…von einer griechischen Betriebstätte des österreichischen Unternehmers ausgeführt würde. Da jedoch der österreichische Investor das Flugzeug lediglich einmal und zwar auf Dauer an die erwähnte griechische Gesellschaft vermietet, und da es weiters offensichtlich nur diese griechische Gesellschaft ist, die den Einsatz des Flugzeuges von verschiedenen…
…startende und landende Fahrzeuge, die sich im Luftraum fortbewegen (Moshammer, in Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg.) DBA, Art. 8 Rz 11). Der Betrieb eines Luftfahrzeugs umfasst gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. f DBA Italien jede Beförderung, also auch jene von Personen. Die Bestimmung des Art…
…Oktober 1996, Rs. C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht…
…nach den verbrauchten Litern des Desinfektionsmittels zu leisten hat, ist Indiz dafür, dass das Gerät als Verkaufsautomat anzusehen ist; vor allem wenn der Produktionsvorgang ohne nennenswertes Zutun des österreichischen Kunden automatisch abläuft. Sollte hingegen die Fertigung des Desinfektionsmittels einen arbeitsintensiven Einsatz des österreichischen Kunden erfordern…
…als das in Italien ansässige Bordpersonal auf reinen italienischen Inlandsflügen (Anfangs- und Endpunkt des Fluges liegen in Italien) eingesetzt wird, sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Keine Freistellungsverpflichtung besteht für den Einsatz des italienischen Bordpersonals auf den österreichischen Inlandsflügen (Artikel 15 Abs…
…Richtlinie zu begegnen. Sobald die Anspruchsberechtigung einer EU-Gesellschaft der Finanzverwaltung gegenüber nachgewiesen ist, kann daher die Steuerentlastung richtlinienkonform vorgenommen werden. Der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen einer EU-Richtlinie erscheint nunmehr durch das EUGH-Urteil vom 17. Okt…
…1996, Rs C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht daher…
…dieses Sachverhaltsbild darauf hin, dass der Einsatz des inländischen Einzelunternehmers durch die ausländische Gesellschaft eine "Vertreterbetriebstätte" darstellt. Allerdings können Fragen dieser Art infolge ihrer Sachverhaltsabhängigkeit nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geklärt werden, zumal derartige Gestaltungen…
…das wissenschaftlich interessierte Fachpublikum, also potentielle Kunden des US-Verlagshauses, in einer Art und Weise angesprochen werden, dass hierdurch im Ergebnis die Qualität der US-Publikationen beworben wird, sodass das US-Unternehmen durch den Einsatz des Kontaktbüros einen verbesserten Zugang zum europäischen Markt erzielt. Geschäftseinrichtungen…
…fortschreitenden) Einsatz oder um eine Mehrzahl von Einsätzen handelt. Dies kann wiederum von unterschiedlichen Faktoren (zB Zahl der Auftraggeber; Abschluss eines einheitlichen Vertrags oder unterschiedlicher Verträge; Entfernung der Einsatzorte voneinander; gegenseitige technische Verflechtung der verschiedenen Arbeiten) abhängen. Bei einem "fortschreitenden" Einsatz (zB Übernahme des Auftrags…
…Finanzen weitgehend von der Rechtsauffassung des deutschen Bundesfinanzhofes leiten (BFH 19.11.2003, I R 3/02, dazu bereits EAS 3339). Entscheidend ist, ob es sich bei wertender Betrachtung aus der Sicht eines Unternehmers um einen einzigen (gegebenenfalls fortschreitenden) Einsatz oder um eine Mehrzahl von…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
…Stützpunkt für die Bestellvertreter genutzt werden. Abgesehen davon würde auch der Einsatz von Bestellvertretern allein (also ohne Nutzung von Räumlichkeiten) zur Begründung einer inländischen DBA-Betriebstätte und damit zu einer Steuerpflicht der schweizerischen Gesellschaft führen (bezüglich des Begriffes des Bestellvertreters siehe z.B. EAS 1560). …
…österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen überlassen (Applikations-Software z.B. für die kaufmännische Kundenverwaltung in diesen Unternehmen), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z…
Wird von einer liechtensteinischen Gesellschaft durch Einsatz eines selbständigen österreichischen Handelsvertreters der österreichische Markt im Branchenbereich Damen- und Herrenbekleidung beworben (Anwerbung von Neukunden und Betreuung vorhandener Kunden), wobei der Handelsvertreter zudem nicht zum Geschäftsabschluss berechtigt ist, dann wird durch eine derartige Aktivität der liechtensteinischen Gesellschaft…
…einem österreichischen Software-Unternehmen an einen rumänischen Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen angefertigt und überlassen (Applikations-Software), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen seit 1992 keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z 14 zu Art…
…daher darin in besonderem Maße das Unternehmerrisiko manifestieren. Entscheidend wird auch sein, wo die schöpferische Gestaltungskraft des Architekten, die den Ruf und den Firmenwert des Unternehmens prägt, zum Einsatz gebracht wird. Dies wird vermutlich dort der Fall sein, wo die eigenschöpferischen Kreationen in das Planungsdesign…
…den Einsatz in der eigenen EDV-Anlage erworben, dann stellen die hiefür zu leistenden Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z. 14 zu Art. 12 OECD-MA 1992 ff.). Das DBA-Israel folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes…
…österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen geliefert und handelt es sich hiebei nicht um eine entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern um eine Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes, dann ist dieser Veräußerungsvorgang nicht unter Artikel 12 (Lizenzgebühren) des DBA-CSSR…
…langjährigen Einsatz für die Gesellschaft eine lebenslängliche Rente, dann ist zunächst nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu untersuchen, ob es sich hiebei um eine Kaufpreisrente, eine betriebliche Versorgungsrente, eine außerbetriebliche Versorgungsrente oder möglicherweise sogar um eine Unterhaltsrente handelt. Wird die Rente tatsächlich für die Verdienste des…