…da nahezu ausschließlich vom Betriebsstandort aus über das Fahrzeug verfügt und sein Einsatz für betriebliche Zwecke von dort aus geplant werde, woran auch die Überlassung des Fahrzeuges an die im Unternehmen beschäftigte Gattin für tägliche Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsort nichts zu ändern vermag. Im…
…§ 8 Rz 61). Im konkreten Fall ist daher zunächst zu prüfen, ob der Verlust des Fahrzeuges beruflich veranlasst ist. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass der Bf unzulässigerweise seinen Privat-PKW für die Dienstreise verwendet hat, weshalb der berufliche Zusammenhang durch auf private Umstände beruhenden…
…Einsatz der beiden Kraftfahrzeuge jedenfalls beim Unternehmen und sei dieses daher als Verwender anzusehen. Da der Sitz des Unternehmens in Deutschland liege, bestehe für beide Firmenfahrzeuge kein dauernder Standort im Inland und habe daher keine Zulassung im Inland zu erfolgen. Als Nachweis, dass die Fahrzeuge…
…Kilometerleistung noch keinen Nachweis über den tatsächlichen Einsatz (im Ausland bzw. für ein Unternehmen) gebe. Nachdem der Referent die Bw nochmals auf ihre Nachweis- und Beweisvorsorgepflicht hingewiesen hatte, wurde die Bw eingeladen weitere Nachweise wie Hotelrechnungen und dergleichen für die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges vorzulegen…
…uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges für Privatfahrten und andere Dienstfahrten möglich, Kilometerleistung überwiegend im Ausland wurde laut VwGH nicht ausreichend glaubwürdig nachgewiesen) kam dieser auch in diesem Sinn zu dem Ergebnis, dass durch die von der Gesellschaft eingeräumte unstrittige Privatnutzungsmöglichkeit und des Einsatzes des Fahrzeuges auch…
…tatsächliche Entscheidungsmöglichkeit über den konkreten Einsatz des Fahrzeuges, denn diesem (und nicht demjenigen, der ohne tatsächlich zu verfügen aus rechtlichen Gründen die bloße Möglichkeit dazu hätte) ist wohl die Verantwortung für die Folgen der Nutzung zuzuordnen. Die Bw behauptet, dass die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug…
…Verfügung über das Fahrzeug auszuüben (vgl. dazu etwa OGH, 18. Dezember 2000, 9 Ob A 150/00z). Bei Durchsicht weiterer Erkenntnisse zur Frage, wem die Verwendung zuzurechnen ist, zeigt sich, dass dabei eine Abwägung folgender Kriterien vorzunehmen ist: tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über den Einsatz des Fahrzeuges…
…J hätte daher im strafrelevanten Zeitraum hinsichtlich des Einsatzes seines in der Schweiz zum Verkehr zugelassenen und dort befindlichen Sattelschlepper für einen den in Österreich geltenden güterverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Einsatz im Ergebnis grundsätzlich folgende Möglichkeiten gehabt: Er hätte dieses Fahrzeug im bilateralen Güterverkehr einsetzen können…
…uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges für Privatfahrten und andere Dienstfahrten möglich, Kilometerleistung überwiegend im Ausland wurde laut VwGH nicht ausreichend glaubwürdig nachgewiesen) kam dieser auch in diesem Sinn zu dem Ergebnis, dass durch die von der Gesellschaft eingeräumte unstrittige Privatnutzungsmöglichkeit und des Einsatzes des Fahrzeuges auch…
…dem Zweck der genannten Bestimmungen für das Entstehen der Abgabenschuld maßgeblich sind. Aus diesem Grund wird den Kriterien des Nutzens, des tatsächlichen Lenkens und des tatsächlichen Bestimmens des Einsatzes des Fahrzeuges mehr Bedeutung zukommen müssen als der bloßen Kostentragung (vgl. zB UFS 29.6.2012…
…kommen dabei den Kriterien des Nutzens, des tatsächlichen Lenkens und des tatsächlichen Bestimmens des Einsatzes des Fahrzeuges größere Bedeutung zu als der bloßen Kostentragung (BFG 7.7.2020, RV/3100066/2015; BFG 16.2.2022, RV/3100745/2021). Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt es…
…Anfrage bei der Magistratsabteilung 68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz - habe zu den angegebenen Daten keinen Einsatz ergeben. Aus dem Beschwerdevorbringen gehe nicht hervor, dass für die ehestmögliche Entfernung des Fahrzeuges Sorge getragen worden sei. Die Entfernung des Fahrzeuges sei erst 22 Tage nach der Abstellung erfolgt…
…laut der vorliegenden Rechnung am Sonntag den 6.5.2012 mit dem Dienstfahrzeug gefahren und es müsse als unwahrscheinlich angesehen werden, dass er ausschließlich zum Auftanken des Fahrzeuges unterwegs gewesen sei. Es würden jedenfalls Angaben über die am 5.6.2012 zurückgelegten privaten Fahrten fehlen…
…Fahrzeug auszuüben (vgl. dazu etwa OGH 18.12.2000, 9 Ob A 150/00z). Nach den getroffenen Feststellungen ist der Bf als Verwender des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges anzusehen. Er hat es im Inland verwendet und konnte aufgrund seiner alleinigen Verfügungsmacht jederzeit frei über den Einsatz des…
…Verfügung über das Fahrzeug auszuüben (vgl. dazu etwa OGH, 18.12.2000, 9 Ob A 150/00z). Bei Durchsicht weiterer Erkenntnisse zur Frage, wem die Verwendung zuzurechnen ist, zeigt sich, dass dabei eine Abwägung folgender Kriterien vorzunehmen ist: tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über den Einsatz des Fahrzeuges…
…diese ohnehin vom Lohn abgezogen werden) das Fahrzeug dem Bf entzogen werden können, liegt die Möglichkeit, täglich über den Einsatz des Fahrzeuges zu verfügen, eindeutig beim Bf. Es ist somit davon auszugehen, dass der Bf das Fahrzeug für private Zwecke verwendete und er als Verwender…
…Verfügung über das Fahrzeug auszuüben (vgl. dazu etwa OGH, 18.12.2000, 9 Ob A 150/00z). Bei Durchsicht weiterer Erkenntnisse zur Frage, wem die Verwendung zuzurechnen ist, zeigt sich, dass dabei eine Abwägung folgender Kriterien vorzunehmen ist: tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über den Einsatz des Fahrzeuges…
…die Verfügung über das Fahrzeug auszuüben. Nun steht im gegenständlichen Fall fest, dass sämtliche Kosten des Betriebes des Fahrzeuges von der Arbeitgeberin getragen wurden (Stellungnahme des Finanzamtes vom 1. April 2010) und auch über den Einsatz des Fahrzeuges von dieser verfügt wurde bzw werden konnte…
…ordentliche Abnutzung im diesem Ausmaß von solch untergeordneter Bedeutung sei, das zu vernachlässigen sei. Vielmehr erfolge offensichtlich ein Gebrauch des Busses erst dann, wenn das Fahrzeug mit Personen besetzt werde, die den Bus be- und abnutzen. Dies könne aber im gegenständlich Fall schon deshalb nicht…
…Hauptwohnsitz im Inland, uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges für Privatfahrten und andere Dienstfahrten hatte) kam dieser zu dem Ergebnis, dass durch die von der Gesellschaft eingeräumte unstrittige Privatnutzungsmöglichkeit und dem Einsatz des Fahrzeuges auch für andere unternehmerische Tätigkeiten des Geschäftsführers davon auszugehen sei, dass der Geschäftsführer…