RIS AI
3 228 Treffer292 msnur geltende Fassungen
EAS 2813Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0016-IV/4/200729.12.2006

…Da im vorliegenden Fall aber nicht die Sportler, sondern der Sportveranstalter Einkünfte erzielt, liegt jedenfalls kein Anwendungsfall von Artikel 17 Abs. 1 vor. Allerdings ist auch Artikel 17 Abs. 2 des Abkommens in den Prüfvorgang einzubeziehen. Denn sollten Einkünfte des Sportlers (im vorliegenden Fall müssten…

EAS 2115Einmalentgelt für die Überlassung der Bildrechte eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 219/3-IV/4/0201.10.2002

…die von einem im Ausland ansässigen Sportler innerhalb der nächsten drei Jahre angefertigt werden, einer österreichischen GmbH zur Vermarktung zu überlassen sind, dann liegt nach Auffassung des BM für Finanzen sowohl der Fall einer "Überlassung von Rechten auf bestimmte Zeit" als auch die "Gestattung der…

EAS 2821Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Festspielveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0083-IV/4/200719.02.2007

…Da im vorliegenden Fall aber nicht die Künstler, sondern der Festspielfonds Einkünfte erzielt, liegt jedenfalls kein Anwendungsfall von Artikel 17 Abs. 1 vor. Allerdings ist auch Artikel 17 Abs. 2 des Abkommens in den Prüfvorgang einzubeziehen. Denn sollten Einkünfte des Künstlers (im vorliegenden Fall müssten…

EAS 1312Inländischer Profi-Sportwettkampf mit US-Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 381/1-IV/4/9817.08.1998

…dem zwei US-Profimannschaften, die ihrerseits in der Rechtsform amerikanischer Kapitalgesellschaften organisiert sind, gegeneinander antreten, dann unterliegen die von dem US-Veranstalter an die 2 US-Mannschaften gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Dieser Steuerabzug wird durch Artikel 17 Abs. 3 DBA-USA…

EAS 3296Übertragungsrechte an deutschen Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0586-IV/4/201225.09.2012

…die D-GmbH die Exklusivrechte für Österreich und Deutschland an eine österreichische Gesellschaft (Ö-GmbH), dann ist für die steuerliche Behandlung der von der Ö-GmbH für die Rechtsüberlassung zu zahlenden Nutzungsentgelte entscheidend, ob diese Entgelte zumindest teilweise auch in die Hände der Sportler fließen…

EAS 1522Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/9913.09.1999

…Unternehmen einem deutschen Unternehmen ein Entgelt dafür, dass es die Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers erhält, dann sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei um unter Artikel…

EAS 4Lizenzen für die Vermarktung eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/9128.05.1991

…Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad und damit die Höhe der Zahlungen von den sportlichen Erfolgen abhängt, macht solche Zahlungen noch nicht zu einer Vergütung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung. Eine solche setzt einen "unmittelbaren Zusammenhang" mit dem Turnier voraus (Ziffer 83 des OECD-Berichtes…

EAS 1369Steuerliche Behandlung von UNO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 422/1-IV/4/9823.11.1998

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen gezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hiefür erachtet das Bundesministerium für Finanzen in Art. V Abschn…

EAS 2019ILO-Bezüge für in- und ausländischen Arbeitseinsatz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 167/1-IV/4/0203.04.2002

…die ihnen von den Spezialorganisationen gezahlten Gehälter und Einkünfte wie sie die Beamten der Vereinten Nationen genießen. Gemäß Abschnitt 18 des Übereinkommens vom 13.2.1946 über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr. 126/1957, sind die UNO-Beamtengehälter von den Mitgliedstaaten…

EAS 2974Steuerfreiheit für eine Pension der Asiatischen Entwicklungsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1448-IV/4/200826.05.2008

In EAS 2593 wurde in Bezug auf die Auslegung von Privilegienabkommen mit Internationalen Organisationen folgende Auffassung vertreten: "Verlegt eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des…

EAS 260Konsulententätigkeit für den Internationalen Währungsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3307/1/1-IV/4/9312.05.1993

  Die Ausübung einer Konsulententätigkeit für den Internationalen Währungsfonds ist von der inländischen Einkommensbesteuerung befreit, wenn diese Tätigkeit von einem "Beamten" des Fonds erbracht wird. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in Abschnitt 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten…

EAS 904Weltbank-Konsulentenhonorare
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/21-IV/4/9608.07.1996

  Die Ausübung einer Konsulententätigkeit für die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung (Weltbank) ist von der inländischen Einkommensbesteuerung befreit, wenn diese Tätigkeit von einem "Beamten" der Weltbank erbracht wird. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in Abschnitt 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und…

EAS 903Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 84/1-IV/4/9603.07.1996

…so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit…

EAS 3306Weltbankpensionist mit Auslandskapitalertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0713-IV/4/201223.11.2012

Verlegt ein langjähriger Mitarbeiter der Weltbank in Washington nach dem Ende seiner beruflichen Laufbahn seinen Wohnsitz nach Österreich, sind die Weltbankpensionen in Österreich von der Besteuerung befreit (EAS 175). Die Rechtsgrundlage hierfür bildet gemäß § 1 der Regierungsverordnung vom 18.01.1955, BGBl. Nr. 40/1955…

EAS 3362Weltpostverein-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0118-VI/8/201705.09.2017

…Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an in Österreich ansässige ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen gezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hierfür erachtet das Bundesministerium für Finanzen in Art. V Abschn…

EAS 2593Steuerfreiheit für eine Pension des Internationalen Währungsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0221-IV/4/200524.03.2005

…so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit…

EAS 735Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1315/1/1-IV/4/9512.10.1995

…so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit…

EAS 3456Steuerpflicht einer Witwerpension eines ehemaligen Angestellten des Internationalen Währungsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.770.56124.07.2025

…StF: BGBl. Nr. 248/1950) anwendbar. In Fragen von steuerlichen Privilegierungen geht aber das IWF-Abkommen vor. Denn Annex V Z 2 des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen sieht vor, dass die "Bestimmungen des Übereinkommens (einschließlich dieses Annexes) […] die Rechte, Immunitäten…

EAS 3365Steuerfreiheit für Weltpostverein-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0391-VI/8/201525.09.2015

…Nr. 248/1950 (EAS 735). Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, sind nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich ein derartiger "Progressionsvorbehalt…

EAS 1855Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/51-IV/4/0107.06.2001

…erscheint kaum vorstellbar; vor allem weil auch die deutsche Kapitalgesellschaft nichts anderes getan hat, als die Nutzung der von ihr erlangten Persönlichkeitsrechte des Sportlers ausschließlich dem inländischen Sportclub zur Verwertung zu überlassen. Sollte daher unter solchen Gegebenheiten die Behauptung aufrechterhalten werden, dass die Beträge einer…