in der Fassung der dritten ZollR-DG-Novelle, BGBl. I Nr. 13/1998) wurde in Durchführung des Art. 245 Zollkdex ein derartiges, den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechendes Rechtsbehelfsverfahren…
…Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Gemäß Artikel 245 Zollkodex werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen (hier: österreichischen) Vorschriften auch im Verfahren über die Aussetzung nach…
…Art. 245 ZK werden Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf…
…Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte." Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im…
…Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte." Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im…
…Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) gelten als Zollrecht auch die allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, für die Erhebung des Zolles und der Einfuhrumsatzsteuer. Gemäß § 85b…
…gleichwertige spezielle Stelle handeln. Laut Art.245 Zollkodex werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Dazu ist im ZollR-DG, nach dessen § 85f die Zollbehörden die §§ 85a bis 85e auch dann anzuwenden haben, wenn sie nicht im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs…
…Gemäß Art. 243 Abs. 1 Zollkodex (ZK) kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 245 Abs. 1…
…könnte. Liegt eine der beiden Voraussetzungen vor, dann besteht ein Rechtsanspruch auf Aussetzung der Vollziehung. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit…
…des Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens…
…Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Nach Abs. 2 lit.b) leg.cit. kann ein Rechtsbehelf auf einer zweiten Stufe eingelegt werden bei einer unabhängigen Instanz, wobei nach Art.245 Zollkodex die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten…
…gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß Art. 222 Abs. 1…
…Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Die Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK entspricht im Wesentlichen der nationalen Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO, sodass in Vollziehung des Art. 244 ZK…
…des Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens…
…jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH vom 9…
…des Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens…
…wenn eine derartige Forderung aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Schuldners, zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 2 Abs.1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) gelten als Zollrecht auch…
…1 lit b ZK-DVO von Amts wegen die Aussetzung zu gewähren sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach Art. 245 Zollkodex (ZK) werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art…
…Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 9. November 2004 auch hinsichtlich der Person des Beschwerdeführers abgeändert worden. Es werde daher beantragt dieses Urteil beizuschaffen und den finanzbehördlichen Verfahren zugrunde zu legen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach Art. 245 Zollkodex (ZK) werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens…
…vom 4. Dezember 2025 zu Ra 2025/16/0100 die gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes in der (Haupt-)Sache erhobene Revision mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung ohne weiteres Verfahren zurückgewiesen. Damit wurde das Rechtsbehelfsverfahren in letzter Instanz beendet und das Rechtsschutzgesuch ist endgültig erledigt. Da…